Glossar

Lebenszykluskosten im Vergaberecht 2026

Lebenszykluskosten (LCC) im Vergaberecht: Gesamtkosten eines Produkts über seine gesamte Nutzungsdauer als Zuschlagskriterium bei öffentlichen Aufträgen.

Definition: Lebenszykluskosten (Life Cycle Costs, LCC) umfassen im Vergaberecht alle internen und externen Kosten, die im Zusammenhang mit einem Produkt, Bauwerk oder einer Dienstleistung über dessen gesamten Lebenszyklus entstehen – von der Beschaffung über den Betrieb bis zur Entsorgung – und dienen als umfassendes Bewertungskriterium bei der Zuschlagsentscheidung.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 68 Richtlinie 2014/24/EU, § 59 VgV, § 79 BVergG 2018


Was sind Lebenszykluskosten?

Lebenszykluskosten sind die Gesamtheit aller finanziellen Aufwendungen, die ein öffentlicher Auftraggeber für ein Beschaffungsgut über dessen gesamte Nutzungsdauer aufzuwenden hat – weit über den reinen Anschaffungspreis hinaus. Das Konzept der Lebenszykluskosten hat durch die EU-Vergaberichtlinien 2014/24/EU und deren nationale Umsetzung erhebliche praktische Bedeutung erlangt: Auftraggeber können und sollen den Zuschlag nicht mehr allein nach dem niedrigsten Angebotspreis erteilen, sondern das wirtschaftlich günstigste Angebot auf Basis der Gesamtkosten über die Nutzungszeit ermitteln.

Bestandteile der Lebenszykluskosten

Die Lebenszykluskosten setzen sich aus internen Kosten und – soweit monetarisierbar – externen Kosten zusammen.

Interne Kosten (direkte Kosten)

  • Anschaffungskosten: Kaufpreis, Lieferkosten, Installationskosten
  • Betriebskosten: Energie, Wasser, Verbrauchsmaterialien
  • Wartungs- und Instandhaltungskosten: Regelmäßige Inspektionen, Reparaturen, Ersatzteile
  • Personalkosten: Betrieb und Bedienung
  • Versicherungskosten: Soweit auftragsbezogen
  • Entsorgungskosten: Rückbau, Recycling, Deponierung

Externe Kosten (gesellschaftliche Kosten)

Art. 68 Abs. 1 lit. b der Richtlinie 2014/24/EU erlaubt die Einbeziehung externer Umweltkosten, sofern:

  • Diese in Geld ausgedrückt und überprüft werden können
  • Alle Bieter gleich behandelt werden

Externe Kosten umfassen insbesondere:

  • Treibhausgasemissionen (CO₂-Äquivalente, berechnet nach standardisierten Methoden)
  • Schadstoffemissionen (NOₓ, Feinstaub etc.)
  • Lärm- und Ressourcenverbrauchskosten

Rechtliche Grundlagen

Die Einbeziehung von Lebenszykluskosten als Zuschlagskriterium ist in Art. 68 der Richtlinie 2014/24/EU ausdrücklich geregelt und in nationales Recht umgesetzt.

RechtsordnungNorm
EUArt. 68 Richtlinie 2014/24/EU
Österreich§ 79 BVergG 2018
Deutschland§ 59 VgV; § 7c VOB/A

Für Straßenfahrzeuge sieht die Richtlinie 2009/33/EG (Clean Vehicles Directive, zuletzt geändert durch RL 2019/1161/EU) eine besondere Methodik zur Berechnung von Lebenszyklusemissionskosten vor und macht diese für bestimmte Fahrzeugart verpflichtend.

Berechnung und Methodik

Die Lebenszykluskostenrechnung erfordert eine nachvollziehbare, diskriminierungsfreie Methodik, die bereits in den Vergabeunterlagen transparent darzulegen ist.

Wesentliche Schritte:

  1. Festlegung des Betrachtungszeitraums (z.B. 10, 15 oder 20 Jahre)
  2. Identifikation aller relevanten Kostenpositionen
  3. Schätzung der Mengen (z.B. Energieverbrauch in kWh/Jahr)
  4. Preisbelegung der Mengen mit anerkannten Einheitspreisen oder Emissionsfaktoren
  5. Diskontierung zukünftiger Kosten auf den Barwert (Nettogegenwartswert)
  6. Summierung zu einem Gesamtkostenwert je Angebot

Auftraggeber können eigene Methoden entwickeln oder auf standardisierte Berechnungsmodelle zurückgreifen (z.B. CEEQUAL, BREEAM für Gebäude oder die EU-Methodik für Fahrzeuge).

Bedeutung in der Praxis

Lebenszykluskosten gewinnen besonders bei energieintensiven Beschaffungen (Gebäude, Fahrzeuge, IT-Infrastruktur) erhebliche Steuerungswirkung.

Konkrete Anwendungsfelder:

  • Fahrzeugbeschaffung: LCC-Vergleich zwischen Elektro-, Hybrid- und Verbrennungsfahrzeugen
  • Gebäudeerrichtung und -sanierung: Vergleich von Dämmstoffen, Heizungssystemen
  • IT-Beschaffung: Energieverbrauch von Servern und Endgeräten über die Nutzungsdauer
  • Beleuchtung: LED vs. konventionelle Beleuchtung

Verwandte Begriffe

FAQ

Muss ich als Auftraggeber immer Lebenszykluskosten berechnen? Nein – außer bei bestimmten Fahrzeugkategorien nach der Clean Vehicles Directive ist die LCC-Betrachtung fakultativ. Für energieintensive Beschaffungen ist sie jedoch aus wirtschaftlichen Gründen empfehlenswert.

Wie gehe ich mit unsicheren Zukunftskosten um? Unsichere Kosten (z.B. zukünftige Energiepreise) können auf Basis von Prognosen oder Szenarien geschätzt werden. Die Methodik muss in den Vergabeunterlagen transparent offengelegt werden.

Können externe Kosten tatsächlich als Zuschlagskriterium verwendet werden? Ja, sofern sie nachweislich methodisch fundiert und für alle Bieter gleich berechnet werden. Die Berechnungsmethode ist zwingend vorab bekannt zu machen.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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