Leistung im Vergaberecht 2026
Leistung im Vergaberecht: Oberbegriff für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, die öffentliche Auftraggeber im Wege geregelter Vergabeverfahren beschaffen.
Definition: Leistung ist im Vergaberecht der Oberbegriff für alle Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, die ein öffentlicher Auftraggeber von einem privaten Unternehmen gegen Entgelt erwirbt und deren Beschaffung ab den maßgeblichen Schwellenwerten einem geregelten Vergabeverfahren zu unterwerfen ist.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU, BVergG 2018, GWB § 97
Was ist eine Leistung im Vergaberecht?
Der Begriff „Leistung" ist der grundlegende Sammelbegriff des Vergaberechts und bezeichnet alles, was ein öffentlicher Auftraggeber am Markt beschafft. Er umfasst die drei klassischen Auftragsarten – Bauleistungen, Lieferleistungen und Dienstleistungen – sowie neuere Beschaffungsformen wie Konzessionen. Die korrekte Zuordnung einer Leistung zu einer dieser Kategorien ist vergaberechtlich entscheidend, da sich davon die anwendbaren Vorschriften, Schwellenwerte und Verfahrensarten ableiten.
Arten von Leistungen
Bauleistungen
Bauleistungen umfassen die Ausführung oder die schlüsselfertige Erstellung von Hoch- und Tiefbauten sowie damit zusammenhängenden Ingenieurleistungen. Sie sind in Anhang II der Richtlinie 2014/24/EU aufgelistet und in Deutschland durch die VOB/A geregelt. Der EU-Schwellenwert für Bauleistungen beträgt derzeit 5.538.000 EUR.
Lieferleistungen
Lieferleistungen sind Verträge über den Kauf, das Leasing, die Miete oder den Mietkauf von Waren. Sie können Nebenleistungen wie Montage, Installation und Wartung umfassen, sofern diese nicht den Hauptgegenstand des Auftrags bilden.
Dienstleistungen
Dienstleistungen sind alle Aufträge, die nicht als Bau- oder Lieferauftrag einzustufen sind. Dazu zählen Beratungsleistungen, IT-Services, Reinigungsleistungen, Wachleistungen, Planungsleistungen und viele weitere.
Abgrenzung von Leistungsarten
Die Abgrenzung der Leistungsarten ist bei gemischten Aufträgen bedeutsam, da das jeweils anzuwendende Verfahrensrecht von der Hauptleistung abhängt.
Bei gemischten Aufträgen gilt: Maßgeblich ist der Hauptgegenstand des Auftrags. Dieser wird in der Regel durch den höheren Auftragswert der jeweiligen Leistungsart bestimmt (Art. 3 Richtlinie 2014/24/EU).
Bedeutung der Leistungsbeschreibung
Eine präzise Leistungsbeschreibung ist die Grundvoraussetzung für ein rechtmäßiges und erfolgreiches Vergabeverfahren. Nur wenn die Leistung klar, erschöpfend und neutral beschrieben ist, können Bieter vergleichbare Angebote einreichen und der Auftraggeber den Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilen.
Verwandte Begriffe
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis
- Lieferleistungen
FAQ
Was passiert, wenn eine Leistungsart falsch eingeordnet wird? Eine fehlerhafte Einordnung kann zur Anwendung falscher Schwellenwerte und Verfahrensvorschriften führen, was die gesamte Vergabe anfechtbar macht.
Können Leistungen losweise vergeben werden? Ja. Öffentliche Auftraggeber sind nach § 97 Abs. 4 GWB bzw. § 58 BVergG 2018 grundsätzlich zur Losvergabe verpflichtet, um den Mittelstand zu fördern.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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