Glossar

Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm 2026

Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm im Vergaberecht: funktionale Beschreibung der Bauleistung, bei der Bieter Planung und Ausführung selbst übernehmen.

Definition: Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ist eine Variante der Leistungsbeschreibung im Bauvergaberecht, bei der der Auftraggeber nur die Aufgabenstellung, Mindestanforderungen und wesentlichen Rahmenbedingungen vorgibt, während die Bieter die konkrete Planung und technische Lösung eigenverantwortlich ausarbeiten und mit ihrem Angebot einreichen.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: § 7b VOB/A (Deutschland), § 87 BVergG 2018 (Österreich)


Was ist die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm?

Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – auch funktionale Leistungsbeschreibung genannt – überträgt die technische Lösungsfindung vom Auftraggeber auf die Bieter und eröffnet damit Spielraum für innovative Planungsansätze. Im Gegensatz zur detaillierten Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, bei der der Auftraggeber jede Leistungsposition genau vorgibt, beschreibt das Leistungsprogramm nur das angestrebte Ergebnis: Was soll gebaut oder errichtet werden? Welche Mindestanforderungen müssen erfüllt sein? Die konkrete Lösung entwickeln die Bieter eigenständig.

Diese Form der Leistungsbeschreibung ist in Deutschland in § 7b VOB/A und in Österreich in § 87 BVergG 2018 geregelt.

Einsatzgebiete

Das Leistungsprogramm eignet sich besonders für komplexe Bauvorhaben, bei denen der Auftraggeber kein konkretes technisches Konzept vorgibt oder von Bieterseite innovative Lösungen erwartet.

Typische Anwendungsfälle:

  • Schlüsselfertige Erstellung von Gebäuden
  • Energieeffizienzmaßnahmen mit funktionalen Vorgaben (z.B. Ziel-Jahresenergieverbrauch)
  • Infrastrukturprojekte mit technischen Varianten
  • Komplexe Anlagentechnik (z.B. Kläranlagen, Kraftwerke)

Inhalt des Leistungsprogramms

Ein Leistungsprogramm enthält alle Informationen, die Bieter zur Erstellung eines vollständigen, vergleichbaren Angebots benötigen.

Wesentliche Bestandteile:

  • Aufgabenbeschreibung: Was soll erreicht werden? (Funktion, Zweck, Nutzung)
  • Mindestanforderungen: Technische, rechtliche und qualitative Mindeststandards
  • Rahmenbedingungen: Grundstück, vorhandene Infrastruktur, Schnittstellen
  • Zuschlagskriterien: Wie werden die unterschiedlichen Planungsansätze bewertet?
  • Bewerbungsbedingungen: Form und Inhalt des Angebots

Vor- und Nachteile

Das Leistungsprogramm bietet Flexibilität und Innovationspotenzial, stellt aber hohe Anforderungen an die Angebotswertung.

VorteileNachteile / Risiken
Innovative Lösungsansätze möglichAngebote schwer vergleichbar
Planungskosten auf Bieter verlagertHohes Bieteraufwand → weniger Wettbewerb
Auftraggeber muss nicht planenHohe Anforderungen an Wertungsmatrix
Gesamtkonzept aus einer HandQualitätskontrolle schwieriger

Abgrenzung zum Leistungsverzeichnis

Während das Leistungsverzeichnis jede Leistungsposition exakt vorschreibt, lässt das Leistungsprogramm den Bietern konstruktive und planerische Freiheit.

KriteriumLeistungsverzeichnisLeistungsprogramm
PlanungsverantwortungAuftraggeberBieter
VergleichbarkeitHochEingeschränkt
InnovationspotenzialGeringHoch
Typische VerwendungStandardleistungenKomplexe Vorhaben

FAQ

Können beim Leistungsprogramm Varianten eingereicht werden? Ja, sofern der Auftraggeber Varianten ausdrücklich zulässt oder fordert. Ohne ausdrückliche Zulassung sind Varianten grundsätzlich nicht wertungsfähig.

Wie bewertet man Angebote beim Leistungsprogramm? Da die Angebote planerisch unterschiedlich sind, müssen differenzierte Zuschlagskriterien festgelegt werden, die neben dem Preis auch die Qualität der technischen Lösung, Nachhaltigkeit, Terminsicherheit und ähnliche Aspekte bewerten.

Gilt das Leistungsprogramm auch im Dienstleistungsbereich? Die Begrifflichkeit stammt aus dem Bauvergaberecht. Im Dienstleistungsbereich wird von „funktionaler Leistungsbeschreibung" oder „ergebnisorientierter Beschreibung" gesprochen, was inhaltlich vergleichbar ist.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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