Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis 2026
Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (LV): detaillierte Positions-beschreibung aller Bauleistungen als Grundlage für vergleichbare Angebote.
Definition: Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis ist die im Bauvergaberecht vorherrschende Form der Leistungsbeschreibung, bei der der Auftraggeber alle zu erbringenden Leistungen in einzelne, vollständig beschriebene Positionen aufgliedert, die Bieter mit Einheitspreisen bepreisen und deren Summe den Angebotspreis ergibt.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: § 7a VOB/A (Deutschland), § 86 BVergG 2018 (Österreich)
Was ist die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis?
Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (LV) ist das klassische und in der Praxis am häufigsten verwendete Instrument zur Beschreibung von Bauleistungen im öffentlichen Vergaberecht. Das Leistungsverzeichnis gliedert das gesamte Bauvorhaben in einzelne Leistungspositionen auf, die jeweils eine genaue Beschreibung der Art der Leistung, der verwendeten Materialien, der Qualitäten und der abzurechnenden Mengeneinheiten enthalten. Bieter bepreisen jede Position mit einem Einheitspreis; der Gesamtpreis ergibt sich aus der Multiplikation von Menge und Einheitspreis über alle Positionen.
Die Rechtsgrundlage bilden in Deutschland § 7a VOB/A, in Österreich § 86 BVergG 2018 i.V.m. der ÖNORM B 2110.
Aufbau des Leistungsverzeichnisses
Ein Leistungsverzeichnis ist hierarchisch gegliedert und muss alle für die Preisbildung relevanten Informationen vollständig und eindeutig enthalten.
Grundstruktur
Leistungsverzeichnis
├── Titel 1 (z.B. Erdarbeiten)
│ ├── Position 1.1 – Aushub Baugrube (Einheit: m³)
│ ├── Position 1.2 – Entsorgung Aushubmaterial (Einheit: t)
│ └── ...
├── Titel 2 (z.B. Betonarbeiten)
│ ├── Position 2.1 – Beton C25/30, Bodenplatte (Einheit: m³)
│ └── ...
└── Zusammenfassung (Angebotssumme)
Bestandteile einer Position
- Positionsnummer: Eindeutige Kennung innerhalb des LV
- Kurztext: Stichpunktartige Beschreibung
- Langtext: Vollständige technische Beschreibung inkl. Material, Qualität, Norm
- Menge: Ausgeschriebene Menge in der jeweiligen Einheit
- Einheit: m², m³, lfd. m, Stück, Stunde, Pauschale
- Einheitspreis (EP): Vom Bieter einzutragen
- Gesamtpreis (GP): EP × Menge (wird automatisch errechnet)
Anforderungen an die Leistungsbeschreibung
Das Leistungsverzeichnis muss eindeutig, erschöpfend und wettbewerbsneutral sein, damit alle Bieter auf derselben Grundlage kalkulieren können.
Konkret bedeutet dies:
- Keine produktspezifischen Beschreibungen, die nur ein Hersteller erfüllen kann (Leitfabrikat ist nur ausnahmsweise zulässig)
- Keine widersprüchlichen Angaben zwischen Leistungsverzeichnis und anderen Vergabeunterlagen
- Vollständige Mengenermittlung durch den Auftraggeber
- Klare Abgrenzung zu Nebenleistungen (die ohne gesonderte Vergütung zu erbringen sind)
Einheitspreisvertrag und Aufmaß
Im Einheitspreisvertrag, der dem LV-Prinzip entspricht, wird die tatsächlich erbrachte Menge nach Fertigstellung aufgemessen und mit dem vereinbarten Einheitspreis abgerechnet.
Der Einheitspreisvertrag bietet:
- Flexibilität bei Mengenänderungen im Bauablauf
- Klare Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand
- Transparenz bei Nachtragsmanagement
Kommt es zu erheblichen Mengenabweichungen (in Deutschland: mehr als 10 % gem. § 2 Abs. 3 VOB/B; in Österreich: mehr als 20 % gem. § 7 ÖNORM B 2110), können Bieter eine Anpassung des Einheitspreises verlangen.
Standardleistungsbücher
Für eine einheitliche, wettbewerbsneutrale Beschreibung von Bauleistungen stehen standardisierte Leistungsbücher zur Verfügung.
Wichtige Standardwerke:
- STLB-Bau (Deutschland): Standardleistungsbuch für das Bauwesen – gepflegt vom DIN und der GAEB
- ÖNORM-Leistungsbeschreibungen (Österreich): Normierte Leistungsbeschreibungen nach ÖNORM-System
- GAEB-Format: Standardisiertes Datenaustauschformat für LV-Daten
Abgrenzung zum Leistungsprogramm
Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis unterscheidet sich grundlegend von der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm: Beim LV trägt der Auftraggeber die Planungs- und Mengenermittlungsverantwortung vollständig, beim Leistungsprogramm liegt die Planungsverantwortung beim Bieter.
FAQ
Was sind Bedarfspositionen im Leistungsverzeichnis? Bedarfspositionen sind Leistungen, die im LV beschrieben, aber mit der Menge null ausgeschrieben werden. Sie werden nur abgerufen, wenn der Auftraggeber sie tatsächlich benötigt. Der Einheitspreis ist dennoch verbindlich.
Was passiert, wenn der Auftraggeber eine Leistung vergessen hat? Fehlende Leistungen, die für die Fertigstellung offensichtlich notwendig sind, sind in Deutschland als sogenannte „vergessene Positionen" nach § 1 Abs. 4 VOB/B grundsätzlich geschuldet und werden über Nachträge vergütet.
Ist das LV urheberrechtlich geschützt? Ja. Das vom Auftraggeber oder seinem Planer erstellte Leistungsverzeichnis kann urheberrechtlichen Schutz genießen. Bieter dürfen LV-Daten nicht ohne Erlaubnis an Dritte weitergeben.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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