Glossar

Lieferkette im Vergaberecht 2026

Lieferkette im Vergaberecht: Bedeutung von Lieferkettenanforderungen bei öffentlichen Aufträgen, Sorgfaltspflichten und nachhaltiger Beschaffung.

Definition: Die Lieferkette bezeichnet die Gesamtheit aller vor- und nachgelagerten Prozesse, Unternehmen und Akteure, die an der Herstellung, Verarbeitung und Lieferung eines Produkts oder einer Dienstleistung beteiligt sind; im Vergaberecht gewinnt sie Bedeutung durch gesetzliche Sorgfaltspflichten, nachhaltige Beschaffungsanforderungen und die Möglichkeit, Lieferkettenstandards als Ausführungsbedingung festzulegen.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: LkSG (Deutschland), Richtlinie 2014/24/EU Art. 18 Abs. 2, BVergG 2018


Was ist die Lieferkette im vergaberechtlichen Kontext?

Im Vergaberecht ist die Lieferkette nicht nur ein wirtschaftliches Konzept, sondern zunehmend auch ein rechtlich relevanter Rahmen, der öffentliche Auftraggeber und ihre Auftragnehmer in die Pflicht nimmt. Der öffentlichen Hand kommt als Großeinkäuferin eine besondere Verantwortung zu: Sie kann durch gezielte Anforderungen an die Lieferkette soziale und ökologische Standards fördern und so ihrer Vorbildfunktion gerecht werden.

Vergaberechtliche Anforderungen an die Lieferkette

Art. 18 Abs. 2 der Richtlinie 2014/24/EU verpflichtet die Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass Wirtschaftsteilnehmer bei der Auftragsausführung die einschlägigen umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten.

Dies umfasst in der Lieferkette:

  • Einhaltung von ILO-Kernarbeitsnormen (Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, Vereinigungsfreiheit)
  • Umweltschutzanforderungen entlang der Produktionskette
  • Einhaltung nationaler Mindestlohnvorschriften auch bei Unterauftragnehmern

Lieferkette als Ausführungsbedingung

Öffentliche Auftraggeber können Anforderungen an die Lieferkette als vertragliche Ausführungsbedingungen festlegen, sofern diese in Verbindung mit dem Auftragsgegenstand stehen und vorab bekannt gemacht werden.

Zulässige Ausführungsbedingungen zur Lieferkette:

  • Nachweis zertifizierter Lieferketten (z.B. Fairtrade, Rainforest Alliance für Lebensmittel)
  • Verbot des Einsatzes von Unterauftragnehmern aus Ländern ohne ausreichenden Menschenrechtsschutz
  • Pflicht zur Offenlegung von Sublieferantenstrukturen
  • Nachweis eines Lieferketten-Compliance-Systems

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

In Deutschland verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) große Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Lieferkette einzuhalten.

Für das Vergaberecht hat das LkSG folgende Konsequenzen:

  • Bieter, die unter das LkSG fallen, müssen entsprechende Compliance-Systeme vorhalten
  • Verstöße gegen das LkSG können zu Ausschlüssen im Vergabeverfahren führen (§ 22 LkSG)
  • Auftraggeber können die LkSG-Compliance als Eignungskriterium oder Ausführungsbedingung fordern

EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

Die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) erweitert die Sorgfaltspflichten ab ihrer nationalen Umsetzung auf weitere Unternehmen und Lieferkettenebenen.

Die CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) wird nach vollständiger nationaler Umsetzung die Anforderungen an Lieferketten-Compliance weiter verschärfen und das Vergaberecht mittelbar beeinflussen.

FAQ

Können Auftraggeber Bieter wegen Lieferkettenverstößen ausschließen? Ja. Verstöße gegen arbeits- und umweltrechtliche Vorschriften können nach § 124 GWB (Deutschland) als fakultativer Ausschlussgrund herangezogen werden. LkSG-Verstöße sind nach § 22 LkSG ausdrücklich als möglicher Ausschlussgrund geregelt.

Wie weit reicht die Prüfpflicht des Auftraggebers bezüglich der Lieferkette? Die vergaberechtliche Prüfpflicht des Auftraggebers bezieht sich in erster Linie auf den direkten Auftragnehmer. Anforderungen an tiefere Lieferkettenebenen können als Ausführungsbedingungen vereinbart werden, aber die Durchsetzung ist faktisch schwieriger.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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