Lieferleistungen im Vergaberecht 2026
Lieferleistungen im Vergaberecht: Begriffsbestimmung, Schwellenwerte, Abgrenzung zu Dienstleistungsaufträgen und anwendbare Verfahrensvorschriften.
Definition: Lieferleistungen im Sinne des Vergaberechts sind öffentliche Aufträge über den Kauf, das Leasing, die Miete, den Mietkauf oder den Ratenkauf von Waren – mit oder ohne Kaufoption – und unterliegen ab den maßgeblichen Schwellenwerten dem geregelten Vergabeverfahren nach der Richtlinie 2014/24/EU.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 2 Abs. 1 Nr. 8 Richtlinie 2014/24/EU, § 103 Abs. 2 GWB, § 4 Abs. 2 BVergG 2018
Was sind Lieferleistungen?
Lieferleistungen – auch Lieferaufträge genannt – sind die klassische Form der Warenbeschaffung durch öffentliche Auftraggeber und umfassen alle entgeltlichen Verträge über die Bereitstellung von Sachgütern. Der Beschaffungsgegenstand kann sowohl bewegliche Sachen (Fahrzeuge, IT-Geräte, Büromaterial) als auch Energie (Strom, Gas) oder digitale Produkte (Softwarelizenzen) umfassen.
Abgrenzung zu anderen Auftragsarten
Die Einordnung als Lieferleistung ist von der Abgrenzung zu Dienstleistungsaufträgen und gemischten Aufträgen abhängig.
| Merkmal | Lieferleistung | Dienstleistungsauftrag |
|---|---|---|
| Hauptgegenstand | Ware / Sache | Tätigkeitserbringung |
| Eigentumsübertragung | Typischerweise ja (oder Nutzungsrecht) | Nein |
| Beispiele | IT-Hardware, Fahrzeuge, Möbel | Wartung, IT-Support, Beratung |
Bei gemischten Aufträgen (z.B. Lieferung einer Anlage inkl. Wartungsvertrag) ist der Hauptgegenstand maßgeblich: Liegt der Wert des Lieferanteils über dem Dienstleistungsanteil, gilt das gesamte Vergabeverfahren als Lieferauftrag.
Typische Lieferleistungen in der öffentlichen Beschaffung
Öffentliche Auftraggeber beschaffen in enormen Mengen unterschiedlichste Warenkategorien als Lieferleistungen.
Häufige Beschaffungsgegenstände:
- IT und Elektronik: Computer, Server, Mobiltelefone, Netzwerktechnik
- Fahrzeuge: PKW, LKW, Einsatzfahrzeuge, Elektrofahrzeuge
- Büroausstattung: Möbel, Drucker, Kopierer
- Medizintechnik: Medizinische Geräte, Schutzausrüstung
- Energie: Strom, Gas, Fernwärme
- Lebensmittel und Catering-Zutaten: Für Kantinen, Schulen, Krankenhäuser
- Pharmazeutika: Für öffentliche Gesundheitseinrichtungen
Schwellenwerte für Lieferleistungen
Der EU-Schwellenwert für Lieferleistungen beträgt 221.000 EUR (netto) für die meisten öffentlichen Auftraggeber, mit einem abgesenkten Schwellenwert von 143.000 EUR für oberste und obere Bundesbehörden in Deutschland.
Unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten nationale Vergaberegeln:
- Deutschland: UVgO (Unterschwellenvergabeordnung)
- Österreich: BVergG 2018 (Unterschwellenbereich)
Rahmenvereinbarungen bei Lieferleistungen
Für regelmäßig wiederkehrende Lieferbedarfe bieten Rahmenvereinbarungen eine effiziente Beschaffungsform, die aufwändige Einzelausschreibungen vermeidet.
Rahmenvereinbarungen für Lieferleistungen ermöglichen:
- Abruf nach Bedarf ohne erneute Ausschreibung (innerhalb der Rahmenkonditionen)
- Mengenrabatte durch gebündelte Bedarfe
- Standardisierung von Produktspezifikationen
- Maximallaufzeit von vier Jahren (Art. 33 Richtlinie 2014/24/EU)
FAQ
Sind Softwarelizenzen Lieferleistungen? Ja. Standardsoftware-Lizenzen werden vergaberechtlich als Lieferleistung eingestuft. Die Entwicklung individueller Software ist hingegen eine Dienstleistung.
Gilt der Lieferauftrag-Schwellenwert für jede einzelne Bestellung oder für das Gesamtvolumen? Für das Gesamtvolumen aller gleichartigen Beschaffungen im Haushaltsjahr oder über die vorgesehene Laufzeit einer Rahmenvereinbarung. Eine künstliche Aufsplittung zur Umgehung der Schwellenwerte (Salamitaktik) ist unzulässig.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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