Losweise Ausschreibung im Vergaberecht 2026
Losweise Ausschreibung im Vergaberecht: Ausschreibung eines Auftrags in mehrere Fach- oder Teillose, Pflicht zur Losaufteilung und Ausnahmetatbestände.
Definition: Bei der losweisen Ausschreibung wird ein öffentlicher Auftrag in mehrere sachlich oder regional abgegrenzte Teilaufträge (Lose) aufgeteilt und als solche bekannt gemacht, sodass Bieter Angebote für einzelne oder mehrere Lose einreichen können; sie ist der praktische Ausdruck der vergaberechtlichen Pflicht zur Losaufteilung.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 46 Richtlinie 2014/24/EU, § 97 Abs. 4 GWB, § 58 BVergG 2018
Was ist die losweise Ausschreibung?
Die losweise Ausschreibung ist die formale Umsetzung der gesetzlichen Pflicht zur Losaufteilung: Ein Auftrag, der sachlich oder regional sinnvoll aufgeteilt werden kann, wird in abgegrenzte Lose unterteilt und als Gesamtausschreibung mit mehreren Teillosen bekannt gemacht. Bieter können sich dann auf einzelne Lose, auf ausgewählte Lose oder – sofern der Auftraggeber dies zulässt – auf alle Lose bewerben. Die losweise Ausschreibung kombiniert die Vorteile eines einheitlichen Vergabeverfahrens (geringer Verwaltungsaufwand) mit den wettbewerblichen Vorteilen der Losaufteilung (Förderung des Mittelstands).
Struktur einer losweise Ausschreibung
Eine losweise Ausschreibung umfasst eine gemeinsame Bekanntmachung und losspezifische Vergabeunterlagen.
Typischer Aufbau:
- Bekanntmachung: Eine einzige Bekanntmachung für alle Lose, mit Kurzbeschreibung und Schätzwert jedes Loses
- Gemeinsame Teile der Vergabeunterlagen: Allgemeine Bedingungen, Eignungsanforderungen, Vertragsbestimmungen
- Losspezifische Teile: Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis und technische Anforderungen je Los
- Angebotsformulare: Getrennte Angebotsformulare je Los
Besonderheiten bei der Ausschreibung mehrerer Lose
Auftraggeber müssen in der Bekanntmachung klar angeben, ob und unter welchen Bedingungen Bieter Angebote für mehrere Lose einreichen dürfen und ob Beschränkungen für den Mehrfachzuschlag gelten.
Folgende Festlegungen sind zu treffen und vorab bekannt zu geben:
- Maximale Anzahl der Lose, auf die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann
- Ob Gesamtangebote (Kombinationsangebote) zulässig sind
- Reihenfolge der Losbeurteilung bei Kombinationsangeboten
- Ob losspezifische oder einheitliche Eignungsanforderungen gelten
Eignungsprüfung bei losweisen Ausschreibungen
Bei losweisen Ausschreibungen können Auftraggeber entweder einheitliche oder losspezifische Eignungskriterien festlegen.
Möglichkeiten:
- Einheitliche Eignungskriterien: Bieter müssen die Eignungsanforderungen für alle Lose erfüllen, auf die sie sich bewerben
- Losspezifische Eignungskriterien: Unterschiedliche Mindestanforderungen je nach Losgegenstand (z.B. unterschiedliche Fachkunden je Gewerk)
Schwellenwertberechnung
Für die Schwellenwertberechnung ist stets der Gesamtauftragswert aller Lose maßgeblich, auch wenn einzelne Lose unter dem Schwellenwert liegen.
Ausnahme (Bagatelllosregelung):
- In Deutschland können einzelne Lose mit einem Wert unter 80.000 EUR (Liefer- und Dienstleistungen) oder unter 1.000.000 EUR (Bauleistungen) nach nationalen Regeln vergeben werden, sofern ihr kumulierter Anteil 20 % des Gesamtauftragswerts nicht übersteigt (§ 3 Abs. 9 VgV)
FAQ
Kann ein Bieter für ein Los disqualifiziert werden, ohne alle anderen Lose zu verlieren? Ja. Die Eignungs- und Angebotsprüfung erfolgt losweise. Ein Ausschluss aus Los 1 berührt die Teilnahme des Bieters an Los 2 nicht, sofern kein übergreifender Ausschlussgrund vorliegt.
Ist eine losweise Ausschreibung aufwendiger als eine Gesamtausschreibung? In der Vorbereitung ja (mehrere Leistungsbeschreibungen, Wertungen, Zuschläge). In der Summe fördert sie jedoch mehr Wettbewerb und erlaubt mittelständischen Unternehmen die Teilnahme, was die Angebotsqualität und Wirtschaftlichkeit verbessert.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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