Glossar

Mengenlos im Vergaberecht 2026

Mengenlos im Vergaberecht: Los, das durch Aufteilung eines Auftrags nach Mengen oder Volumina entsteht, zur Förderung des Wettbewerbs und des Mittelstands.

Definition: Ein Mengenlos ist ein Teillos eines öffentlich ausgeschriebenen Auftrags, das durch die quantitative Aufteilung des Gesamtbedarfs nach Mengen oder Volumina entsteht und das es mehreren Bietern ermöglicht, jeweils einen definierten Anteil des Gesamtauftrags zu übernehmen.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 46 Richtlinie 2014/24/EU, § 97 Abs. 4 GWB, § 58 BVergG 2018


Was ist ein Mengenlos?

Ein Mengenlos entsteht, wenn ein Auftraggeber einen Auftrag nicht nach fachlichen Gesichtspunkten (Fachlos), sondern nach der zu liefernden Menge oder dem zu erbringenden Volumen aufteilt. Diese Form der Losaufteilung ist besonders bei Lieferaufträgen und standardisierten Dienstleistungen verbreitet, bei denen der Gesamtbedarf gleichartige Leistungen umfasst, die ohne qualitative Unterschiede mengenweise aufgeteilt werden können.

Anwendungsbeispiele

Mengenloses sind typisch für standardisierte Beschaffungen mit großen Volumina.

Typische Anwendungsfälle:

  • Lebensmittelbeschaffung: Belieferung mehrerer Schulen oder Kantinen; das Gesamtvolumen wird in regionale Mengenlosen aufgeteilt
  • Büromaterial: Aufteilung nach Liefermengen für verschiedene Behördenstandorte
  • Strom- und Gasbeschaffung: Aufteilung des Gesamtbedarfs auf mehrere Lieferanten
  • Reinigungsleistungen: Aufteilung nach Quadratmetervolumen verschiedener Liegenschaften
  • Fahrzeugbeschaffung: Aufteilung einer größeren Fahrzeugflotte auf mehrere Lose

Abgrenzung zum Fachlos

Während das Fachlos nach fachlichen oder handwerklichen Gesichtspunkten teilt, teilt das Mengenlos nach quantitativen Gesichtspunkten.

MerkmalFachlosMengenlos
AufteilungskriteriumFachrichtung/GewerkMenge/Volumen
Typischer KontextBauvergabeLiefer- und Dienstleistungen
LeistungsartUnterschiedlich je LosGleichartig je Los

Vergaberechtliche Besonderheiten bei Mengenlosen

Bei Mengenlosen ist die Gleichartigkeit der zu erbringenden Leistungen zu beachten: Da alle Lose im Wesentlichen dieselbe Leistung beschreiben, sind die Zuschlagskriterien in der Regel identisch.

Wichtige Punkte:

  • Schwellenwertberechnung erfolgt auf Basis des Gesamtauftragswerts aller Mengenlosen
  • Eignungsanforderungen können je nach Losvolumen angepasst werden (proportionale Anforderungen)
  • Kombinationsangebote für mehrere Mengenlosen sind häufig zulässig und sinnvoll

FAQ

Kann ein Bieter alle Mengenlosen eines Auftrags erhalten? Ja, sofern der Auftraggeber keine Losgruppenbeschränkung festgelegt hat. Soll eine Mehrfachvergabe an einen Bieter verhindert werden, muss dies vorab in der Bekanntmachung angegeben werden.

Wie unterscheidet sich das Mengenlos vom Teillos? Die Begriffe werden oft synonym verwendet. In der vergaberechtlichen Praxis bezeichnet „Teillos" häufig jede Form der quantitativen oder geografischen Aufteilung, während „Mengenlos" den Fokus auf die mengenweise Aufteilung gleichartiger Leistungen legt.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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