Glossar

Mindestanforderungen im Vergaberecht 2026

Mindestanforderungen im Vergaberecht: technische, qualitative und eignungsbezogene Mindeststandards, die Angebote und Bieter zwingend erfüllen müssen.

Definition: Mindestanforderungen im Vergaberecht sind verbindliche technische, qualitative oder eignungsbezogene Standards, die ein Angebot oder ein Bieter zwingend erfüllen muss, um im Vergabeverfahren berücksichtigt werden zu können; Angebote, die Mindestanforderungen nicht erfüllen, sind zwingend auszuschließen.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 42, 58 Richtlinie 2014/24/EU, §§ 48, 122 GWB, BVergG 2018


Was sind Mindestanforderungen im Vergaberecht?

Mindestanforderungen sind die absoluten Untergrenzen, die ein Angebot oder ein Bieter in einem Vergabeverfahren zwingend erfüllen muss – sie sind nicht verhandelbar und nicht durch andere Stärken kompensierbar. Sie unterscheiden sich grundlegend von Zuschlagskriterien, bei denen eine höhere Erfüllung zu einer besseren Bewertung führt: Mindestanforderungen sind binär – entweder erfüllt oder nicht erfüllt. Nicht erfüllte Mindestanforderungen führen zum zwingenden Ausschluss des Angebots oder Bieters.

Arten von Mindestanforderungen

Das Vergaberecht kennt Mindestanforderungen auf verschiedenen Ebenen des Vergabeverfahrens.

Technische Mindestanforderungen

Technische Mindestanforderungen definieren die unverzichtbaren Eigenschaften der zu beschaffenden Leistung:

  • Mindestleistungsparameter (z.B. Mindestverarbeitungsgeschwindigkeit bei IT)
  • Sicherheitsnormen (z.B. CE-Kennzeichnung, Baustoffklassen)
  • Kompatibilitätsanforderungen (z.B. Schnittstellen zu bestehenden Systemen)
  • Umweltanforderungen (z.B. Energieeffizienzklassen)

Eignungsbezogene Mindestanforderungen

Eignungsbezogene Mindestanforderungen definieren, welche Befähigungen ein Bieter mindestens nachweisen muss:

  • Mindestumsatz: z.B. mindestens 1,5-facher Jahresumsatz des Auftragswertes
  • Referenzprojekte: z.B. mindestens zwei vergleichbare Projekte in den letzten fünf Jahren
  • Zertifizierungen: z.B. ISO 9001-Zertifizierung oder Fachkundenachweis
  • Personalressourcen: z.B. mindestens fünf qualifizierte Fachkräfte

Verfahrensbezogene Mindestanforderungen

Formale Mindestanforderungen betreffen die Ordnungsmäßigkeit des Angebots:

  • Rechtzeitige Einreichung bis zum Ablauf der Angebotsfrist
  • Vollständigkeit der geforderten Unterlagen
  • Einhaltung der Formvorschriften (Schriftform, Unterschrift, elektronische Einreichung)

Verhältnismäßigkeit von Mindestanforderungen

Mindestanforderungen müssen mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen, verhältnismäßig sein und den Wettbewerb nicht unnötig einschränken.

Der EuGH und die Vergabekontrollinstanzen haben wiederholt entschieden, dass übermäßig hohe Mindestanforderungen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Diskriminierungsverbot verstoßen. Auftraggeber müssen für jede Mindestanforderung nachvollziehbar darlegen können, warum diese für die ordnungsgemäße Auftragsausführung erforderlich ist.

Mindestanforderungen beim Verhandlungsverfahren und wettbewerblichen Dialog

Beim nicht offenen Verfahren, beim Verhandlungsverfahren und beim wettbewerblichen Dialog spielen Mindestanforderungen eine besondere Rolle als unveränderliche Kernbedingungen.

Art. 29 Abs. 3 der Richtlinie 2014/24/EU stellt klar, dass beim wettbewerblichen Dialog und beim Verhandlungsverfahren die Mindestanforderungen und die Zuschlagskriterien nicht verhandelt werden dürfen. Sie bilden den unveränderlichen Kern der Ausschreibung.

Dokumentationspflicht

Auftraggeber müssen Mindestanforderungen vorab in den Vergabeunterlagen oder der Bekanntmachung klar und eindeutig festlegen und dürfen sie nachträglich nicht einseitig verändern.

Eine nachträgliche Absenkung von Mindestanforderungen stellt eine wesentliche Änderung der Vergabeunterlagen dar, die in der Regel eine erneute oder verlängerte Ausschreibung erfordert.

FAQ

Darf ein Auftraggeber Mindestanforderungen nachträglich anpassen? Grundsätzlich nein. Eine Absenkung von Mindestanforderungen nach Angebotseingang ist unzulässig, da sie den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Eine Anhebung ist ebenfalls problematisch, da sie möglicherweise Bieter ausschließt, die ihr Angebot auf die ursprünglichen Anforderungen abgestimmt haben.

Kann ein Auftraggeber für Lose unterschiedliche Mindestanforderungen festlegen? Ja. Bei losweisen Ausschreibungen können für unterschiedliche Lose unterschiedliche Mindestanforderungen gelten, sofern diese mit den jeweiligen Losanforderungen in einem sachlichen Zusammenhang stehen.

Was ist der Unterschied zwischen Mindestanforderungen und Ausschlussgründen? Ausschlussgründe betreffen persönliche Umstände des Bieters (z.B. Insolvenz, Korruptionsverurteilungen), während Mindestanforderungen leistungs- oder eignungsbezogene Qualitätsstandards sind.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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