Musterformulare im Vergaberecht 2026
Musterformulare im Vergaberecht: Standardisierte Formulare für EU-Bekanntmachungen und nationale Vergabeverfahren zur Vereinheitlichung der Vergabepraxis.
Definition: Musterformulare im Vergaberecht sind standardisierte, rechtlich vorgeschriebene oder empfohlene Formulare, die öffentliche Auftraggeber für Bekanntmachungen, Vergabeunterlagen und sonstige vergaberechtlich relevante Kommunikation verwenden, um Einheitlichkeit, Transparenz und Vergleichbarkeit im europäischen und nationalen Beschaffungswesen sicherzustellen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 (eForms), BVergG 2018, VgV
Bedeutung von Musterformularen
Musterformulare sind das unverzichtbare Handwerkszeug jedes Vergabepraktikers und gewährleisten, dass Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen die rechtlich erforderlichen Mindestinformationen enthalten. Ohne standardisierte Formulare wäre die europaweite Vergleichbarkeit von Vergabebekanntmachungen nicht möglich, und die Datenbankfunktion des TED-Systems (Tenders Electronic Daily) wäre erheblich beeinträchtigt. Musterformulare dienen damit nicht nur der Vereinfachung der Vergabepraxis, sondern auch der Durchsetzung der unionsrechtlichen Transparenzpflichten.
EU-Standardformulare und eForms
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 hat die Europäische Kommission die bisherigen Standardformulare durch das neue eForms-System ersetzt. eForms sind maschinenlesbare, strukturierte Datenformulare, die ab dem 25. Oktober 2023 für alle EU-weiten Bekanntmachungen verpflichtend sind. Sie unterscheiden sich grundlegend von den bisherigen PDF-basierten Formularen:
- Maschinenlesbarkeit: eForms ermöglichen eine automatisierte Verarbeitung und Auswertung von Vergabedaten.
- Strukturierte Datenfelder: Statt freier Textfelder werden strukturierte, validierbare Felder verwendet.
- Neue Formularkategorien: eForms umfassen 40 verschiedene Formulare für unterschiedliche Bekanntmachungsarten (Vorinformation, Auftragsbekanntmachung, Vergabebekanntmachung etc.).
Nationale Musterformulare
Neben den EU-Standardformularen gibt es in Österreich und Deutschland nationale Musterformulare für Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte. In Österreich stellen die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) und die jeweiligen Vergabekontrollstellen Musterunterlagen bereit. In Deutschland haben Bund und Länder eigene Musterleistungsverzeichnisse, Musterverträge und Standardformulare für die Vergabe nach UVgO und VOB/A entwickelt. Diese nationalen Formulare sind rechtlich nicht immer verpflichtend, werden aber aus Gründen der Rechtssicherheit dringend empfohlen.
Verwandte Begriffe
FAQ
Sind eForms für alle Vergaben verpflichtend? eForms sind verpflichtend für EU-weite Bekanntmachungen (Oberschwellenbereich) seit dem 25. Oktober 2023. Für nationale Verfahren im Unterschwellenbereich gelten die jeweiligen nationalen Regelungen.
Wo können eForms-Formulare ausgefüllt werden? eForms können über nationale Vergabeplattformen oder das TED-Bekanntmachungssystem der EU-Kommission (eNotices2) erstellt und übermittelt werden.
Was passiert, wenn ein falsches Formular verwendet wird? Die Verwendung eines falschen oder unvollständigen Formulars kann zur Rechtswidrigkeit der Bekanntmachung und damit des gesamten Vergabeverfahrens führen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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