Nachhaltigkeitsziele im Vergaberecht 2026
Nachhaltigkeitsziele im Vergaberecht: UN-SDGs und EU-Klimaziele als Leitrahmen für nachhaltige öffentliche Beschaffung und Green Public Procurement.
Definition: Nachhaltigkeitsziele im Kontext des Vergaberechts sind die auf nationaler und EU-Ebene definierten ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Zielvorgaben – insbesondere die UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) und der EU Green Deal –, die als politischer Rahmen für die Ausgestaltung nachhaltiger öffentlicher Beschaffungspraktiken dienen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU, EU Green Deal, SDG-Rahmen der Vereinten Nationen, BVergG 2018
Was sind Nachhaltigkeitsziele im Vergaberecht?
Nachhaltigkeitsziele bilden den politischen und rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen öffentliche Auftraggeber ihre Beschaffungsstrategien auf ökologische, soziale und wirtschaftliche Ziele ausrichten sollen. Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen aus der Agenda 2030 sowie die Klimaziele des EU Green Deal (55 % Reduktion der Treibhausgase bis 2030, Klimaneutralität bis 2050) sind zentrale Referenzpunkte für die Gestaltung nachhaltiger öffentlicher Beschaffung.
SDGs und öffentliche Beschaffung
Öffentliche Auftraggeber können durch strategische Vergabeentscheidungen zur Erreichung mehrerer SDGs beitragen – insbesondere SDG 12 (Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster) steht im direkten Zusammenhang mit der Beschaffungspraxis. Daneben sind etwa SDG 7 (Erschwingliche und saubere Energie), SDG 8 (Menschenwürdige Arbeit), SDG 13 (Klimaschutzmaßnahmen) und SDG 17 (Partnerschaften zur Erreichung der Ziele) relevant.
Relevante SDGs für die Beschaffungspraxis im Überblick:
| SDG | Thema | Vergaberelevanz |
|---|---|---|
| SDG 7 | Saubere Energie | Energieeffiziente Produkte, erneuerbare Energiebeschaffung |
| SDG 8 | Würdevolle Arbeit | Soziale Ausführungsbedingungen, Mindestlöhne |
| SDG 12 | Nachhaltiger Konsum | Lebenszykluskosten, Ökodesign |
| SDG 13 | Klimaschutz | CO₂-Kriterien, Klimaneutralitätspflichten |
EU Green Deal und Vergaberecht
Der EU Green Deal hat direkte Auswirkungen auf das Vergaberecht: Die Europäische Kommission hat angekündigt, Mindestumweltanforderungen in EU-weit verbindliche Beschaffungsstandards zu überführen. Bereits heute verpflichtet die Richtlinie 2009/33/EG (Fahrzeugbeschaffungsrichtlinie) öffentliche Auftraggeber zur Beschaffung eines Mindestanteils sauberer Fahrzeuge. Für weitere Produktgruppen werden schrittweise verbindliche Mindeststandards erwartet.
Nationale Nachhaltigkeitsziele
In Österreich und Deutschland haben die Bundesregierungen eigene Nachhaltigkeitsstrategien verabschiedet, die sich auf die öffentliche Beschaffung auswirken. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) sieht u.a. vor, dass die öffentliche Hand als Vorbild bei der nachhaltigen Beschaffung agiert. In Österreich hat der Ministerrat Leitlinien zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung (naBe-Aktionsplan) beschlossen.
Umsetzung in Vergabeverfahren
Nachhaltigkeitsziele werden in Vergabeverfahren durch konkrete Kriterien operationalisiert: als technische Spezifikationen, Eignungsanforderungen, Zuschlagskriterien oder Ausführungsbedingungen. Der bloße Verweis auf allgemeine Nachhaltigkeitsziele genügt vergaberechtlich nicht – die Anforderungen müssen konkret, messbar und auftragsbezogen sein.
FAQ
Sind Auftraggeber verpflichtet, die SDGs in ihren Ausschreibungen zu berücksichtigen? Eine direkte rechtliche Verpflichtung auf die SDGs besteht nicht. Sie dienen als politischer Orientierungsrahmen. Konkrete Nachhaltigkeitspflichten ergeben sich aus sektorspezifischen EU-Rechtsakten und nationalen Gesetzen.
Wie können Bieter ihre Beiträge zu Nachhaltigkeitszielen nachweisen? Durch Zertifikate, Nachhaltigkeitsberichte, Lebenszyklusanalysen (LCA), Gütezeichen oder konkrete Projektangaben.
Werden Nachhaltigkeitsziele künftig stärker verpflichtend? Die EU-Kommission arbeitet an einer Reform der Vergaberichtlinien, die Nachhaltigkeitsanforderungen verbindlicher machen soll. Es ist mit einer schrittweisen Verschärfung zu rechnen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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