Nachweis der Fachkunde im Vergaberecht 2026
Nachweis der Fachkunde im Vergaberecht: Belege für technische und berufliche Leistungsfähigkeit von Bietern im Rahmen der Eignungsprüfung öffentlicher Auftraggeber.
Definition: Der Nachweis der Fachkunde ist der Beleg eines Bewerbers oder Bieters über seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit, d.h. über das zur Auftragserfüllung erforderliche Fachwissen, die Erfahrung und die technischen Mittel, die er im Rahmen der vergaberechtlichen Eignungsprüfung dem öffentlichen Auftraggeber gegenüber zu erbringen hat.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: § 46 VgV, Art. 58 Richtlinie 2014/24/EU, §§ 6b, 6c EU-VOB/A, § 76 BVergG 2018
Was ist der Nachweis der Fachkunde?
Der Nachweis der Fachkunde ist eine der drei Eignungsdimensionen im Vergaberecht – neben der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der persönlichen Zuverlässigkeit – und umfasst den Beleg, dass ein Unternehmen über das technische Know-how, die Erfahrung und die Kapazitäten verfügt, um den ausgeschriebenen Auftrag fachgerecht zu erfüllen. Auftraggeber können nur solche Fachkundenachweise verlangen, die mit dem Auftragsgegenstand sachlich verknüpft sind und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.
Rechtliche Grundlage
§ 46 VgV listet abschließend die Mittel auf, mit denen Bieter ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen können; Art. 58 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU bildet die unionsrechtliche Grundlage. Auftraggeber dürfen über diese gesetzlich vorgegebenen Nachweismittel hinaus keine weiteren Belege verlangen.
Zulässige Nachweismittel für Fachkunde
Zu den zulässigen Nachweismitteln für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zählen insbesondere:
- Referenzliste: Verzeichnis der in den letzten drei bis fünf Jahren erbrachten wesentlichen Liefer-, Dienst- oder Bauleistungen mit Angabe von Wert, Datum und Auftraggeber
- Ausführung durch Fachleute: Angabe der technischen Fachkräfte, die für die Auftragserfüllung eingesetzt werden (inkl. Qualifikationsnachweise)
- Beschreibung der Ausrüstung: Technische Ausrüstung, Maschinen und Anlagen, die für die Auftragserfüllung zur Verfügung stehen
- Ausbildungsnachweise: Bescheinigungen über die Aus- und Weiterbildung des verantwortlichen Personals
- Qualitätssicherungsmaßnahmen: Angabe der Qualitätssicherungssysteme (z.B. ISO 9001)
- Umweltmanagementmaßnahmen: Angabe von Umweltmanagementnormen (z.B. ISO 14001, EMAS)
- Besichtigungsrecht: Bei Bauleistungen ggf. die Möglichkeit zur Besichtigung der Fertigungsanlagen
Fachkunde bei Bauleistungen (VOB/A)
Im Bereich der Bauleistungen konkretisiert § 6b EU-VOB/A die zulässigen Nachweismittel für Fachkunde und Leistungsfähigkeit; besondere Bedeutung kommt dabei Referenzen über vergleichbare Bauleistungen zu.
Auftraggeber verlangen häufig:
- Referenzen über vergleichbare Bauprojekte (Auftragswert, Art der Leistung, Ausführungszeitraum)
- Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle oder das Berufsregister
- Nachweis von Zulassungen oder Zertifizierungen für besondere Bauverfahren
Eignungsleihe bei fehlender Fachkunde
Fehlt einem Bieter die Fachkunde in bestimmten Bereichen, kann er sich auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) stützen, sofern er nachweist, dass ihm die entsprechenden Mittel für die Auftragserfüllung tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 47 VgV, § 79 BVergG 2018). Bei Kernleistungen kann der Auftraggeber die Eignungsleihe ausschließen.
FAQ
Wie viele Referenzen müssen Bieter typischerweise vorlegen? Die Anforderungen variieren je nach Auftragsart und -wert. Üblich sind zwei bis fünf vergleichbare Referenzprojekte. Unverhältnismäßig hohe Anforderungen sind unzulässig.
Können Bieter Referenzen von verbundenen Unternehmen vorlegen? Ja, sofern die Eignungsleihe-Voraussetzungen erfüllt sind, d.h. das verbundene Unternehmen seine Kapazitäten tatsächlich für den Auftrag bereitstellt.
Was gilt, wenn ein Bieter keine vergleichbaren Referenzen hat? Fehlen die geforderten Referenzen, kann der Auftraggeber den Bieter als nicht geeignet ausschließen. Alternativ kann die Eignungsleihe oder eine Bietergemeinschaft helfen, die Eignungslücke zu schließen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
Demo buchen.
Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.