Glossar

Nebenbeschaffungstätigkeit im Vergaberecht 2026

Nebenbeschaffungstätigkeit: Unterstützende Beschaffungsdienstleistungen öffentlicher Auftraggeber. Abgrenzung zu zentralen Beschaffungsstellen und vergaberechtliche Einordnung.

Definition: Die Nebenbeschaffungstätigkeit bezeichnet unterstützende Beschaffungsdienstleistungen, die ein öffentlicher Auftraggeber für andere öffentliche Auftraggeber erbringt, ohne als zentrale Beschaffungsstelle zu fungieren, insbesondere die gelegentliche Bündelung von Bedarfen oder die Bereitstellung von Beschaffungsinfrastruktur.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Art. 2 Nr. 16, GWB § 120, VgV § 2


Was ist die Nebenbeschaffungstätigkeit?

Die Nebenbeschaffungstätigkeit ist ein Begriff aus dem europäischen Vergaberecht, der Beschaffungsunterstützungsleistungen beschreibt, die nicht die Voraussetzungen einer zentralen Beschaffungsstelle erfüllen, aber dennoch anderen öffentlichen Auftraggebern zugutekommen. Der Begriff entstammt Art. 2 Nr. 16 der Richtlinie 2014/24/EU, der zwischen zentralisierter Beschaffungstätigkeit und Nebenbeschaffungstätigkeit unterscheidet.

Während die zentrale Beschaffungsstelle (Richtlinie 2014/24/EU Art. 2 Nr. 16 lit. a) dauerhaft und institutionell Aufträge für andere Auftraggeber beschafft oder Rahmenvereinbarungen schließt, umfasst die Nebenbeschaffungstätigkeit (Art. 2 Nr. 16 lit. b) eher unterstützende, infrastrukturelle Leistungen.

Abgrenzung zur zentralen Beschaffungsstelle

Die Abgrenzung zwischen Nebenbeschaffungstätigkeit und zentraler Beschaffungsstelle ist für die vergaberechtliche Einordnung bedeutsam, da zentrale Beschaffungsstellen besondere Anforderungen erfüllen müssen.

MerkmalZentrale BeschaffungsstelleNebenbeschaffungstätigkeit
FunktionDauerhaft, institutionellGelegentlich, unterstützend
VergabedurchführungFür andere AuftraggeberInfrastruktur, Beratung
Rechtliche EinordnungBeschaffungsstelle i.S.d. VgVDienstleistungserbringer

Typische Nebenbeschaffungstätigkeiten umfassen:

  • Betrieb und Pflege von Vergabeplattformen und e-Vergabe-Systemen
  • Bereitstellung von Mustervorlagen und Vergabeunterlagen
  • Beratung anderer Auftraggeber bei der Durchführung von Vergabeverfahren
  • Schulung und Fortbildung im Vergaberecht

Vergaberechtliche Einordnung

Die Nebenbeschaffungstätigkeit kann selbst öffentliche Aufträge begründen, wenn ein öffentlicher Auftraggeber solche Leistungen von Dritten bezieht. In diesem Fall unterliegt die Beschaffung der entsprechenden Unterstützungsleistungen dem Vergaberecht. Die Beschaffung von Vergabeplattform-Dienstleistungen oder Beratungsleistungen bei der Vergabedurchführung ist demnach selbst ausschreibungspflichtig, wenn die Schwellenwerte überschritten werden.

FAQ

Unterliegt die Nebenbeschaffungstätigkeit dem Vergaberecht? Die Erbringung von Nebenbeschaffungsleistungen durch einen öffentlichen Auftraggeber für andere öffentliche Auftraggeber kann als Inhouse-Vergabe oder als öffentlicher Dienstleistungsauftrag einzuordnen sein. Die Beschaffung von Nebenbeschaffungsleistungen bei Privaten unterliegt dem regulären Vergaberecht.

Wo ist der Begriff gesetzlich definiert? In Art. 2 Nr. 16 lit. b der Richtlinie 2014/24/EU sowie in § 2 Nr. 5 VgV.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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