Glossar

Nichterfüllung im Vergaberecht 2026

Nichterfüllung im Vergaberecht: Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Auftragnehmer nach Zuschlag und deren Folgen für den öffentlichen Auftraggeber.

Definition: Nichterfüllung bezeichnet im vergaberechtlichen Kontext die vollständige oder teilweise Nichterbringung der vertraglich geschuldeten Leistung durch den Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung und Vertragsschluss sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten für Auftraggeber und Auftragnehmer.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: §§ 280, 281, 323 BGB, §§ 918 ff. ABGB, VOB/B, VOL/B


Was ist Nichterfüllung im Vergaberecht?

Im öffentlichen Beschaffungswesen bezeichnet Nichterfüllung die Situation, in der ein Auftragnehmer nach Vertragsschluss die vertraglich übernommene Liefer-, Bau- oder Dienstleistungspflicht nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbringt. Die Nichterfüllung tritt in der Vertragserfüllungsphase auf und richtet sich nach dem allgemeinen Schuldrecht (BGB, ABGB) sowie den einschlägigen Verdingungsordnungen (VOB/B, VOL/B).

Rechtsfolgen der Nichterfüllung

Bei Nichterfüllung stehen dem öffentlichen Auftraggeber je nach Art und Schwere der Vertragsverletzung verschiedene Rechte zu:

  • Mahnung und Fristsetzung: Setzung einer angemessenen Nacherfüllungsfrist (§ 281 BGB)
  • Rücktritt vom Vertrag: Nach fruchtlosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist (§ 323 BGB)
  • Schadensersatz statt der Leistung: Ersatz des durch die Nichterfüllung entstandenen Schadens
  • Vertragsstrafe: Wenn eine Vertragsstrafe für Verzug oder Nichterfüllung vereinbart wurde
  • Kündigung: Bei Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund

Vergaberechtliche Dimension der Nichterfüllung

Die Nichterfüllung eines öffentlichen Auftrags kann vergaberechtliche Folgen für künftige Vergabeverfahren haben: Schwerwiegende Schlechtleistung oder Nichterfüllung kann als Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB relevant werden, wenn der Auftraggeber die erhebliche Schlechterfüllung früherer Aufträge nachweisen kann. Auftraggeber sollten daher Fälle gravierender Nichterfüllung dokumentieren und ggf. in das Vergaberegister einmelden.

Nichterfüllung und Sicherheitsleistungen

Zur Absicherung gegen Nichterfüllung verlangen öffentliche Auftraggeber häufig Sicherheitsleistungen (Bürgschaften, Einbehalte), die im Falle der Nichterfüllung in Anspruch genommen werden können. Die Höhe der Sicherheitsleistung ist in der Regel im Vertrag oder den Vergabeunterlagen geregelt.

FAQ

Kann ein Auftraggeber sofort Schadensersatz verlangen, wenn der Auftragnehmer nicht erfüllt? In der Regel muss zunächst eine Nacherfüllungsfrist gesetzt werden. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann Schadensersatz statt der Leistung verlangt werden.

Wie wird Nichterfüllung von Schlechtleistung abgegrenzt? Nichterfüllung meint das vollständige Ausbleiben der Leistung; Schlechtleistung (Mängelleistung) meint die Erbringung einer Leistung, die nicht der vereinbarten Qualität entspricht.

Welche Auswirkungen hat eine dokumentierte Nichterfüllung auf zukünftige Vergabeverfahren? Schwerwiegende Nichterfüllung kann als fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB herangezogen werden, sofern der Auftraggeber dies in verhältnismäßiger Weise begründet.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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