Niederschrift im Vergaberecht 2026
Niederschrift im Vergaberecht: Protokoll über die Angebotsöffnung oder andere vergaberechtliche Verfahrensschritte, das Transparenz und Nachvollziehbarkeit sichert.
Definition: Die Niederschrift (auch: Öffnungsprotokoll oder Eröffnungsprotokoll) ist das förmliche schriftliche Protokoll über den Ablauf der Angebotsöffnung, das alle wesentlichen Verfahrensschritte, die eingegangenen Angebote und die dabei festgestellten Tatsachen dokumentiert und als Teil des Vergabevermerks aufzubewahren ist.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: § 55 VgV, § 14 VOB/A EU, § 53 UVgO, § 124 BVergG 2018
Was ist die Niederschrift im Vergaberecht?
Die Niederschrift ist das zentrale Dokumentationsinstrument der Angebotsöffnung: Sie hält den formalen Ablauf des Öffnungstermins fest und schafft die Grundlage für die spätere Angebotsprüfung und -wertung. Alle Informationen, die bei der Angebotsöffnung erfasst werden – insbesondere die Bieternamen, Angebotspreise und etwaige Vorbehalte – sind in der Niederschrift zu vermerken.
Inhalt der Niederschrift
Eine vergaberechtskonforme Niederschrift über die Angebotsöffnung muss nach § 55 VgV mindestens folgende Angaben enthalten:
- Datum und Uhrzeit der Öffnung
- Namen der anwesenden Personen (Vergabeteam, Bietervertreter, soweit anwesend)
- Liste der fristgerecht eingegangenen Angebote (Bieternamen)
- Liste der verspätet eingegangenen Angebote (sofern vorhanden)
- Angebotspreise (oder die Angaben, die zum Vergleich der Angebote maßgeblich sind) aus jedem Angebot
- Besondere Feststellungen (z.B. Vorbehalte, Nebenangebote, Unstimmigkeiten)
Im Baubereich (§ 14 VOB/A EU) gelten vergleichbare Anforderungen; die Niederschrift ist den anwesenden Bietern oder deren Vertreter vorzulesen oder auszuhändigen.
Bedeutung der Niederschrift
Die Niederschrift dient der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit des Vergabeverfahrens; sie ist Teil des Vergabevermerks, der den gesamten Vergabeprozess dokumentiert. Im Nachprüfungsverfahren ist die Niederschrift ein wichtiges Beweismittel, das die Ordnungsmäßigkeit der Angebotsöffnung belegt.
Elektronische Angebotsöffnung
Bei der elektronischen Vergabe erfolgt die „Öffnung" der verschlüsselten Angebote durch technische Freischaltung zum Öffnungstermin; auch in diesem Fall ist eine Niederschrift zu erstellen, die die entsprechenden Vorgänge dokumentiert.
FAQ
Haben Bieter ein Recht auf Einsicht in die Niederschrift? Im Baubereich (VOB/A) haben Bieter oder ihre Vertreter das Recht, bei der Öffnung anwesend zu sein und die Niederschrift einzusehen. Im Lieferungs- und Dienstleistungsbereich ist dieses Recht weniger klar gesetzlich geregelt.
Wie lange muss die Niederschrift aufbewahrt werden? Als Teil des Vergabevermerks ist die Niederschrift in der Regel mindestens vier bis fünf Jahre nach Abschluss des Vergabeverfahrens aufzubewahren; bei EU-kofinanzierten Projekten gelten längere Aufbewahrungsfristen.
Was passiert, wenn die Niederschrift fehlt oder unvollständig ist? Eine fehlende oder unvollständige Niederschrift ist ein Verfahrensmangel, der die Ordnungsmäßigkeit des Vergabeverfahrens in Frage stellen kann, aber nicht zwingend zur Unwirksamkeit des Zuschlags führt.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
Demo buchen.
Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.