Norm im Vergaberecht 2026
Norm im Vergaberecht: Technische Standards und Regelwerke, die in Leistungsbeschreibungen verwendet werden dürfen und deren vergaberechtliche Grenzen.
Definition: Eine Norm im vergaberechtlichen Sinne ist ein technisches Regelwerk, das von einer anerkannten Normungsorganisation (z.B. CEN, ISO, ÖNORM, DIN) verabschiedet wurde und das bei der Erstellung von Leistungsbeschreibungen als Referenz herangezogen werden darf, sofern dies nicht zu einer ungerechtfertigten Einschränkung des Wettbewerbs führt.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Art. 42, BVergG 2018 § 98 ff., VgV § 31
Technische Normen im Vergaberecht
Die Verwendung technischer Normen in Vergabeverfahren ist ein zentrales Instrument zur Definition von Qualitäts- und Leistungsanforderungen, unterliegt aber strengen vergaberechtlichen Vorgaben zum Schutz des Wettbewerbs. Normen ermöglichen es dem Auftraggeber, standardisierte Anforderungen zu formulieren, ohne jedes technische Detail selbst definieren zu müssen. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass durch die Bezugnahme auf bestimmte Normen Bieter aus anderen Mitgliedstaaten, deren Produkte anderen, gleichwertigen Standards entsprechen, faktisch ausgeschlossen werden.
Normenhierarchie im Vergaberecht
Art. 42 Richtlinie 2014/24/EU legt eine verbindliche Hierarchie für technische Spezifikationen in Vergabeunterlagen fest. Auftraggeber müssen folgende Rangfolge einhalten:
- Europäische Normen (EN), die als nationale Normen übernommen wurden
- Europäische technische Bewertungen
- Gemeinsame technische Spezifikationen
- Internationale Normen (ISO)
- Andere technische Bezugssysteme anerkannter europäischer Normungsorganisationen
- Nationale Normen, soweit keine europäischen Normen existieren
Gleichwertigkeitsklausel
Der wichtigste vergaberechtliche Grundsatz bei der Verwendung von Normen ist die Pflicht zur Gleichwertigkeitsanerkennung. Verweist der Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung auf eine bestimmte Norm, muss er den Zusatz „oder gleichwertig" aufnehmen. Bieter, deren Angebote technisch gleichwertigen, aber anderen Normen entsprechen, dürfen nicht ausgeschlossen werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter.
Nationale Normungsorganisationen
- Österreich: Austrian Standards (früher ON – Österreichisches Normungsinstitut), Herausgeber der ÖNORM-Reihe
- Deutschland: DIN – Deutsches Institut für Normung
- Europa: CEN (Comité Européen de Normalisation), CENELEC (Elektrotechnik), ETSI (Telekommunikation)
- International: ISO (International Organization for Standardization)
Verwandte Begriffe
- Leistungsbeschreibung
- Spezifikation
- Funktionale Leistungsbeschreibung
- Konstruktive Leistungsbeschreibung
FAQ
Muss der Auftraggeber immer auf Normen verweisen? Nein. Normen sind ein Instrument, kein Muss. Der Auftraggeber kann Leistungsanforderungen auch funktional beschreiben.
Darf auf eine nationale Norm verwiesen werden, wenn es eine EU-Norm gibt? Nur nachrangig. Existiert eine europäische Norm, ist diese vorrangig zu verwenden.
Was bedeutet „oder gleichwertig" in der Praxis? Bieter dürfen Produkte anbieten, die einer anderen, technisch gleichwertigen Norm entsprechen. Sie müssen die Gleichwertigkeit nachweisen, z.B. durch technische Dokumentation oder Prüfberichte.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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