NUTS-Code im Vergaberecht
Der NUTS-Code klassifiziert EU-weit einheitlich Gebietseinheiten und ist Pflichtangabe in Vergabebekanntmachungen zur Bezeichnung des Leistungsorts.
Definition: Der NUTS-Code (Nomenclature des unités territoriales statistiques) ist eine hierarchische EU-Gebietsklassifikation nach Verordnung (EG) Nr. 1059/2003, die in Vergabebekanntmachungen als Pflichtangabe den Ort der Leistungserbringung standardisiert bezeichnet und so einen EU-weiten Vergleich von Ausschreibungen nach geografischen Kriterien ermöglicht.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Verordnung (EG) Nr. 1059/2003, Durchführungsverordnung (EU) 2016/2066, Richtlinie 2014/24/EU, BVergG 2018, VgV
Was ist ein NUTS-Code?
Der NUTS-Code (Nomenclature des unités territoriales statistiques – Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik) ist das verbindliche EU-weite System zur Klassifikation territorialer Einheiten, das auch im öffentlichen Vergaberecht zur standardisierten Angabe des Leistungsorts eingesetzt wird. Die Systematik ist hierarchisch in drei Ebenen (NUTS 1, NUTS 2, NUTS 3) sowie zwei lokale Ebenen (LAU 1, LAU 2) gegliedert. Je mehr Stellen ein Code hat, desto kleiner ist die bezeichnete Einheit: AT1 steht für die österreichische Region Ostösterreich, AT130 bezeichnet die Stadt Wien auf NUTS-3-Ebene. Für Deutschland beginnen alle Codes mit DE, gefolgt von Länderkennziffern – so steht DE2 für Bayern, DE212 für München.
Die Rechtsgrundlage bildet die Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 in der jeweils aktuellen Fassung; Anpassungen der Gebietsstruktur werden durch Durchführungsverordnungen geregelt, zuletzt durch Durchführungsverordnung (EU) 2016/2066.
Bedeutung im Vergabeverfahren
In Vergabebekanntmachungen ist der NUTS-Code des Leistungsorts Pflichtfeld und wird auf TED sowie in nationalen Ausschreibungsdatenbanken für die geografische Filtersuche verwendet. Bieter können über TED und nationale Plattformen gezielt nach Ausschreibungen in bestimmten NUTS-Regionen suchen und so ihren Suchaufwand erheblich reduzieren. Auftraggeber müssen den NUTS-Code des tatsächlichen Leistungsorts angeben; bei bundesweiten oder mehrörtigen Aufträgen sind alle betroffenen NUTS-Codes anzuführen.
Eine fehlerhafte oder zu ungenaue NUTS-Angabe schränkt die Auffindbarkeit der Bekanntmachung ein und kann im Nachprüfungsverfahren als Vergabefehler geltend gemacht werden. Im Zuge der eForms-Umstellung, die seit Oktober 2023 EU-weit für Oberschwellenvergaben gilt, sind NUTS-Angaben noch stärker strukturiert zu erfassen als bisher.
Verwandte Begriffe
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
Demo buchen.
Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.