NUTS-Codes im Vergaberecht 2026
NUTS-Codes im Vergaberecht: EU-weit einheitliche Gebietscodes zur Angabe des Erfüllungsorts in Vergabebekanntmachungen und Ausschreibungsunterlagen.
Definition: NUTS-Codes (Nomenclature des unités territoriales statistiques) sind ein hierarchisches System zur Klassifizierung regionaler Gebietseinheiten der EU, das im Vergaberecht zur Angabe des Leistungsorts in Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen verpflichtend verwendet wird.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Verordnung (EG) Nr. 1059/2003, Durchführungsverordnung (EU) 2016/2066, Standardformulare-Verordnung (EU) 2019/1780
Was sind NUTS-Codes?
NUTS-Codes sind die offiziellen Gebietscodes der Europäischen Union, mit denen Regionen innerhalb der EU eindeutig identifiziert und statistisch erfasst werden. Im Vergaberecht dienen sie dazu, den Erfüllungsort eines Auftrags in Auftragsbekanntmachungen und Vergabeunterlagen präzise und EU-weit einheitlich anzugeben. Die Verwendung von NUTS-Codes ist in den EU-Standardformularen (eForms) für Vergabebekanntmachungen verpflichtend.
Aufbau der NUTS-Systematik
Die NUTS-Nomenklatur gliedert sich in drei Ebenen (NUTS 1, NUTS 2, NUTS 3), ergänzt durch die Ebene der lokalen Verwaltungseinheiten (LAU).
| Ebene | Beschreibung | Beispiel Österreich | Beispiel Deutschland |
|---|---|---|---|
| NUTS 1 | Großregionen | AT1 (Ostösterreich) | DE2 (Bayern) |
| NUTS 2 | Regionen | AT13 (Wien) | DE21 (Oberbayern) |
| NUTS 3 | Kleinregionen | AT130 (Wien) | DE211 (Ingolstadt) |
Der Code setzt sich aus einem Zwei-Buchstaben-Ländercode (ISO 3166-1 alpha-2) und bis zu drei weiteren alphanumerischen Zeichen zusammen.
Bedeutung im Vergaberecht
In EU-weiten Vergabebekanntmachungen ist die Angabe des NUTS-Codes für den Leistungsort Pflichtangabe, damit potenzielle Bieter aus allen EU-Mitgliedstaaten den geografischen Schwerpunkt des Auftrags auf einen Blick erkennen können.
Seit der Umstellung auf das neue eForms-Format (Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780, verbindlich ab Oktober 2023) sind NUTS-Codes in strukturierter Form in sämtlichen Pflichtbekanntmachungen anzugeben. Auftraggeber müssen den zutreffenden Code sorgfältig wählen, da unrichtige Angaben die Auffindbarkeit der Ausschreibung für potenzielle Bieter beeinträchtigen.
NUTS-Codes für Österreich und Deutschland
Für Österreich sind die NUTS-Codes der Ebene AT (NUTS 1: AT1–AT3, NUTS 2: AT11–AT34, NUTS 3: AT111–AT342) maßgeblich; für Deutschland beginnen alle Codes mit DE.
Die aktuelle NUTS-Klassifikation wird von Eurostat verwaltet und regelmäßig überarbeitet. Die derzeit gültige Version ist NUTS 2021 (Verordnung (EU) 2016/2066 in der Fassung der Änderungsverordnung (EU) 2019/1755).
FAQ
Wo finde ich die aktuellen NUTS-Codes für meine Region? Die vollständige NUTS-Klassifikation ist auf der Eurostat-Website abrufbar. Dort steht auch ein interaktives Such- und Kartentool zur Verfügung.
Muss ich bei einem nationalen Auftrag auch einen NUTS-Code angeben? Im Unterschwellenbereich sind NUTS-Codes nicht EU-rechtlich verpflichtend, werden aber von vielen nationalen Bekanntmachungsplattformen empfohlen oder verlangt.
Was passiert, wenn ich den falschen NUTS-Code angebe? Eine fehlerhafte NUTS-Code-Angabe ist in der Regel kein schwerwiegender Vergaberechtsverstoß, kann aber die Auffindbarkeit der Bekanntmachung beeinträchtigen und sollte per Bekanntmachungskorrektur (Corrigendum) richtiggestellt werden.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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