Oberschwellenbereich im Vergaberecht 2026
Oberschwellenbereich im Vergaberecht: EU-weite Ausschreibungspflicht ab Erreichen der Schwellenwerte – Rechtsrahmen, Verfahrensarten, Fristen und Rechtsschutz.
Definition: Der Oberschwellenbereich im Vergaberecht bezeichnet den Bereich öffentlicher Auftragsvergaben, bei denen der geschätzte Auftragswert die von der EU festgelegten Schwellenwerte überschreitet und damit das vollständige EU-Vergaberecht mit seinen strengen Transparenz-, Verfahrens- und Rechtsschutzanforderungen zur Anwendung kommt.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinien 2014/24/EU, 2014/25/EU, 2014/23/EU; GWB/VgV; BVergG 2018
Definition und Abgrenzung
Der Oberschwellenbereich ist der Anwendungsbereich der EU-Vergaberichtlinien: Sobald der geschätzte Gesamtauftragswert (netto, ohne Umsatzsteuer) einen der unionsrechtlichen Schwellenwerte überschreitet, gelten die vollständigen Anforderungen des EU-Vergaberechts, einschließlich europaweiter Bekanntmachungspflicht, der Mindestfristen und des besonderen Rechtsschutzregimes. Er steht im Gegensatz zum Unterschwellenbereich, in dem vereinfachte nationale Regelungen gelten.
Aktuelle Schwellenwerte (2024/2025)
Die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre von der Europäischen Kommission angepasst; folgende Werte gelten für 2024/2025:
| Auftragsart | Öffentliche Auftraggeber (zentral) | Öffentliche Auftraggeber (sonstige) | Sektorenauftraggeber |
|---|---|---|---|
| Liefer- und Dienstleistungsaufträge | 143.000 EUR | 221.000 EUR | 443.000 EUR |
| Bauaufträge | 5.538.000 EUR | 5.538.000 EUR | 5.538.000 EUR |
| Konzessionen | 5.538.000 EUR | 5.538.000 EUR | 5.538.000 EUR |
Rechtsrahmen im Oberschwellenbereich
Im Oberschwellenbereich gilt in Deutschland das vollständige GWB-Vergaberecht (§§ 97 ff. GWB) in Verbindung mit den nachgeordneten Verordnungen (VgV, SektVO, KonzVgV, VSVgV). In Österreich gilt der Oberschwellenbereich des BVergG 2018 (1. Teil, 2. Abschnitt: Klassischer Bereich; 3. Abschnitt: Sektorenbereich).
Die EU-Richtlinien wirken nicht unmittelbar; sie werden durch das nationale Recht umgesetzt. Bei Umsetzungsdefiziten können sich Bieter unter Umständen direkt auf die Richtlinien berufen.
Verfahrensarten im Oberschwellenbereich
Im Oberschwellenbereich stehen öffentlichen Auftraggebern folgende Verfahrensarten zur Verfügung:
| Verfahrensart | Rechtsgrundlage | Anwendungsfall |
|---|---|---|
| Offenes Verfahren | Art. 27 Rl 2014/24/EU; § 119 Abs. 3 GWB | Regelverfahren; unbeschränkte Teilnahme |
| Nicht offenes Verfahren | Art. 28; § 119 Abs. 4 GWB | Vorauswahl durch Teilnahmewettbewerb |
| Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung | Art. 29; § 119 Abs. 5 GWB | Besondere Komplexität; Dringlichkeit |
| Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung | Art. 32; § 119 Abs. 5 GWB | Enge Ausnahmetatbestände |
| Wettbewerblicher Dialog | Art. 30; § 119 Abs. 5 GWB | Sehr komplexe Aufträge |
| Innovationspartnerschaft | Art. 31; § 119 Abs. 7 GWB | Entwicklung + Kauf neuer Lösungen |
Das offene Verfahren ist die Regelverfahrensart; alle anderen Verfahren bedürfen besonderer Rechtfertigungsgründe.
Bekanntmachungspflicht (TED)
Im Oberschwellenbereich ist die europaweite Bekanntmachung über TED (Tenders Electronic Daily) zwingend vorgeschrieben; ohne diese Veröffentlichung liegt eine vergaberechtswidrige De-facto-Vergabe vor. Die Bekanntmachung erfolgt mit dem standardisierten eForms-Format (verpflichtend ab Oktober 2023 in Deutschland, ab Februar 2024 in Österreich).
Mindestfristen
Der Oberschwellenbereich schreibt Mindestfristen vor, die sicherstellen, dass Bieter aus allen EU-Mitgliedstaaten ausreichend Zeit zur Vorbereitung haben.
Im offenen Verfahren beträgt die Angebotsfrist regulär 35 Tage ab Absendung der Bekanntmachung; bei elektronisch verfügbaren Vergabeunterlagen kann sie auf 30 Tage, bei vorab veröffentlichter Vorinformation auf 15 Tage verkürzt werden.
Rechtsschutz im Oberschwellenbereich
Der Oberschwellenbereich verfügt über ein spezifisches, zweiinstanzliches Nachprüfungssystem: In Deutschland sind dies die Vergabekammern (1. Instanz) und die Oberlandesgerichte als Beschwerdegerichte (2. Instanz); in Österreich das Bundesverwaltungsgericht bzw. die Landesverwaltungsgerichte.
Das Verfahren ist darauf ausgerichtet, rechtswidrige Vergabeentscheidungen noch vor Vertragsabschluss zu korrigieren (Primärrechtsschutz). Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bewirkt grundsätzlich ein vorläufiges Zuschlagsverbot (automatische Suspensivwirkung nach § 169 GWB).
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Ober- und Unterschwellenbereich? Im Oberschwellenbereich gilt das vollständige EU-Vergaberecht mit europaweiter Bekanntmachungspflicht, strikten Fristen und besonderem Rechtsschutz; im Unterschwellenbereich gelten vereinfachte nationale Regelungen.
Wie wird der Schwellenwert berechnet? Maßgeblich ist der geschätzte Gesamtauftragswert netto (ohne USt) zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens; bei Losen ist die Gesamtsumme aller Lose maßgeblich.
Was passiert, wenn ein Auftraggeber irrtümlich im Unterschwellenbereich vergeben hat, obwohl der Schwellenwert überschritten war? Es liegt eine vergaberechtswidrige Direktvergabe vor; übergangene Bieter können ein Nachprüfungsverfahren einleiten und gegebenenfalls die Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages beantragen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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