Glossar

Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) im Vergaberecht 2026

ÖPP – Öffentlich-Private Partnerschaft: Kooperationsmodell zwischen Staat und Privatwirtschaft für Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen.

Definition: Eine Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) ist eine langfristige, vertraglich geregelte Kooperation zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem oder mehreren privaten Unternehmen, bei der Planung, Bau, Finanzierung und/oder Betrieb einer öffentlichen Infrastruktur oder Dienstleistung auf den privaten Partner übertragen wird.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/23/EU (Konzessionen); BVergG 2018; PPP-Leitfäden von Bund und Ländern


Was ist eine Öffentlich-Private Partnerschaft?

Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP, englisch: Public-Private Partnership, PPP) sind ein Instrument, mit dem öffentliche Aufgaben unter Einbeziehung privater Ressourcen, Expertise und Kapital erfüllt werden. Sie sind typischerweise auf Laufzeiten von 15 bis 30 Jahren ausgerichtet und betreffen häufig die Bereiche Infrastruktur (Straßen, Brücken, Schulen, Krankenhäuser), Energie, Wasser und öffentliche Dienstleistungen.

ÖPP-Modelle unterscheiden sich fundamental von klassischen Vergaben: Nicht nur die Bauleistung, sondern der gesamte Lebenszyklus eines Projekts – von der Planung über den Bau bis zum Betrieb – wird auf den privaten Partner übertragen.

ÖPP-Modelle im Überblick

Es gibt verschiedene ÖPP-Modelle, die sich in der Aufgabenverteilung zwischen öffentlichem und privatem Partner unterscheiden:

ModellInhalt
ErwerbermodellPrivater baut; öffentlicher Auftraggeber kauft
LeasingmodellPrivater baut und verleast an den Auftraggeber
MietmodellPrivater baut, betreibt und vermietet
KonzessionsmodellPrivater finanziert, baut und refinanziert über Nutzergebühren
KooperationsmodellGemeinsame Gesellschaft (institutionelle ÖPP)

Vergaberechtliche Einordnung

ÖPP-Projekte sind vergaberechtlich relevant und müssen – abhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung – nach den einschlägigen Vergabe- oder Konzessionsvergabevorschriften ausgeschrieben werden. Übersteigt das Projekt die EU-Schwellenwerte, ist in der Regel eine europaweite Bekanntmachung erforderlich.

  • Enthält das ÖPP-Modell eine Betriebskomponente mit Nachfragerisiko für den privaten Partner, liegt häufig eine Konzession im Sinne der Richtlinie 2014/23/EU vor.
  • Trägt der öffentliche Auftraggeber das wirtschaftliche Risiko, ist eher ein klassischer Bauauftrag oder Dienstleistungsauftrag anzunehmen.

Vorteile und Risiken

Vorteile

  • Erschließung privaten Kapitals für öffentliche Investitionen
  • Nutzung privatwirtschaftlicher Effizienz und Innovation
  • Lebenszyklusorientierte Kostenbetrachtung
  • Risikotransfer auf den privaten Sektor

Risiken

  • Komplexe Vertragsgestaltung und langjährige Bindung
  • Gefahr der Übervorteilung des öffentlichen Partners
  • Begrenzte Flexibilität bei veränderten Bedarfen
  • Höhere Transaktionskosten

Österreichischer und deutscher Kontext

In Österreich und Deutschland haben ÖPP-Modelle eine unterschiedliche Verbreitung und unterliegen spezifischen Regularien. In Deutschland hat der Bund ÖPP-Leitfäden und Standardverträge entwickelt (z.B. ÖPP im Fernstraßenbau). In Österreich werden ÖPP-Modelle zunehmend im Schulbau, Krankenhauswesen und Infrastrukturbereich eingesetzt.

Verwandte Begriffe

FAQ

Muss eine ÖPP immer ausgeschrieben werden? Ja, sofern die Vergabe die maßgeblichen Schwellenwerte überschreitet. Die Art der Ausschreibung (klassische Vergabe oder Konzessionsvergabe) hängt von der konkreten Vertragsgestaltung und der Risikoverteilung ab.

Was unterscheidet eine ÖPP von einer einfachen Auftragsvergabe? Bei einer klassischen Auftragsvergabe beauftragt der Auftraggeber eine einzelne Leistung. Bei einer ÖPP übernimmt der private Partner langfristig umfassende Verantwortung für Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb.

Welche Behörden prüfen ÖPP-Projekte in Deutschland? Der Bundesrechnungshof und die Landesrechnungshöfe haben ÖPP-Projekte wiederholt geprüft. Es besteht eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchungspflicht nach Bundeshaushaltsordnung (BHO).


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

Jetzt starten

Demo buchen.

Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.