Glossar

Öffentliche Aufträge im Vergaberecht 2026

Öffentliche Aufträge: Definition, Arten und vergaberechtliche Pflichten bei Beschaffungen durch öffentliche Auftraggeber in Österreich und Deutschland.

Definition: Öffentliche Aufträge sind entgeltliche Verträge, die zwischen einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern und einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern schriftlich über die Ausführung von Bauleistungen, die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen geschlossen werden.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 2 Abs. 1 Nr. 5 Richtlinie 2014/24/EU; § 103 GWB; § 4 BVergG 2018


Was sind öffentliche Aufträge?

Öffentliche Aufträge bilden den Kerngegenstand des Vergaberechts: Überall dort, wo öffentliche Auftraggeber Leistungen von privaten Unternehmen gegen Entgelt beziehen, entsteht ein öffentlicher Auftrag, der nach vergaberechtlichen Regeln zu beschaffen ist. Die Definition ist unionsrechtlich einheitlich in Art. 2 Abs. 1 Nr. 5 der Richtlinie 2014/24/EU festgelegt und in den nationalen Vergabegesetzen übernommen.

Öffentliche Aufträge haben in der Europäischen Union ein jährliches Volumen von mehreren Billionen Euro und sind damit ein zentrales wirtschaftspolitisches Instrument.

Arten öffentlicher Aufträge

Das Vergaberecht unterscheidet drei Grundtypen öffentlicher Aufträge:

Lieferaufträge

Lieferaufträge betreffen den Kauf, das Leasing oder die Miete von Waren und Produkten. Typische Beispiele: Büroausstattung, Fahrzeuge, IT-Hardware, Arzneimittel.

Dienstleistungsaufträge

Dienstleistungsaufträge umfassen alle Leistungen, die keine Bau- oder Lieferaufträge sind. Dazu gehören Beratungsleistungen, Reinigung, IT-Betrieb, Gebäudemanagement, Planungsleistungen.

Bauaufträge

Bauaufträge betreffen die Ausführung oder Planung und Ausführung von Bauleistungen oder Bauwerken. Typische Beispiele: Straßen, Schulen, Brücken, Gebäuderenovierungen.

Abgrenzung zur Konzession

Öffentliche Aufträge sind von Konzessionen zu unterscheiden: Bei einem öffentlichen Auftrag zahlt der Auftraggeber ein Entgelt an den Auftragnehmer. Bei einer Konzession erhält der Auftragnehmer das Recht, die Leistung zu betreiben und die Kosten über Nutzergebühren zu refinanzieren – er trägt damit das wirtschaftliche Betriebsrisiko.

Vergaberechtliche Schwellenwerte

Nicht alle öffentlichen Aufträge unterliegen dem vollständigen EU-Vergaberecht. Oberhalb der EU-Schwellenwerte gelten die Vergaberichtlinien vollumfänglich; unterhalb gilt nationales Recht, das jedoch ebenfalls Wettbewerbs- und Transparenzanforderungen enthält.

Aktuelle Schwellenwerte (2024/2025):

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 143.000 EUR (zentrale Behörden) / 221.000 EUR (andere öffentliche AG)
  • Bauaufträge: 5.538.000 EUR

Rechtliche Pflichten des Auftraggebers

Öffentliche Auftraggeber müssen öffentliche Aufträge nach vergaberechtlichen Grundsätzen vergeben:

  • Wettbewerbs- und Transparenzgebot
  • Gleichbehandlung aller Bieter
  • Verhältnismäßigkeit der Anforderungen
  • Dokumentationspflicht im Vergabevermerk

Verwandte Begriffe

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen öffentlichen Aufträgen und Konzessionen? Bei öffentlichen Aufträgen zahlt der Auftraggeber ein Entgelt; bei Konzessionen refinanziert sich der Auftragnehmer durch Nutzung oder Nutzergebühren und trägt das Betriebsrisiko.

Gibt es öffentliche Aufträge, die nicht ausgeschrieben werden müssen? Ja. Unterhalb bestimmter Wertgrenzen sind vereinfachte Verfahren oder sogar Direktvergaben möglich. Zudem gibt es gesetzlich geregelte Ausnahmen, etwa für Inhouse-Vergaben.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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