Glossar

Öffentlicher Teilnahmewettbewerb im Vergaberecht 2026

Öffentlicher Teilnahmewettbewerb: Vorverfahren zur Bieterauswahl beim nicht offenen Verfahren – Ablauf und vergaberechtliche Anforderungen.

Definition: Der öffentliche Teilnahmewettbewerb ist die erste Stufe eines zweistufigen Vergabeverfahrens, bei der der Auftraggeber öffentlich zur Einreichung von Teilnahmeanträgen auffordert und anschließend aus den geeigneten Bewerbern diejenigen auswählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 28 Richtlinie 2014/24/EU; § 17 VgV; § 38 BVergG 2018


Was ist der öffentliche Teilnahmewettbewerb?

Der öffentliche Teilnahmewettbewerb (auch: Bewerberauswahl, Präqualifikationsphase) ist das vorgelagerte Verfahren zur Bieterauswahl beim nicht offenen Verfahren und beim Verhandlungsverfahren. Er stellt sicher, dass nur geeignete Unternehmen zur eigentlichen Angebotsabgabe aufgefordert werden, was den Wettbewerb auf qualifizierte Bieter konzentriert und den Aufwand für alle Beteiligten reduziert.

Der Teilnahmewettbewerb beginnt mit einer öffentlichen Bekanntmachung, in der der Auftraggeber zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auffordert. Alle interessierten Unternehmen können sich bewerben.

Ablauf des Teilnahmewettbewerbs

Der öffentliche Teilnahmewettbewerb folgt einem strukturierten Ablauf:

  1. Veröffentlichung der Bekanntmachung: Beschreibung des Auftragsgegenstands, der Eignungsanforderungen und der Auswahlkriterien.
  2. Abgabe der Teilnahmeanträge: Interessierte Unternehmen reichen ihre Bewerbungen mit den geforderten Nachweisen ein.
  3. Eignungsprüfung: Der Auftraggeber prüft alle Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit und Erfüllung der Eignungsanforderungen.
  4. Auswahl der Bewerber: Sind mehr geeignete Bewerber vorhanden als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, erfolgt eine Auswahl nach vorab festgelegten objektiven Auswahlkriterien.
  5. Aufforderung zur Angebotsabgabe: Die ausgewählten Bewerber erhalten die vollständigen Vergabeunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Mindest- und Höchstzahl der Bewerber

Im Oberschwellenbereich schreibt die Richtlinie 2014/24/EU eine Mindestanzahl aufzufordernder Bewerber vor: Beim nicht offenen Verfahren mindestens fünf (Art. 65 Abs. 2); beim Verhandlungsverfahren mindestens drei. Die Höchstzahl kann der Auftraggeber nach sachlichen Gesichtspunkten festlegen.

Auswahlkriterien

Müssen aus der Mehrzahl geeigneter Bewerber einige ausgewählt werden, hat dies nach vorab bekannt gemachten, objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien zu erfolgen. Mögliche Auswahlkriterien sind z.B. die Qualität und Einschlägigkeit von Referenzprojekten, die Kapazität des Unternehmens oder spezifische Zertifizierungen.

Verwandte Begriffe

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen offenem Verfahren und Teilnahmewettbewerb? Beim offenen Verfahren kann jedes Unternehmen direkt ein Angebot einreichen. Der Teilnahmewettbewerb ist eine vorgelagerte Auswahlstufe: Erst nach der Eignungsprüfung werden ausgewählte Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Kann ein Bewerber, der im Teilnahmewettbewerb nicht ausgewählt wurde, Nachprüfungsantrag stellen? Ja. Die Entscheidung über die Auswahl der Bewerber im Teilnahmewettbewerb ist eine gesondert anfechtbare Entscheidung.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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