Glossar

Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor Beschränkter Ausschreibung 2026

Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor Beschränkter Ausschreibung: Zweistufiges Verfahren mit öffentlicher Bewerbungsphase und formgebundener Angebotsabgabe.

Definition: Der öffentliche Teilnahmewettbewerb vor beschränkter Ausschreibung ist ein zweistufiges Vergabeverfahren, bei dem auf eine öffentliche Bekanntmachung und Bewerbungsphase eine beschränkte, formgebundene Angebotsphase folgt, zu der nur die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber eingeladen werden.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: § 3a EU VOB/A; § 38 BVergG 2018; Art. 28 Richtlinie 2014/24/EU


Was ist der Öffentliche Teilnahmewettbewerb vor Beschränkter Ausschreibung?

Dieses Verfahren entspricht im Wesentlichen dem „nicht offenen Verfahren" des Oberschwellenbereichs, wird aber auch im Unterschwellenbereich für Bauleistungen (§ 3a EU VOB/A) eingesetzt. Es verbindet die öffentliche Zugänglichkeit der Bewerbungsphase mit der Selektivität und Effizienz der beschränkten Angebotsphase.

Ablauf

Erste Phase: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb

Über eine öffentliche Bekanntmachung werden alle interessierten Unternehmen zur Einreichung von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Der Auftraggeber prüft die Eignung aller Bewerber anhand vorab bekannt gemachter Eignungsanforderungen.

Zweite Phase: Beschränkte Ausschreibung

Aus den geeigneten Bewerbern wählt der Auftraggeber nach objektiven Auswahlkriterien eine begrenzte Anzahl aus und fordert diese zur Angebotsabgabe auf. Die Angebote werden nach den Regeln der beschränkten Ausschreibung – mit strenger Formgebundenheit – eingereicht und gewertet.

Vorteile des Verfahrens

Das zweistufige Verfahren bietet Vorteile gegenüber der einstufigen Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb:

  • Breitere Öffnung des Wettbewerbs durch öffentliche Bekanntmachung
  • Systematische Eignungsprüfung vor der Angebotsphase
  • Reduktion des Bieteraufwands: Nur geeignete Unternehmen erstellen Angebote
  • Bessere Vorhersagbarkeit der Angebotsergebnisse

Mindestanzahl der Bewerber

Im Oberschwellenbereich schreibt Art. 65 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU mindestens fünf aufzufordernde Bewerber vor. Im Unterschwellenbereich kann die Zahl geringer sein, muss aber einen echten Wettbewerb gewährleisten.

Abgrenzung

VerfahrenÖffentlichkeit Phase 1Phase 2
Offenes VerfahrenÖffentlichDirekte Angebotsabgabe aller
TW vor Beschränkter AusschreibungÖffentlichBeschränkte Angebotsabgabe
TW vor Freihändiger VergabeÖffentlichFreie Verhandlung
Beschränkte Ausschreibung ohne TWNicht öffentlichBeschränkte Angebotsabgabe

Verwandte Begriffe

FAQ

Ist dieser Verfahrenstyp im Oberschwellenbereich zulässig? Ja. Er entspricht dem „nicht offenen Verfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb" gemäß Art. 28 Richtlinie 2014/24/EU.

Wie viele Bewerber müssen im Unterschwellenbereich aufgefordert werden? Das hängt von den nationalen Regelwerken ab. In Deutschland sieht § 3a VOB/A für Bauleistungen im nationalen Bereich grundsätzlich mindestens drei Bewerber vor.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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