Pauschale im Vergaberecht 2026
Pauschale im Vergaberecht: Vergütungsform mit festem Gesamtbetrag ohne Einzelabrechnung – Abgrenzung zu Einheitspreisen und vergaberechtliche Bedeutung.
Definition: Eine Pauschale im vergaberechtlichen Kontext ist eine vorab vereinbarte feste Vergütung für eine definierte Leistung, bei der die Vergütung unabhängig vom tatsächlichen Aufwand oder den tatsächlich erbrachten Mengen gezahlt wird und die Leistungserbringung vollständig dem vereinbarten Pauschalpreis unterliegt.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: BVergG 2018, ÖNORM B 2110, VOB/B, BGB
Begriff und Abgrenzung
Die Pauschale ist im Vergabe- und Vertragsrecht eine Preisform, die sich fundamental vom Einheitspreis unterscheidet: Während beim Einheitspreis die Gesamtvergütung aus Einheitspreis multipliziert mit tatsächlicher Menge errechnet wird, steht bei der Pauschale der Gesamtpreis von vornherein fest. Das Mengen- und Kalkulationsrisiko liegt damit beim Auftragnehmer.
Pauschalen kommen in verschiedenen Ausprägungen vor:
- Pauschalpreis (Globalpauschal): Eine Pauschale für die gesamte Leistung.
- Teilpauschal: Pauschale für bestimmte Teilleistungen, andere Positionen werden zu Einheitspreisen abgerechnet.
- Stundensatzpauschal: Pauschale für Leistungen, die nach Aufwand erbracht werden (seltener).
Vergaberechtliche Relevanz
Bei der Ausschreibung von Pauschalleistungen muss der Auftraggeber besondere Sorgfalt bei der Leistungsbeschreibung walten lassen, da der Bieter nur auf Basis einer vollständigen Leistungsbeschreibung kalkulieren kann. Eine unvollständige oder widersprüchliche Leistungsbeschreibung geht bei Pauschalverträgen regelmäßig zu Lasten des Auftraggebers, wenn der Auftragnehmer die fehlenden Leistungen als nicht von der Pauschale umfasst betrachtet und Nachtragsforderungen stellt.
Risiken für Auftraggeber und Auftragnehmer
Pauschalverträge verteilen das wirtschaftliche Risiko spezifisch: Der Auftragnehmer trägt das Mengenrisiko – wenn die tatsächlich erforderlichen Mengen höher sind als kalkuliert, erhöht sich die Vergütung nicht. Der Auftraggeber trägt das Risiko einer unvollständigen Leistungsbeschreibung – wird nachträglich eine Leistung erforderlich, die in der Leistungsbeschreibung nicht enthalten war, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Nachtragsvergütung.
Verwandte Begriffe
FAQ
Ist ein Pauschalvertrag für den Auftraggeber immer vorteilhaft? Nicht zwingend. Der Auftraggeber genießt Kostensicherheit, trägt aber das Risiko bei unvollständiger Leistungsbeschreibung, was zu teuren Nachträgen führen kann.
Kann der Auftragnehmer bei einem Pauschalvertrag Nachträge geltend machen? Ja, wenn die Leistungsbeschreibung unvollständig war oder wenn zusätzliche Leistungen angeordnet werden, die nicht von der Pauschale umfasst sind.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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