Glossar

Pauschalpreis im Vergaberecht 2026

Pauschalpreis im Vergaberecht: Fester Gesamtpreis für eine definierte Gesamtleistung – Risikotragung, Abgrenzung zum Einheitspreis und Vertragsgestaltung.

Definition: Der Pauschalpreis ist ein im Vergabe- und Bauvertrag vereinbarter fester Gesamtpreis für eine vollständig beschriebene Leistung, bei dem der Auftragnehmer die Leistung unabhängig vom tatsächlichen Aufwand und den tatsächlichen Mengen zu diesem Preis erbringen muss, sofern die Leistungsbeschreibung keine wesentlichen Lücken aufweist.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: ÖNORM B 2110 Pkt. 5.2, VOB/B § 4, BGB § 631 ff., BVergG 2018


Begriff und wirtschaftliche Bedeutung

Der Pauschalpreis ist die häufigste Vertragsform bei Bauleistungen und komplexen Dienstleistungsaufträgen im öffentlichen Beschaffungswesen, da er dem Auftraggeber Kostensicherheit und Kalkulierbarkeit bietet. Im Gegensatz zum Einheitspreisvertrag, bei dem die Gesamtvergütung von den tatsächlich erbrachten Mengen abhängt, steht beim Pauschalpreisvertrag der Gesamtpreis von Beginn an fest. Der Auftragnehmer trägt damit das Mengen- und Kalkulationsrisiko.

Arten des Pauschalpreises

Globalpauschal (Detail-Pauschal)

Beim Globalpauschal verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine vollständig beschriebene Leistung zu einem festen Gesamtpreis zu erbringen. Die Leistungsbeschreibung ist detailliert; Abweichungen in den tatsächlichen Mengen ändern den Pauschalpreis grundsätzlich nicht. Der Auftragnehmer trägt das Mengenrisiko vollständig.

Funktionalpauschal

Beim Funktionalpauschal wird die Leistung funktional beschrieben; der Auftragnehmer schuldet das Ergebnis, nicht eine bestimmte Art der Ausführung. Das Planungsrisiko liegt beim Auftragnehmer. Dieser Vertragstyp ist bei schlüsselfertiger Vergabe üblich.

Risikotragung beim Pauschalpreisvertrag

Die Verteilung des wirtschaftlichen Risikos ist beim Pauschalpreisvertrag eine der zentralen Fragen, insbesondere wenn tatsächliche Mengen erheblich von den kalkulierten abweichen.

In Österreich sieht die ÖNORM B 2110 Anpassungsregelungen vor, wenn die tatsächlichen Mengen die Pauschalmasse um mehr als 10 % über- oder unterschreiten (Pauschalpreisgrenze). In Deutschland gilt nach VOB/B § 2 Abs. 7, dass der Pauschalpreis grundsätzlich unveränderlich ist, es sei denn, es werden Leistungsänderungen oder Zusatzleistungen angeordnet.

Vergaberechtliche Anforderungen

Bei der Ausschreibung von Pauschalpreisleistungen gelten erhöhte Anforderungen an die Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung. Eine lückenhafte Leistungsbeschreibung kann dazu führen, dass:

  • Bieter nicht vergleichbar kalkulieren können, was die Angebotswertung erschwert.
  • Nachträge entstehen, die den wirtschaftlichen Vorteil des Pauschalpreises aufheben.
  • Das Vergabeverfahren wegen unvollständiger Unterlagen angreifbar wird.

Auftraggeber sind daher gut beraten, vor Ausschreibung eines Pauschalpreisauftrags eine umfassende Vor- und Entwurfsplanung abzuschließen.

Abgrenzung Einheitspreis vs. Pauschalpreis

MerkmalEinheitspreisvertragPauschalpreisvertrag
GesamtvergütungMengenabhängigFest
MengenrisikoAuftraggeberAuftragnehmer
Geeignet fürGut planbare LeistungenKomplexe, schwer quantifizierbare Leistungen
NachtragsrisikoNiedrig (Mengenänderungen)Hoch (unvollständige LB)

Verwandte Begriffe

FAQ

Kann der Pauschalpreis nachträglich erhöht werden? Grundsätzlich nein. Ausnahmen gelten bei angeordneten Leistungsänderungen, wesentlichen Planungsänderungen oder wenn die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers nachweislich unvollständig war.

Was passiert, wenn die tatsächlichen Mengen erheblich unter dem Pauschalanschlag liegen? In Österreich können bei Unterschreitung um mehr als 10 % Vertragsanpassungen vorgesehen werden. In Deutschland ist der Pauschalpreis grundsätzlich unveränderlich, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

Ist ein Pauschalpreisvertrag für alle Auftragsarten geeignet? Nein. Bei Leistungen mit unvorhersehbaren Mengen oder bei früher Vergabe ohne abgeschlossene Planung ist der Einheitspreisvertrag oft besser geeignet.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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