Glossar

Pauschalpreisangebot im Vergaberecht 2026

Pauschalpreisangebot: Angebot eines Bieters mit einem festen Gesamtpreis für die ausgeschriebene Leistung – Inhalt, Anforderungen und vergaberechtliche Wertung.

Definition: Ein Pauschalpreisangebot ist ein Angebot eines Bieters in einem Vergabeverfahren, bei dem der Bieter für die ausgeschriebene Gesamtleistung einen festen, unveränderlichen Gesamtpreis anbietet, der unabhängig von den tatsächlich anfallenden Mengen oder dem tatsächlichen Aufwand gilt.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: BVergG 2018, ÖNORM A 2050, VOB/A, VgV


Inhalt und Funktion

Das Pauschalpreisangebot ist die Angebotsform, die dem Pauschalpreisvertrag entspricht: Der Bieter übernimmt durch sein Angebot das Mengen- und Kalkulationsrisiko und verpflichtet sich, die ausgeschriebene Leistung zu einem festen Preis zu erbringen. Im Unterschied zum Einheitspreisangebot, bei dem der Bieter Einheitspreise je Leistungsposition angibt und die Gesamtsumme durch Multiplikation mit den Ausschreibungsmengen errechnet wird, nennt der Bieter beim Pauschalpreisangebot nur eine Gesamtsumme (ggf. aufgegliedert nach Teilleistungen).

Anforderungen an das Pauschalpreisangebot

Damit ein Pauschalpreisangebot wertbar ist, muss es die Anforderungen der Vergabeunterlagen vollständig erfüllen. Dazu zählen typischerweise:

  • Angabe des Pauschalgesamtpreises (netto und brutto)
  • Ggf. Untergliederung nach Gewerken oder Leistungsphasen
  • Unterschrift und Firmenstempel (bei nicht elektronischer Vergabe)
  • Vollständige Beilagen (Eignungsnachweise, Kalkulationsunterlagen soweit gefordert)

Bieter sollten beachten, dass bei unklarer Leistungsbeschreibung Rückfragen an den Auftraggeber vor Angebotsabgabe zu stellen sind. Nach Angebotsabgabe kann die Kalkulation nicht mehr korrigiert werden.

Vergleichbarkeit von Pauschalpreisangeboten

Die Wertung von Pauschalpreisangeboten erfordert vom Auftraggeber besondere Sorgfalt, da unterschiedliche Angebotssummen nicht zwingend auf unterschiedliche Kalkulationsansätze, sondern auch auf unterschiedliche Interpretationen der Leistungsbeschreibung zurückzuführen sein können. Weichen die Angebotssummen erheblich voneinander ab, sollte der Auftraggeber Aufklärungsgespräche führen, um zu prüfen, ob alle Bieter dieselbe Leistung angeboten haben.

Ungewöhnlich niedriges Pauschalpreisangebot

Erscheint ein Pauschalpreisangebot im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Bieter zur Aufklärung aufzufordern. Bei Pauschalpreisangeboten ist diese Prüfung besonders wichtig, da ein zu niedrig kalkuliertes Pauschalangebot zu Insolvenz des Auftragnehmers während der Ausführung führen kann, was schwerwiegende Folgen für das Projekt hat.

Verwandte Begriffe

FAQ

Kann ein Bieter ein Pauschalpreisangebot nach Einreichung korrigieren? Nein. Nach Ablauf der Angebotsfrist sind inhaltliche Änderungen des Angebots unzulässig.

Was passiert, wenn der Bieter bei seiner Kalkulation einen Fehler gemacht hat? Grundsätzlich trägt der Bieter das Kalkulationsrisiko. Ein Rechenirrtum berechtigt nicht zur nachträglichen Preisanpassung.

Darf ein Bieter ein Pauschalpreisangebot einreichen, wenn der Auftraggeber ein Einheitspreisangebot gefordert hat? Nein. Das Angebot muss der geforderten Preisform entsprechen, sonst ist es als formal nicht ordnungsgemäß auszuscheiden.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

Jetzt starten

Demo buchen.

Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.