Glossar

Planungswettbewerb Vergaberecht 2026

Planungswettbewerb im Vergaberecht: Wettbewerbliches Verfahren zur Erlangung von Plänen für Architektur, Stadtplanung und Ingenieurwesen. Rechtsgrundlagen & Ablauf.

Definition: Ein Planungswettbewerb ist ein Verfahren, bei dem öffentliche Auftraggeber Pläne oder Entwürfe auf dem Gebiet der Raumplanung, des Städtebaus, der Architektur oder des Ingenieurwesens im Wettbewerb ermitteln und durch ein Preisgericht bewerten lassen.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/24/EU Art. 78–82, § 69 VgV, RPW 2013, BVergG 2018


Was ist ein Planungswettbewerb?

Der Planungswettbewerb ist ein eigenständiges Vergabeverfahren im öffentlichen Beschaffungsrecht, das speziell für die Beschaffung planerischer und gestalterischer Leistungen konzipiert wurde. Anders als bei klassischen Vergabeverfahren steht nicht die Preisermittlung im Vordergrund, sondern der kreative und fachliche Wettbewerb zwischen Planern, Architekten und Ingenieuren. Das Ergebnis des Verfahrens ist ein ausgezeichneter Plan oder Entwurf, der Grundlage für eine nachfolgende Auftragsvergabe sein kann.

Das Instrument wird eingesetzt, wenn öffentliche Auftraggeber für städtebauliche Projekte, Gebäudeplanungen, Infrastrukturprojekte oder Freiraumgestaltungen kreative Lösungsansätze aus dem Markt schöpfen möchten. Die Wettbewerbsteilnehmer erarbeiten Entwürfe, die von einem unabhängigen Preisgericht nach festgelegten Kriterien bewertet werden.

Rechtsgrundlagen

Der Planungswettbewerb ist in der Vergaberichtlinie 2014/24/EU (Art. 78–82) unionsrechtlich verankert und in Deutschland durch § 69 der Vergabeverordnung (VgV) umgesetzt. Ergänzend gilt die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013), die vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen herausgegeben wird und detaillierte Verfahrensregeln enthält. In Österreich ist der Planungswettbewerb im BVergG 2018 (§§ 153 ff.) geregelt.

Arten des Planungswettbewerbs

Je nach Zielsetzung und Offenheit des Verfahrens unterscheidet man zwischen offenen und nicht offenen sowie zwischen Ideen- und Realisierungswettbewerben.

  • Offener Wettbewerb: Alle interessierten Planer können teilnehmen; maximale Breite an Ideen.
  • Nicht offener Wettbewerb: Nur ausgewählte Teilnehmer (in der Regel 3–5) werden zur Einreichung aufgefordert.
  • Ideenwettbewerb: Zielt auf konzeptionelle Anregungen ohne unmittelbare Realisierungsabsicht.
  • Realisierungswettbewerb: Der beste Entwurf soll tatsächlich umgesetzt werden; der Gewinner erhält in der Regel den Planungsauftrag.

Das Preisgericht

Ein unabhängiges, mehrheitlich aus Fachleuten bestehendes Preisgericht ist das zentrale Organ des Planungswettbewerbs und sichert die sachliche Bewertung der eingereichten Arbeiten. Das Preisgericht muss unabhängig sein; seine Mitglieder dürfen nicht in Beziehung zu den Wettbewerbsteilnehmern stehen. Die Entscheidungen des Preisgerichts sind für den Auftraggeber grundsätzlich verbindlich, sofern er die Empfehlung nicht aus sachlich begründeten Gründen abweicht.

Nachgelagerte Auftragsvergabe

Nach erfolgreichem Planungswettbewerb kann der Auftraggeber den Planungsauftrag in einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung an den Preisträger oder einen der Preisträger vergeben. Diese Möglichkeit muss jedoch bereits in der Wettbewerbsbekanntmachung angekündigt werden. Die Teilnahmepreise, Preisgelder und Anerkennungen sind wesentliche Anreize für die Wettbewerbsteilnahme und müssen im Vorfeld festgelegt werden.

FAQ

Ist ein Planungswettbewerb immer notwendig? Nein. Ein Planungswettbewerb ist nicht verpflichtend, kann jedoch vom Auftraggeber als Verfahren gewählt werden, wenn planerische Vielfalt und Qualität im Vordergrund stehen.

Wer darf am Planungswettbewerb teilnehmen? Teilnahmeberechtigt sind in der Regel natürliche und juristische Personen, die entsprechende Planungsleistungen erbringen dürfen (z.B. Architekten, Stadtplaner, Ingenieure). Die Bedingungen werden in der Wettbewerbsbekanntmachung festgelegt.

Was passiert mit nicht prämierten Entwürfen? Nicht prämierte Arbeiten verbleiben im Eigentum der Teilnehmer. Auftraggeber dürfen diese ohne Zustimmung grundsätzlich nicht verwenden.

Welche Fristen gelten für einen Planungswettbewerb? Die Mindestfrist für die Einreichung von Wettbewerbsarbeiten beträgt im Oberschwellenbereich 30 Tage ab Absendung der Bekanntmachung.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

Jetzt starten

Demo buchen.

Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.