Glossar

Plausibilitätsprüfungen im Vergaberecht 2026

Plausibilitätsprüfungen im Vergabeverfahren: Prüfung der Schlüssigkeit von Angeboten auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und rechnerische Richtigkeit.

Definition: Plausibilitätsprüfungen sind Prüfmaßnahmen im Rahmen der Angebotsprüfung, mit denen der Auftraggeber die innere Schlüssigkeit, Widerspruchsfreiheit und Nachvollziehbarkeit eines Angebots beurteilt, ohne eine vollständige Kalkulation zu verlangen.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: § 60 VgV, § 16d VOB/A, § 58 UVgO, BVergG 2018


Was sind Plausibilitätsprüfungen?

Plausibilitätsprüfungen sind ein zentrales Instrument der formellen und inhaltlichen Angebotsprüfung und dienen der Erkennung von ungewöhnlich niedrigen Angeboten sowie offensichtlichen Kalkulationsfehlern. Der Auftraggeber prüft, ob die angebotenen Preise und Konditionen mit den ausgeschriebenen Leistungen vereinbar sind, ob Positionen vollständig ausgefüllt wurden und ob die Angaben in sich widerspruchsfrei sind. Ziel ist es, Angebote auszusortieren, die auf fehlerhaften Grundlagen beruhen oder eine ordnungsgemäße Ausführung nicht erwarten lassen.

Abgrenzung zur Preisprüfung

Die Plausibilitätsprüfung ist von der weitergehenden Preisprüfung zu unterscheiden: Während die Plausibilitätsprüfung eine erste Schlüssigkeitskontrolle darstellt, verlangt die vertiefte Preisprüfung eine detaillierte Offenlegung der Kalkulation. Bei der Plausibilitätsprüfung genügt es, wenn der Auftraggeber anhand objektiver Anhaltspunkte feststellt, ob ein Angebot auffällig erscheint. Erst wenn sich konkrete Anhaltspunkte für ein ungewöhnlich niedriges Angebot ergeben, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine vertiefte Prüfung gemäß § 60 VgV einzuleiten.

Typische Prüfungsinhalte

Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung untersucht der Auftraggeber insbesondere folgende Aspekte:

  • Vollständigkeit aller verlangten Angaben und Preispositionen
  • Rechnerische Richtigkeit (Summen, Einheitspreise, Gesamtpreise)
  • Übereinstimmung zwischen Leistungsverzeichnis und angebotenem Preis
  • Auffällige Abweichungen vom Marktpreis oder von anderen Angeboten
  • Widersprüche zwischen einzelnen Angebotsbestandteilen
  • Plausibilität von Einheitspreisen in Relation zum Gesamtpreis

Rechtsfolgen bei fehlender Plausibilität

Ergibt die Plausibilitätsprüfung schwerwiegende Widersprüche oder Unvollständigkeiten, kann das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Einfache Rechenfehler berechtigen hingegen nicht automatisch zum Ausschluss; der Auftraggeber muss zunächst klären, ob es sich um einen korrigierbaren Fehler handelt. Bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten ist eine Aufklärung zwingend vorgeschrieben, bevor ein Ausschluss ausgesprochen werden darf.

FAQ

Ist der Auftraggeber zur Plausibilitätsprüfung verpflichtet? Ja, die Angebotsprüfung einschließlich einer Schlüssigkeitskontrolle ist vergaberechtlich vorgeschrieben. Ein Auftraggeber, der offensichtlich fehlerhafte Angebote ungeprüft lässt, verstößt gegen das Gebot der ordnungsgemäßen Vergabe.

Was passiert, wenn ein Angebot nicht plausibel ist? Der Auftraggeber muss zunächst beim Bieter nachfragen. Erst wenn eine zufriedenstellende Erklärung ausbleibt, kann der Ausschluss erfolgen.

Unterscheidet sich die Plausibilitätsprüfung im Ober- und Unterschwellenbereich? Die Grundsätze sind vergleichbar; im Unterschwellenbereich gelten jedoch weniger formelle Anforderungen an die Dokumentation.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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