Glossar

Prämie im Vergaberecht 2026

Prämie im Vergaberecht: Vergütung für Wettbewerbsteilnehmer und nicht berücksichtigte Bieter im Planungswettbewerb und Verhandlungsverfahren – rechtliche Grundlagen.

Definition: Eine Prämie im vergaberechtlichen Sinne ist eine vom öffentlichen Auftraggeber zugesagte Vergütung, die an Teilnehmer eines Wettbewerbs oder Verfahrens gezahlt wird, die zwar nicht den Zuschlag erhalten haben, aber mit einem qualifizierten Beitrag am Wettbewerb teilgenommen haben.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: § 69 VgV, RPW 2013, BVergG 2018


Bedeutung der Prämie im Vergaberecht

Prämien dienen als Anreiz für die Teilnahme an aufwendigen Vergabeverfahren, insbesondere bei Planungswettbewerben, bei denen Teilnehmer erhebliche Vorleistungen erbringen müssen. Ohne finanzielle Anerkennung würden viele qualifizierte Unternehmen auf eine Teilnahme verzichten, da der Aufwand für Planungsentwürfe, Konzepte oder Pilotprojekte erheblich sein kann. Prämien sichern damit die Qualität und Breite des Wettbewerbs.

Prämien im Planungswettbewerb

Im Planungswettbewerb nach § 69 VgV und RPW 2013 sind Preise, Prämien und Anerkennungen ein zentrales Element, das bereits in der Wettbewerbsbekanntmachung festgelegt und bekannt gemacht werden muss. Die RPW 2013 sieht vor, dass der Gesamtwert der Preise und Anerkennungen dem Wettbewerbsaufwand der Teilnehmer angemessen sein soll. Preise werden für die besten Arbeiten vergeben; Prämien erhalten herausragende Arbeiten, die keinen Preis erhalten haben; Anerkennungen würdigen besondere Leistungen.

Prämien im Verhandlungsverfahren

Auch in Verhandlungsverfahren können Auftraggeber den nicht zum Zuge gekommenen Bietern eine Aufwandsentschädigung oder Prämie für die Erstellung von Konzepten, Entwürfen oder Proben zahlen. Diese Praxis ist insbesondere bei kreativen Leistungen, Pilotprojekten oder umfangreichen Konzeptpräsentationen verbreitet. Die Zahlung einer Prämie kann die Qualität der eingereichten Unterlagen erheblich verbessern.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Prämie muss vorab angekündigt, betragsmäßig oder zumindest der Höhe nach bestimmt und an objektive Kriterien geknüpft sein. Eine nachträgliche Entscheidung über Prämienzahlung ohne vorherige Ankündigung ist unzulässig. Mit der Zahlung einer Prämie erlangt der Auftraggeber in der Regel ein Nutzungsrecht an den eingereichten Unterlagen im Umfang der Bekanntmachung.

FAQ

Hat ein Wettbewerbsteilnehmer Anspruch auf eine Prämie? Nur wenn die Prämie in der Wettbewerbsbekanntmachung zugesagt wurde und die festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Ohne ausdrückliche Zusage besteht kein Anspruch.

Behält der Teilnehmer das Urheberrecht an seinem Entwurf? Ja, das Urheberrecht verbleibt beim Teilnehmer. Der Auftraggeber erwirbt in der Regel nur ein Nutzungsrecht in dem in der Bekanntmachung festgelegten Umfang.

Ist die Prämie steuerpflichtig? Ja, Prämien sind grundsätzlich steuerpflichtige Einnahmen. Die steuerliche Behandlung richtet sich nach den allgemeinen Einkommensteuerregeln.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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