Glossar

Präqualifikation für Aufträge nach VOL und UVgO 2026

Präqualifikation nach VOL und UVgO: Vorabprüfung der Eignung von Lieferanten und Dienstleistern für öffentliche Aufträge – Verfahren, Nutzen und Rechtsgrundlagen.

Definition: Die Präqualifikation für Aufträge nach VOL und UVgO ist ein freiwilliges Vorabprüfungsverfahren, bei dem Lieferanten und Dienstleister ihre Eignung für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge gegenüber einer anerkannten Stelle nachweisen und in ein Präqualifikationsverzeichnis eingetragen werden.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: UVgO, § 45 VgV, VOL/A, BVergG 2018


Präqualifikation im Liefer- und Dienstleistungsbereich

Anders als im Baubereich (PQ-VOB) ist ein zentrales, bundesweit einheitliches Präqualifikationssystem für Liefer- und Dienstleistungsaufträge weniger etabliert, obwohl das Vergaberecht entsprechende Möglichkeiten vorsieht. § 45 VgV erlaubt es Auftraggebern, amtliche Verzeichnisse oder Zertifizierungen als Eignungsnachweise anzuerkennen. Die UVgO enthält vergleichbare Bestimmungen für den Unterschwellenbereich.

Amtliche Verzeichnisse und Zertifizierungen

Öffentliche Auftraggeber können Zertifikate und Nachweise anerkannter Stellen als Eignungsbelege akzeptieren, sofern diese die geforderten Eignungsanforderungen inhaltlich abdecken. Dazu zählen ISO-Zertifizierungen (z.B. ISO 9001 für Qualitätsmanagement), branchenspezifische Qualitätszertifikate und anerkannte Gütezeichen. Bieter, die solche Zertifikate vorlegen, müssen keine weiteren Einzelnachweise mehr erbringen.

Unterschiede zum VOB-System

Im Gegensatz zum Baubereich fehlt im Liefer- und Dienstleistungsbereich ein flächendeckendes einheitliches Präqualifikationssystem. Dies liegt unter anderem an der weit größeren Vielfalt der beschafften Leistungen. Stattdessen akzeptieren Auftraggeber eine Vielzahl branchenspezifischer Zertifizierungen und Nachweise. In bestimmten Branchen (z.B. IT, Reinigungsdienstleistungen) haben sich jedoch bereichsspezifische Präqualifikationssysteme entwickelt.

Praktische Bedeutung

Für Bieter empfiehlt es sich, branchenübliche Zertifizierungen zu erwerben und aktuell zu halten, da diese in zahlreichen Vergabeverfahren als Eignungsnachweis anerkannt werden und den Aufwand bei der Angebotserstellung reduzieren. Auftraggeber sollten in den Vergabeunterlagen klar angeben, welche Zertifikate und Verzeichniseinträge als Eignungsnachweis akzeptiert werden, um Transparenz zu gewährleisten.

FAQ

Gibt es ein zentrales Präqualifikationsregister für Liefer- und Dienstleistungen? Ein bundesweit einheitliches System wie das PQ-VOB gibt es im Liefer- und Dienstleistungsbereich nicht. Es existieren jedoch branchenspezifische Systeme und anerkannte Zertifizierungen.

Welche Zertifikate werden als Eignungsnachweis akzeptiert? Das hängt von den Anforderungen des jeweiligen Auftraggebers ab. ISO-Zertifizierungen, branchenspezifische Gütesiegel und andere anerkannte Nachweise werden häufig akzeptiert.

Was passiert, wenn ein Bieter kein Zertifikat hat? Er kann Eignung durch andere geeignete Nachweise belegen, z.B. Referenzlisten, Unternehmensdarstellungen und finanzielle Nachweise.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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