Präqualifizierung im Vergaberecht 2026
Präqualifizierung ermöglicht Unternehmen, ihre Eignung einmalig nachzuweisen und bei künftigen Vergaben von der Wiederholung der Eignungsprüfung befreit zu werden.
Definition: Präqualifizierung im Vergaberecht bezeichnet das Verfahren, bei dem ein Unternehmen seine Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) durch eine zugelassene Stelle vorab prüfen und zertifizieren lässt, sodass es in nachfolgenden Vergabeverfahren auf die wiederholte Einreichung dieser Nachweise verzichten kann.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 64 Richtlinie 2014/24/EU; § 122 GWB; § 52 VgV; §§ 81 ff. BVergG 2018
Was ist Präqualifizierung?
Die Präqualifizierung ist das effizienteste Mittel zur Entbürokratisierung des Eignungsnachweises im Vergabeverfahren: Unternehmen legen ihre Unterlagen einmal vor und profitieren dauerhaft. Statt bei jeder Ausschreibung erneut Handelsregisterauszüge, Nachunternehmerübersichten, Referenzlisten und Finanznachweise einzureichen, genügt der Verweis auf die Präqualifizierungsliste. Auftraggeber können darauf vertrauen, dass die Angaben aktuell geprüft wurden.
Das Konzept ist auf EU-Ebene in Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU verankert, wonach Mitgliedstaaten offizielle Verzeichnisse zugelassener Wirtschaftsteilnehmer oder Zertifizierungssysteme einrichten können.
Amtliche Verzeichnisse und Präqualifizierungsstellen
Deutschland
In Deutschland betreiben die Auftraggeber und Verbände verschiedene Präqualifizierungssysteme:
- PQ VOB: Das bekannteste System für Bauunternehmen; geführt durch die Auftraggeber-Datei (AUFTRAGGEBER.DE / PQ VOB)
- AVPQ (Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen): Ein bundesweites System nach § 52 VgV für Liefer- und Dienstleistungsunternehmen
Österreich
Österreich kennt ebenfalls Präqualifizierungssysteme, insbesondere:
- Liste geeigneter Unternehmer (LGU) im Bauwesen
- Branchenspezifische Zertifizierungen (z.B. im Gesundheitswesen)
Was wird geprüft?
Im Rahmen der Präqualifizierung werden dieselben Eignungskriterien geprüft, die auch im Vergabeverfahren relevant wären. Typische Prüfungsgegenstände:
- Befähigung zur Berufsausübung: Handelsregistereintrag, Gewerbezulassung, Berufsqualifikationen
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bilanzen, Umsatzzahlen, Versicherungsnachweise
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Referenzlisten, Qualifikationen des Personals, Ausstattung
- Zuverlässigkeit / Ausschlussgründe: Strafregisterauszüge, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Finanzämter und Sozialversicherungsträger
Die Zertifizierung hat in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr und muss dann erneuert werden.
Vorteile der Präqualifizierung
Für Bieter:
- Erhebliche Zeitersparnis bei der Angebotsvorbereitung
- Einmalige Zusammenstellung der Unterlagen statt wiederholter Neueinreichung
- Marktsignal der Zuverlässigkeit gegenüber Auftraggebern
Für Auftraggeber:
- Vereinfachte und beschleunigte Eignungsprüfung
- Aktualität der Nachweise durch laufende Überwachung durch die Präqualifizierungsstelle
- Geringeres Risiko fehlerhafter oder veralteter Unterlagen
Rechtswirkung im Vergabeverfahren
Der Nachweis einer gültigen Präqualifizierung entbindet Bieter grundsätzlich von der Einreichung der entsprechenden Einzelnachweise. Auftraggeber müssen die Listeneintragung anerkennen, sofern sie vergaberechtlich zulässig ist. Sie können jedoch verlangen, dass fehlende oder nicht durch die PQ abgedeckte Nachweise separat eingereicht werden.
FAQ
Ist die Präqualifizierung verpflichtend? Nein. Sie ist freiwillig für Unternehmen. Auftraggeber können jedoch die PQ als bevorzugten Eignungsnachweis akzeptieren.
Kann ein Auftraggeber die Präqualifizierung als einzigen Eignungsnachweis verlangen? Nein, das wäre diskriminierend. Bieter müssen stets die Möglichkeit haben, ihre Eignung auch auf anderem Wege nachzuweisen (z.B. durch direkte Einreichung der Unterlagen).
Was kostet die Präqualifizierung? Die Kosten variieren je nach System und Umsatz des Unternehmens. Bei PQ VOB liegen die Jahresgebühren typischerweise zwischen einigen hundert und einigen tausend Euro.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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