Glossar

Preis im Vergaberecht 2026

Der Preis als Zuschlagskriterium im Vergaberecht: Bedeutung, Gewichtung und Verhältnis zu Qualitätskriterien bei der Angebotswertung öffentlicher Auftraggeber.

Definition: Der Preis ist im Vergaberecht ein zentrales Zuschlagskriterium, anhand dessen öffentliche Auftraggeber die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit von Angeboten beurteilen; er kann als alleiniges oder als eines von mehreren gewichteten Kriterien bei der Angebotswertung herangezogen werden.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 67 Richtlinie 2014/24/EU, § 58 VgV, § 43 UVgO, § 16d VOB/A, BVergG 2018


Bedeutung des Preises im Vergaberecht

Der Preis ist das traditionell wichtigste Zuschlagskriterium im öffentlichen Vergaberecht und spiegelt das Gebot des wirtschaftlichen Umgangs mit öffentlichen Mitteln unmittelbar wider. Das Vergaberecht verpflichtet öffentliche Auftraggeber, den Zuschlag nicht zwingend auf das günstigste Angebot, sondern auf das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erteilen. Damit ist der Preis stets in Relation zu Qualität, Leistungsumfang und weiteren Kriterien zu sehen.

Preis als alleiniges Zuschlagskriterium

Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Preis das einzige Zuschlagskriterium sein, insbesondere wenn die zu beschaffende Leistung vollständig standardisiert und klar definiert ist. In der deutschen Vergabeverordnung (§ 58 Abs. 2 VgV) und der VOB/A ist dies ausdrücklich vorgesehen. Für standardisierte Waren und einfache Dienstleistungen ohne Qualitätsvarianz kann eine reine Preiswertung sachgerecht sein. Bei komplexen oder innovations-affinen Leistungen hingegen ist eine multikriteriellene Wertung geboten.

Preis im Rahmen der Gesamtwertung

Bei der Mehrzahl der Vergabeverfahren fließt der Preis als gewichtetes Kriterium neben anderen Zuschlagskriterien wie Qualität, Lieferfrist, Nachhaltigkeit oder Servicekonzept in die Gesamtwertung ein. Die Gewichtung des Preises muss vorab in den Vergabeunterlagen festgelegt und bekannt gemacht werden. Sie darf im laufenden Verfahren nicht geändert werden. Typische Preiswichtungen liegen zwischen 30 % und 60 %, je nach Leistungsart und Komplexität.

Niedrigster Preis vs. wirtschaftlich günstigstes Angebot

Das EU-Vergaberecht unterscheidet klar zwischen dem Prinzip des niedrigsten Preises (lowest price) und dem wirtschaftlich günstigsten Angebot (most economically advantageous tender – MEAT). Seit der Vergabereform 2014 ist das MEAT-Prinzip der Regelfall; der Preis allein darf nur noch in begründeten Ausnahmefällen als einziges Kriterium dienen. Hintergrund ist die Erkenntnis, dass das billigste Angebot nicht zwingend das wirtschaftlichste ist, wenn Qualitäts- und Lebenszykluskostenperspektiven einbezogen werden.

Lebenszykluskosten

Eine moderne Form der Preiswertung sind die Lebenszykluskosten (Life-Cycle-Costs, LCC), die neben dem Anschaffungspreis auch Betriebs-, Wartungs- und Entsorgungskosten umfassen. Gemäß § 59 VgV können Auftraggeber eine Lebenszykluskostenmethode anwenden, sofern diese in den Vergabeunterlagen transparent beschrieben ist. Dieses Instrument gewinnt insbesondere bei energieintensiven Produkten und Infrastrukturprojekten an Bedeutung.

Preistransparenz und Geheimhaltung

Angebotene Preise unterliegen der Geheimhaltung bis zur Angebotseröffnung; nachträgliche Preisverhandlungen sind im offenen und nicht offenen Verfahren grundsätzlich unzulässig. Eine Ausnahme gilt für das Verhandlungsverfahren und den wettbewerblichen Dialog, bei denen Preiselemente Teil der Verhandlung sein können. Nach Zuschlagserteilung sind die Preise grundsätzlich im Rahmen der Vergabebekanntmachung zu veröffentlichen.

FAQ

Darf ein Auftraggeber ausschließlich nach dem niedrigsten Preis vergeben? Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Bei standardisierten Leistungen ist der Zuschlag auf den niedrigsten Preis zulässig und kann sachgerecht sein.

Wie wird der Preis bei der Wertung gewichtet? Die Gewichtung ist vom Auftraggeber vorab festzulegen und in den Vergabeunterlagen bekannt zu machen. Eine nachträgliche Änderung ist unzulässig.

Was sind Lebenszykluskosten? Lebenszykluskosten umfassen alle Kosten über die gesamte Nutzungsdauer eines Produkts oder einer Leistung, also Anschaffung, Betrieb, Wartung und Entsorgung.

Darf der Preis nach Angebotseröffnung verhandelt werden? Im offenen und nicht offenen Verfahren grundsätzlich nein. Im Verhandlungsverfahren sind Preisverhandlungen hingegen explizit zulässig.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

Jetzt starten

Demo buchen.

Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.