Glossar

Preisanfrage im Vergaberecht 2026

Preisanfrage im Vergaberecht: Informelle Markterkundung durch öffentliche Auftraggeber vor der Vergabe – Abgrenzung zur förmlichen Ausschreibung und rechtliche Grenzen.

Definition: Eine Preisanfrage ist eine formlose Markterkundung, bei der ein öffentlicher Auftraggeber von potenziellen Lieferanten unverbindliche Preisinformationen einholt, ohne damit ein förmliches Vergabeverfahren einzuleiten.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: § 28 UVgO, VgV, BVergG 2018


Was ist eine Preisanfrage?

Die Preisanfrage dient öffentlichen Auftraggebern als informelles Instrument zur Markterkundung und Kostenschätzung im Vorfeld eines Vergabeverfahrens. Sie ist kein eigenständiges Vergabeverfahren und begründet keine Vertragspflichten. Durch das Einholen von Preisinformationen kann der Auftraggeber den voraussichtlichen Auftragswert schätzen und beurteilen, ob und welches Vergabeverfahren einzuleiten ist. Die Preisanfrage darf nicht dazu missbraucht werden, ein förmliches Vergabeverfahren zu umgehen.

Abgrenzung zur förmlichen Ausschreibung

Der entscheidende Unterschied zwischen Preisanfrage und förmlicher Ausschreibung liegt in der Verbindlichkeit und den Rechtswirkungen. Eine Preisanfrage verpflichtet weder den Auftraggeber zur Auftragsvergabe noch den Anbieter zur Angebotsabgabe. Sie hat keinen Angebotscharakter im Rechtssinne. Eine förmliche Ausschreibung hingegen eröffnet das Vergabeverfahren mit allen rechtlichen Konsequenzen für Bieter und Auftraggeber.

Zulässige Verwendung

Preisanfragen sind vergaberechtlich zulässig, soweit sie ausschließlich der Informationsgewinnung dienen und nicht als verschleiertes Vergabeverfahren eingesetzt werden. Problematisch ist die Preisanfrage, wenn:

  • sie faktisch bereits die Leistungsvergabe vorbereitet,
  • nur ein Anbieter kontaktiert wird und unmittelbar ein Auftrag folgt,
  • sie systematisch zur Umgehung von Ausschreibungspflichten eingesetzt wird.

In solchen Fällen kann eine vergaberechtswidrige Direktvergabe (De-facto-Vergabe) vorliegen.

Praktische Bedeutung

Im Unterschwellenbereich kann die Preisanfrage bei sehr kleinen Auftragsvolumina Grundlage einer zulässigen Direktvergabe sein, sofern die entsprechenden Wertgrenzen eingehalten werden. In Österreich ist die Direktvergabe bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000 EUR (ohne USt.) für Liefer- und Dienstleistungsaufträge zulässig; in Deutschland variieren die Wertgrenzen je nach Bundesland und Leistungsart.

FAQ

Ist eine Preisanfrage ein Vergabeverfahren? Nein. Eine Preisanfrage ist eine formlose Markterkundung und kein Vergabeverfahren. Sie löst keine vergaberechtlichen Pflichten aus.

Darf der Auftraggeber nach einer Preisanfrage direkt beauftragen? Nur wenn der Auftragswert innerhalb der zulässigen Direktvergabegrenzen liegt. Ansonsten muss ein förmliches Vergabeverfahren eingeleitet werden.

Müssen Preisanfragen dokumentiert werden? Empfehlenswert ist eine Dokumentation im Vergabevermerk, um die Schätzung des Auftragswertes nachvollziehbar zu machen.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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