Glossar

Private Ausschreibung im Vergaberecht 2026

Private Ausschreibung: Abgrenzung zur öffentlichen Ausschreibung, Anwendung vergaberechtlicher Grundsätze und Bedeutung für private Auftraggeber in Deutschland und Österreich.

Definition: Eine private Ausschreibung ist ein wettbewerbliches Verfahren zur Beschaffung von Waren oder Leistungen, das von privaten Unternehmen oder anderen nicht-öffentlichen Auftraggebern durchgeführt wird und grundsätzlich nicht den gesetzlichen Regeln des öffentlichen Vergaberechts unterliegt.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: GWB, BVergG 2018, allgemeines Vertragsrecht


Was ist eine private Ausschreibung?

Die private Ausschreibung unterscheidet sich von der öffentlichen Ausschreibung im Kern durch den Auftraggeber: Während öffentliche Auftraggeber (Staat, Gemeinden, öffentliche Unternehmen) an das Vergaberecht gebunden sind, gelten für private Auftraggeber grundsätzlich nur die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln. Private Unternehmen können Lieferanten und Dienstleister frei und ohne formelle Verfahrenspflichten auswählen. Dennoch wenden viele private Unternehmen freiwillig vergaberechtliche Grundsätze an, um Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Wirtschaftlichkeit ihrer Beschaffung sicherzustellen.

Abgrenzung zum öffentlichen Vergaberecht

Das öffentliche Vergaberecht gilt nur für öffentliche Auftraggeber im Sinne der Vergaberichtlinien und des GWB/BVergG. Die Zuordnung zu dieser Kategorie richtet sich nicht allein nach der Rechtsform, sondern nach dem Zweck und der Finanzierung der Einrichtung. Auch privatrechtlich organisierte Unternehmen können vergaberechtspflichtig sein, wenn sie öffentliche Aufgaben erfüllen, staatlich finanziert oder kontrolliert werden (sogenannte „funktionale" Betrachtungsweise).

Freiwillige Anwendung vergaberechtlicher Grundsätze

Viele private Unternehmen wenden freiwillig vergaberechtliche Grundsätze an – insbesondere Gleichbehandlung, Transparenz und Wirtschaftlichkeit – ohne dazu gesetzlich verpflichtet zu sein. Gründe dafür sind Compliance-Anforderungen, Anforderungen von Investoren und Gesellschaftern, interne Governance-Richtlinien oder die Nutzung von Fördermitteln, an die vergaberechtliche Anforderungen geknüpft sein können.

Ausschreibungen mit EU-Fördermitteln

Eine wichtige Ausnahme von der Freiheit privater Auftraggeber besteht, wenn öffentliche Fördermittel eingesetzt werden. Empfänger von EU-Strukturfondsmitteln oder nationalen Förderprogrammen sind oft verpflichtet, Vergabeverfahren nach vergaberechtlichen Grundsätzen durchzuführen, auch wenn sie selbst keine öffentlichen Auftraggeber sind. Dies ist in den jeweiligen Förderrichtlinien und Zuwendungsbescheiden geregelt.

FAQ

Gilt das Vergaberecht auch für private Unternehmen? Grundsätzlich nicht, es sei denn, das Unternehmen ist ein öffentlicher Auftraggeber im funktionalen Sinne (z.B. staatlich kontrolliertes Unternehmen) oder unterliegt aufgrund von Fördermitteln vergaberechtlichen Auflagen.

Was passiert, wenn ein privates Unternehmen vergaberechtswidrig handelt? Da keine gesetzliche Pflicht besteht, gibt es keine vergaberechtlichen Sanktionen. Zivilrechtliche Haftungsansprüche aus vorvertraglichen Pflichten (culpa in contrahendo) können jedoch entstehen, wenn das Unternehmen im Vertrauen auf ein faires Verfahren Kosten aufgewendet hat.

Müssen private Auftraggeber Gleichbehandlung sicherstellen? Ohne gesetzliche Pflicht nicht zwingend. Bei freiwilliger Ausschreibung kann jedoch eine Pflicht zur Gleichbehandlung aus allgemeinem Vertragsrecht entstehen.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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