Glossar

Privatisierung im Vergaberecht 2026

Privatisierung im Vergaberecht: Übertragung öffentlicher Aufgaben auf private Träger und die vergaberechtliche Relevanz der verschiedenen Privatisierungsformen.

Definition: Privatisierung bezeichnet die vollständige oder teilweise Übertragung bisher staatlich wahrgenommener Aufgaben, Unternehmen oder Vermögenswerte auf private Träger; sie kann vergaberechtliche Pflichten auslösen oder beseitigen, je nachdem, ob der Auftraggeber dadurch seinen Status als öffentlicher Auftraggeber verliert.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: GWB, BVergG 2018, Richtlinie 2014/24/EU, EuGH-Rechtsprechung


Privatisierung und Vergaberecht

Die Privatisierung öffentlicher Leistungen berührt das Vergaberecht in mehrfacher Hinsicht: Die Übertragung selbst kann ein vergabepflichtiges Rechtsgeschäft sein, und das privatisierte Unternehmen kann je nach Ausgestaltung weiterhin vergaberechtspflichtig bleiben. Öffentliche Auftraggeber müssen daher bereits bei der Planung einer Privatisierung prüfen, welche vergaberechtlichen Konsequenzen die gewählte Form hat.

Formen der Privatisierung

Man unterscheidet verschiedene Privatisierungsformen mit unterschiedlicher vergaberechtlicher Relevanz:

  • Formelle Privatisierung: Umwandlung einer Behörde oder eines Regiebetriebs in eine privatrechtliche Gesellschaft (GmbH, AG), ohne dass die öffentliche Hand die Kontrolle aufgibt. Das Unternehmen bleibt als öffentlicher Auftraggeber vergabepflichtig.
  • Materielle Privatisierung: Vollständige Übertragung der Aufgabe und des Eigentums an Private. Die vergaberechtliche Pflicht entfällt für das privatisierte Unternehmen.
  • Funktionale Privatisierung: Private Unternehmen erbringen öffentliche Leistungen, ohne dass Eigentum übertragen wird (z.B. Konzessionen, Public-Private Partnership). Diese Form erfordert in der Regel ein Vergabeverfahren für die Auswahl des privaten Partners.
  • Vermögensprivatisierung: Verkauf staatlichen Eigentums (Grundstücke, Unternehmensbeteiligungen). Je nach Ausgestaltung kann das Vergaberecht anwendbar sein.

Vergaberechtspflicht beim Privatisierungsvorgang

Die Auswahl eines privaten Partners im Rahmen einer funktionalen Privatisierung oder Public-Private Partnership unterliegt grundsätzlich dem Vergaberecht, wenn die Voraussetzungen eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession erfüllt sind. Der EuGH hat in zahlreichen Urteilen klargestellt, dass die Gründung gemischtwirtschaftlicher Unternehmen oder die Vergabe von Konzessionen nicht vergaberechtsfrei erfolgen darf.

Rekommunalisierung

Das Gegenstück zur Privatisierung ist die Rekommunalisierung, die Rückübertragung privat erbrachter Leistungen in öffentliche Hand. Auch dieser Vorgang kann vergaberechtliche Fragen aufwerfen, insbesondere wenn bestehende Verträge aufgelöst und die Leistung durch eine neu gegründete kommunale Gesellschaft erbracht werden soll (sogenannte In-house-Vergabe).

FAQ

Muss eine Privatisierung ausgeschrieben werden? Es kommt auf die Form an. Eine materielle Privatisierung (Verkauf) ist in der Regel kein vergabepflichtiger Auftrag. Die Auswahl eines privaten Partners für eine gemeinsame Leistungserbringung kann jedoch vergabepflichtig sein.

Bleibt ein privatisiertes Unternehmen vergabepflichtig? Bei formeller Privatisierung (staatlich kontrollierte GmbH) ja. Bei vollständiger materieller Privatisierung nein, sofern keine anderen Merkmale eines öffentlichen Auftraggebers vorliegen.

Was ist eine In-house-Vergabe? Eine In-house-Vergabe liegt vor, wenn der öffentliche Auftraggeber an eine eigene Gesellschaft vergibt, die er wie eine interne Abteilung kontrolliert. Diese ist unter bestimmten Voraussetzungen vergaberechtsfrei.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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