Projektsteuerung im Vergaberecht 2026
Projektsteuerung im Vergaberecht: Beauftragung, Leistungsbild und vergaberechtliche Einordnung von Projektsteuerungsleistungen nach AHO und HOAI.
Definition: Projektsteuerung bezeichnet die treuhänderische Wahrnehmung von Aufgaben des Auftraggebers beim Management von Bauvorhaben und anderen komplexen Projekten; als Dienstleistungsauftrag unterliegt ihre Vergabe den Regeln des Vergaberechts.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: VgV, UVgO, HOAI, AHO-Schriftenreihe, BVergG 2018
Was ist Projektsteuerung?
Projektsteuerung (auch: Projektsteuerer, Projektsteuerkanzlei) ist eine Managementdienstleistung, bei der der Auftragnehmer stellvertretend für den Bauherrn oder Auftraggeber die Koordination, Überwachung und Steuerung komplexer Bau- oder Investitionsprojekte übernimmt. Der Projektsteuerer handelt treuhänderisch im Interesse des Auftraggebers, ohne selbst Verträge mit Planern, Baufirmen oder anderen Leistungserbringern zu schließen. Er überwacht Kosten, Termine, Qualitäten und Verträge.
Leistungsbild nach AHO
Das Leistungsbild der Projektsteuerung ist in der AHO-Schriftenreihe (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) standardisiert. Das AHO-Heft Nr. 9 „Leistungen und Honorare für Projektmanagement und Projektsteuerung" definiert fünf Handlungsbereiche:
- Organisation, Information, Koordination und Dokumentation
- Qualitäten und Quantitäten
- Kosten und Finanzierung
- Termine, Kapazitäten und Logistik
- Verträge und Versicherungen
Vergaberechtliche Einordnung
Projektsteuerungsleistungen sind Dienstleistungsaufträge im Sinne des Vergaberechts und unterliegen ab den maßgeblichen EU-Schwellenwerten der vollumfänglichen Ausschreibungspflicht nach VgV. Die Vergabe erfolgt in der Regel als freiberufliche Leistung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb oder im offenen Verfahren. Eine gesetzliche Honorarordnung wie die HOAI gilt für Projektsteuerung nicht unmittelbar; die Vergütung ist grundsätzlich frei vereinbar.
Abgrenzung zur Projektleitung und Bauüberwachung
Projektsteuerung ist von der Projektleitung (eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnis des Auftraggebers) und der Bauüberwachung (Überwachung der Ausführung vor Ort gemäß HOAI § 34) abzugrenzen. Während der Projektsteuerer beratend und koordinierend tätig ist, trägt der Projektleiter Verantwortung als Vertreter des Bauherrn mit eigener Entscheidungsbefugnis.
FAQ
Muss Projektsteuerung ausgeschrieben werden? Ja, wenn der geschätzte Auftragswert die maßgeblichen Schwellenwerte überschreitet (EU-Oberschwellenbereich: 143.000 EUR für öffentliche Auftraggeber).
Welches Vergabeverfahren ist für Projektsteuerung geeignet? Häufig das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, da die Leistung komplex und individuell zu spezifizieren ist. Auch das offene Verfahren ist zulässig.
Gibt es eine Honorarordnung für Projektsteuerung? Nein. Anders als für Architekten- und Ingenieurleistungen gilt für Projektsteuerung keine gesetzliche Honorarordnung. Die Vergütung wird vertraglich vereinbart, oft orientiert an AHO-Empfehlungen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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