Glossar

Prüfung der Angebote im Vergaberecht 2026

Prüfung der Angebote im Vergaberecht: Formelle und inhaltliche Angebotsprüfung – Ausschlussgründe, Vollständigkeit, Eignung und Zulässigkeit der eingereichten Angebote.

Definition: Die Prüfung der Angebote ist der gesetzlich geregelte Schritt im Vergabeverfahren, bei dem der öffentliche Auftraggeber nach Ablauf der Angebotsfrist die eingegangenen Angebote auf ihre formelle Vollständigkeit, inhaltliche Zulässigkeit und die Eignung der Bieter hin untersucht.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: §§ 56, 57 VgV, §§ 16, 16a, 16b, 16c VOB/A, § 42 ff. UVgO, BVergG 2018


Was umfasst die Prüfung der Angebote?

Die Prüfung der Angebote ist ein mehrstufiger Prozess, der sich von der formellen Vollständigkeitsprüfung über die inhaltliche Prüfung auf Ausschlussgründe bis zur Eignungsprüfung der Bieter erstreckt. Sie muss vor der eigentlichen Angebotswertung (Vergleich der Angebote anhand der Zuschlagskriterien) abgeschlossen sein. Nur Angebote, die die Prüfung erfolgreich bestanden haben, kommen für die Wertung in Betracht.

Formelle Prüfung

Die formelle Prüfung untersucht, ob das Angebot die in den Vergabeunterlagen gestellten formalen Anforderungen erfüllt. Geprüft wird insbesondere:

  • Rechtzeitigkeit der Einreichung (Eingang vor Ablauf der Angebotsfrist)
  • Verwendung der vorgeschriebenen Formulare
  • Vollständigkeit aller geforderten Unterlagen und Erklärungen
  • Unterschrift / elektronische Signatur
  • Einhaltung der Form (elektronisch oder in Papierform je nach Vorgabe)

Ein Angebot, das wesentliche formale Anforderungen nicht erfüllt, ist auszuschließen; Aufholungsmöglichkeiten sind begrenzt.

Inhaltliche Prüfung

Die inhaltliche Prüfung untersucht, ob das Angebot inhaltlich den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und keine unzulässigen Änderungen enthält. Geprüft wird:

  • Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung
  • Keine unzulässigen Änderungen oder Vorbehalte
  • Vollständige Preisangaben
  • Einhaltung technischer Mindestanforderungen

Abweichende Angebote sind grundsätzlich auszuschließen, sofern der Auftraggeber keine Nebenangebote ausdrücklich zugelassen hat.

Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung stellt fest, ob der Bieter die persönliche, fachliche und wirtschaftliche Eignung für die Ausführung des Auftrags besitzt. Geprüft werden die vorgelegten Eignungsnachweise (Referenzen, Zertifizierungen, Umsatzzahlen, Mitarbeiterzahl) anhand der in den Vergabeunterlagen gestellten Eignungsanforderungen. Das Vorliegen von Ausschlussgründen (z.B. Insolvenz, Steuerschulden, Korruptionsdelikte) führt zum Ausschluss.

Prüfung auf ungewöhnlich niedrige Preise

Erscheint ein Angebot im Vergleich zu anderen Angeboten ungewöhnlich niedrig, hat der Auftraggeber eine Preisprüfung einzuleiten, bevor er das Angebot berücksichtigt oder ausschließt. Diese Prüfung erfolgt in Form einer Aufklärungsaufforderung an den Bieter (vgl. Artikel Preisprüfung).

Dokumentationspflicht

Alle Prüfungsschritte und ihre Ergebnisse müssen vollständig in der Vergabeakte dokumentiert werden. Eine mangelhafte Dokumentation kann im Nachprüfungsverfahren dazu führen, dass Ausschlussentscheidungen nicht aufrechterhalten werden können.

FAQ

Darf der Auftraggeber fehlende Unterlagen nachfordern? In begrenztem Umfang ja. Nachforderung ist für nicht wettbewerbsrelevante Unterlagen und Erklärungen zulässig, nicht aber für Preisangaben oder den Angebotsinhalt.

Was passiert mit ausgeschlossenen Angeboten? Sie werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Der Bieter wird über den Ausschluss informiert.

Kann ein Bieter seinen Ausschluss anfechten? Ja, durch Rüge und Nachprüfungsantrag.

In welcher Reihenfolge erfolgen Prüfung und Wertung? Erst die Prüfung (Ausschlussprüfung), dann die Wertung (Angebotswertung anhand der Zuschlagskriterien).


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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