Public-Private Partnership (PPP) im Vergaberecht 2026
Public-Private Partnership (PPP): Vergaberechtliche Grundlagen, Konzessionsmodelle und Verfahren zur Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft.
Definition: Eine Public-Private Partnership (PPP) ist eine langfristige Kooperationsform zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem oder mehreren privaten Unternehmen, bei der private Partner Planung, Bau, Finanzierung, Betrieb und/oder Erhalt einer öffentlichen Infrastruktur übernehmen und das Vergaberecht die Auswahl des privaten Partners regelt.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/23/EU, GWB, KonzVgV, BVergG 2018, PPP-Leitfäden der Bundesländer
Was ist eine Public-Private Partnership?
Public-Private Partnerships sind Langzeitverträge, bei denen öffentliche Auftraggeber die Erstellung und/oder den Betrieb öffentlicher Infrastruktur an private Partner übertragen, die dafür eine Vergütung aus Nutzungsentgelten oder öffentlichen Zahlungen erhalten. Das PPP-Modell verbindet die Planungs- und Betriebskompetenz der Privatwirtschaft mit dem öffentlichen Interesse an einer qualitativ hochwertigen und kostengünstigen Infrastrukturversorgung. PPP-Modelle werden u.a. bei Schulen, Krankenhäusern, Straßen, Gefängnissen und öffentlichen Gebäuden eingesetzt.
Vergaberechtliche Einordnung
PPP-Projekte sind vergaberechtlich entweder als öffentliche Aufträge oder als Konzessionen einzuordnen – je nachdem, wer das Betriebsrisiko trägt. Die Abgrenzung ist für das anwendbare Vergaberegime entscheidend:
- Öffentlicher Auftrag: Wenn der Auftraggeber das wesentliche wirtschaftliche Risiko trägt (z.B. durch eine feste Vergütung). Es gilt die VgV bzw. VOB/A.
- Konzession: Wenn der private Partner das wesentliche Betriebsrisiko trägt (z.B. durch Nutzergebühren oder erfolgsabhängige Vergütung). Es gilt die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und die Richtlinie 2014/23/EU.
Verfahren zur Auswahl des PPP-Partners
Die Auswahl des privaten Partners muss im Wettbewerb erfolgen; das geeignete Verfahren ist in der Regel das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb oder der wettbewerbliche Dialog. Letzterer eignet sich besonders gut für komplexe PPP-Projekte, bei denen der Auftraggeber zwar den Bedarf, nicht aber die optimale Lösung kennt. In beiden Verfahren werden zunächst Teilnahmeanträge eingeholt, bevor ausgewählte Bewerber zur Angebots- oder Lösungsabgabe aufgefordert werden.
Vertragsstruktur und Laufzeit
PPP-Verträge sind typischerweise sehr langfristig (10–30 Jahre) und umfassen Regelungen zu Bauleistung, Finanzierung, Betrieb, Instandhaltung, Risikoteilung und Vertragsende. Die Laufzeit ist ein wesentliches Merkmal: Sie muss so bemessen sein, dass der private Partner seine Investitionen amortisieren und einen angemessenen Gewinn erzielen kann. Gleichzeitig soll die Laufzeit nicht länger sein als zur Erreichung dieses Zwecks notwendig.
Risikoverteilung
Ein zentrales Element jedes PPP-Projekts ist die Risikoverteilung zwischen öffentlichem und privatem Partner. Risiken sollten grundsätzlich von der Partei getragen werden, die sie am besten steuern kann:
- Private Risiken: Baurisiken, Betriebsrisiken, Technologierisiken
- Öffentliche Risiken: Regulierungsrisiken, Force-Majeure-Ereignisse, politische Risiken
- Geteilte Risiken: Nachfragerisiken, Inflationsrisiken
PPP in Deutschland und Österreich
In Deutschland werden PPP-Projekte auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene durchgeführt; spezifische PPP-Gesetze gibt es nicht, die Regelungen des GWB und der KonzVgV sind maßgebend. Die ÖPP Deutschland AG (Partnerschaften Deutschland) bietet beratende Unterstützung. In Österreich ist das PPP-Modell ebenfalls verbreitet; das BVergG 2018 und das Konzessionsvergaberecht bilden die Rechtsgrundlage.
Vor- und Nachteile
PPP-Modelle versprechen Effizienzgewinne durch private Managementkompetenz und Lebenszyklusoptimierung, werden aber auch kritisch hinsichtlich Kosteneffizienz, Demokratiekontrolle und Langzeitbindung betrachtet.
Vorteile:
- Nutzung privater Effizienz und Innovation
- Übertragung von Risiken auf Private
- Beschleunigung von Infrastrukturprojekten
Nachteile:
- Komplexität und hohe Transaktionskosten
- Langfristige Vertragsbindung schränkt Flexibilität ein
- Transparenz und demokratische Kontrolle können leiden
FAQ
Ist ein PPP-Projekt immer vergabepflichtig? Ja. Die Auswahl des privaten Partners unterliegt dem Vergaberecht, entweder als öffentlicher Auftrag oder als Konzession.
Was unterscheidet PPP von einer Konzession? Beide können PPP-Strukturen aufweisen; der Unterschied liegt in der Risikoverteilung. Eine Konzession liegt vor, wenn der Private das Betriebsrisiko trägt.
Wie lang darf ein PPP-Vertrag laufen? Das Konzessionsvergaberecht setzt keine starre Höchstlaufzeit, verlangt aber, dass die Laufzeit nicht über das für die Amortisierung notwendige Maß hinausgeht.
Können kommunale Gebietskörperschaften PPP-Verträge abschließen? Ja, sofern das jeweilige Landesrecht keine einschränkenden Regelungen enthält und die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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