Glossar

Qualifiziertes elektronisches Siegel im Vergaberecht 2026

Qualifiziertes elektronisches Siegel: Höchste Sicherheitsstufe für elektronische Siegel juristischer Personen – Definition, Rechtswirkung und Einsatz im Vergaberecht.

Definition: Ein qualifiziertes elektronisches Siegel ist ein elektronisches Siegel, das von einer juristischen Person (z.B. einem Unternehmen oder einer Behörde) mit einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Siegel erstellt wird, das höchste technische und rechtliche Anforderungen erfüllt und dem Siegel eine gesetzliche Vermutung der Integrität und Authentizität der versiegelten Daten verleiht.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 Art. 35 ff., BVergG 2018, Signaturgesetz (SigG) Österreich


Abgrenzung zu verwandten Konzepten

Das qualifizierte elektronische Siegel ist das Pendant zur qualifizierten elektronischen Signatur für juristische Personen. Während die Signatur eine natürliche Person identifiziert und deren Willenserklärung zugeordnet wird, identifiziert das Siegel eine juristische Person (z.B. eine GmbH, AG oder Behörde) und bestätigt die Herkunft und Unversehrtheit der versiegelten Daten. Es handelt sich nicht um eine Willensbekundung, sondern um eine Echtheitsbescheinigung.

MerkmalQualifizierte elektronische SignaturQualifiziertes elektronisches Siegel
TrägerNatürliche PersonJuristische Person
ZweckWillenserklärungAuthentizität und Integrität
RechtsgrundlageeIDAS Art. 26 ff.eIDAS Art. 35 ff.

Rechtswirkung nach eIDAS

Art. 35 Abs. 2 eIDAS-Verordnung begründet eine gesetzliche Vermutung: Bei einem qualifizierten elektronischen Siegel wird vermutet, dass die Integrität der Daten gewahrt und die Daten der juristischen Person zuzuordnen sind, mit deren Zertifikat das Siegel erstellt wurde. Diese Vermutung hat erhebliche Beweisrechtliche Bedeutung: Im Streitfall muss derjenige, der die Authentizität oder Integrität bestreitet, den Beweis des Gegenteils erbringen.

Einsatz im Vergaberecht

Im Vergaberecht kommen qualifizierte elektronische Siegel insbesondere bei der maschinellen Verarbeitung von Vergabeunterlagen, automatisierten Bekanntmachungen und der Authentifizierung von Vergabeplattformen zum Einsatz. Auftraggeber können qualifizierte elektronische Siegel einsetzen, um die Echtheit und Unversehrtheit von Vergabeunterlagen zu bestätigen, die sie digital bereitstellen. Bieter wiederum können qualifizierte Siegel nutzen, um Unternehmensdokumente (z.B. Handelsregisterauszüge, Zertifikate) mit einem Herkunftsnachweis zu versehen.

Technische Anforderungen

Das qualifizierte elektronische Siegel muss:

  • Mit einer sicheren Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit (QSCD) erstellt werden
  • Auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Siegel basieren, das von einem qualifizierten Vertrauensdienstanbieter ausgestellt wurde
  • Den Anforderungen des Anhangs II der eIDAS-Verordnung entsprechen

Verwandte Begriffe

FAQ

Können Bieter ein qualifiziertes elektronisches Siegel für ihre Angebote verwenden? Ja, sofern die Vergabeunterlagen dies zulassen. Die Gleichwertigkeit mit der qualifizierten elektronischen Signatur ist zu prüfen.

Ist ein qualifiziertes elektronisches Siegel EU-weit anerkannt? Ja. Die eIDAS-Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar. Qualifizierte Siegel eines zugelassenen Vertrauensdienstanbieters aus einem Mitgliedstaat sind in allen anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen.

Wer stellt qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel aus? Qualifizierte Vertrauensdienstanbieter, die auf der nationalen Vertrauensliste (Trusted List) geführt werden. In Österreich ist dies beispielsweise die A-Trust GmbH.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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