Glossar

Rechtsschutzstelle Vergaberecht 2026 – Zuständige Behörden

Die Rechtsschutzstelle im Vergaberecht ist die zuständige Behörde für Nachprüfungsverfahren. Überblick über Vergabekammern und Verwaltungsgerichte.

Definition: Als Rechtsschutzstelle bezeichnet man die gesetzlich bestimmte Behörde oder das Gericht, das für die Durchführung von Nachprüfungsverfahren im öffentlichen Vergaberecht zuständig ist und über die Rechtmäßigkeit von Vergabeentscheidungen befindet.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG; BVergG 2018; GWB §§ 156 ff.


Was ist eine Rechtsschutzstelle?

Die Rechtsschutzstelle ist die institutionelle Heimat des vergaberechtlichen Primärrechtsschutzes – sie prüft auf Antrag eines übergangenen Bieters, ob der Auftraggeber die Vergabevorschriften eingehalten hat. Die Rechtsmittelrichtlinien der EU verlangen, dass jeder Mitgliedstaat eine unabhängige Stelle einrichtet, die imstande ist, Entscheidungen des Auftraggebers wirksam zu überprüfen und bei Bedarf auszusetzen oder aufzuheben. Die konkrete institutionelle Ausgestaltung obliegt den Mitgliedstaaten.

Rechtsschutzstellen in Österreich

In Österreich nehmen das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) und die Landesverwaltungsgerichte die Funktion der Rechtsschutzstelle wahr.

  • Bundesverwaltungsgericht (BVwG): Zuständig für Nachprüfungsverfahren betreffend Vergaben des Bundes und bundesnaher Einrichtungen im Oberschwellenbereich.
  • Landesverwaltungsgerichte: Zuständig für Vergaben der Länder und Gemeinden sowie für den Unterschwellenbereich.

Das BVwG entscheidet in Senat- oder Einzelrichterbesetzung; Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte können an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) herangetragen werden.

Rechtsschutzstellen in Deutschland

In Deutschland sind die Vergabekammern des Bundes und der Länder die primären Rechtsschutzstellen im Oberschwellenbereich.

  • Vergabekammern des Bundes (beim Bundeskartellamt): Zuständig für Vergaben oberster Bundesbehörden sowie bestimmter anderer Bundesauftraggeber.
  • Vergabekammern der Länder: Für alle übrigen öffentlichen Auftraggeber im jeweiligen Bundesland.

Gegen Entscheidungen der Vergabekammern kann sofortige Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht (OLG) eingelegt werden (§ 171 GWB). Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung gelangen gegebenenfalls zum Bundesgerichtshof (BGH).

Verfahren vor der Rechtsschutzstelle

Das Verfahren vor der Rechtsschutzstelle ist auf Schnelligkeit ausgerichtet, weil Verzögerungen im Beschaffungsprozess für Auftraggeber wie Bieter erhebliche wirtschaftliche Nachteile bedeuten. In Deutschland hat die Vergabekammer grundsätzlich fünf Wochen ab Eingang des vollständigen Antrags für ihre Entscheidung Zeit (§ 167 Abs. 1 GWB); bei besonderen Umständen kann diese Frist verlängert werden. In Österreich gelten vergleichbare gesetzliche Entscheidungsfristen.

Verwandte Begriffe

FAQ

Kann ich als Bieter direkt bei der Rechtsschutzstelle Antrag stellen? Ja. In Deutschland ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer schriftlich einzureichen; in Österreich bei dem für den Auftraggeber zuständigen Verwaltungsgericht.

Sind die Verfahren vor Rechtsschutzstellen kostenlos? Nein. Es fallen Verfahrensgebühren an, deren Höhe von der nationalen Rechtsordnung und dem Auftragswert abhängt. In Deutschland richten sich die Gebühren nach der Bieteranzahl und dem Streitwert.

Was passiert, wenn der Auftraggeber trotz laufendem Verfahren den Zuschlag erteilt? Ein während eines anhängigen Nachprüfungsverfahrens erteilter Zuschlag kann nichtig sein (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; § 334 BVergG 2018 für Österreich).


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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