Recycling im Vergaberecht 2026
Recycling im Vergaberecht: Nachhaltige Beschaffung und Kreislaufwirtschaft als Zuschlagskriterium bei öffentlichen Aufträgen.
Definition: Recycling im vergaberechtlichen Kontext bezeichnet die Berücksichtigung von Recyclingfähigkeit, Recyclingquoten und Rezyklateinsatz als Anforderungen oder Zuschlagskriterien bei der Beschaffung von Waren und Leistungen durch öffentliche Auftraggeber.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 67 Richtlinie 2014/24/EU; § 127 GWB; Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG); § 58 BVergG 2018
Recycling und nachhaltige Beschaffung im Vergaberecht
Recycling und Kreislaufwirtschaft sind feste Bestandteile der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung, die von EU-Recht und nationalem Vergaberecht ausdrücklich ermöglicht und gefördert wird. Öffentliche Auftraggeber können und sollen bei der Beschaffung Umweltaspekte – darunter Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz und Abfallvermeidung – als Zuschlagskriterien oder technische Anforderungen berücksichtigen.
Das öffentliche Beschaffungsvolumen in Deutschland und Österreich entspricht mehreren Hundert Milliarden Euro pro Jahr; durch gezielte Recyclinganforderungen kann die öffentliche Hand als Nachfragemacht die Kreislaufwirtschaft wesentlich voranbringen.
Vergaberechtliche Instrumente für Recyclinganforderungen
Recyclinganforderungen können auf verschiedenen Ebenen des Vergabeverfahrens verankert werden:
Technische Spezifikationen
Auftraggeber können in der Leistungsbeschreibung festlegen, dass Produkte einen Mindestanteil an Recyclingmaterialien enthalten müssen oder nach Gebrauch recyclingfähig sein müssen (z.B. Mindestrezyklatanteil bei Kunststoffen, recyclinggerechtes Design).
Zuschlagskriterien
Recyclingeigenschaften können als qualitatives Zuschlagskriterium festgelegt werden, z.B. durch Punkte für einen höheren Rezyklatanteil oder ein verbessertes Recyclingkonzept für Altgeräte.
Ausführungsbedingungen
Auftraggeber können die Einhaltung bestimmter Recyclingpflichten als Vertragsbedingung vorschreiben, z.B. die Rücknahme von Altgeräten oder die Recyclingquote für Bauabfälle.
Lebenszykluskosten
Die Einbeziehung der Entsorgungskosten am Lebensende (End-of-Life-Kosten) in die Gesamtkostenbetrachtung schafft Anreize für recyclinggerechte Produktgestaltung.
Rechtliche Grundlagen
Auf EU-Ebene ermöglicht Art. 67 der Richtlinie 2014/24/EU ausdrücklich umweltbezogene Zuschlagskriterien einschließlich Recyclingeigenschaften. In Deutschland konkretisieren das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und das Umweltkennzeichengesetz die Anforderungen. Die EU-Aktionspläne für die Kreislaufwirtschaft (2015, 2020) sowie die Ökodesign-Verordnung setzen zusätzliche Rahmenbedingungen.
Gütezeichen und Zertifizierungen
Auftraggeber können den Nachweis von Recyclingeigenschaften durch anerkannte Gütezeichen (Labels) verlangen, z.B. den Blauen Engel (Deutschland), das EU-Ecolabel oder branchenspezifische Zertifizierungen. Die Anforderungen müssen dabei verhältnismäßig und diskriminierungsfrei sein; gleichwertige Nachweise müssen akzeptiert werden.
Verwandte Begriffe
FAQ
Können Auftraggeber zwingend vorschreiben, dass Produkte recycelbar sein müssen? Ja, sofern die Anforderung auftragsbezogen, verhältnismäßig und diskriminierungsfrei ist. Sie darf nicht so formuliert sein, dass sie bestimmte Produkte ohne sachlichen Grund ausschließt.
Können Recyclingquoten für Bauabfälle vorgeschrieben werden? Ja. Auftraggeber können im Rahmen der Ausführungsbedingungen vorschreiben, dass Bauabfälle zu einem bestimmten Prozentsatz dem Recycling zugeführt werden müssen.
Wie wird die Einhaltung von Recyclinganforderungen kontrolliert? Durch vertragliche Nachweispflichten, Zertifikate und ggf. Audits. Verstöße können als Vertragspflichtverletzung sanktioniert werden.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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