Referenzprojekte Vergaberecht 2026 – Eignungsnachweis und Anforderungen
Referenzprojekte dienen im Vergaberecht als Eignungsnachweis für technische Leistungsfähigkeit. Anforderungen, Grenzen und Fallstricke im Überblick.
Definition: Referenzprojekte sind nachgewiesene frühere Aufträge oder Leistungen eines Bieters, die der Auftraggeber als Beleg für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens im Rahmen der Eignungsprüfung heranziehen kann.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Art. 58 Richtlinie 2014/24/EU; § 46 VgV; § 83 BVergG 2018
Was sind Referenzprojekte im Vergaberecht?
Referenzprojekte sind das zentrale Instrument, mit dem Bieter ihre technische Erfahrung und Leistungsfähigkeit gegenüber dem Auftraggeber belegen. Sie zeigen, dass das Unternehmen in der Vergangenheit vergleichbare Leistungen erfolgreich erbracht hat und daher in der Lage ist, den ausgeschriebenen Auftrag fachgerecht zu erfüllen. Der Auftraggeber darf Referenzanforderungen stellen, muss dabei aber die Verhältnismäßigkeit wahren und darf den Wettbewerb nicht unnötig einschränken.
Rechtsgrundlage
Die Befugnis des Auftraggebers zur Anforderung von Referenzprojekten ergibt sich aus dem EU-Vergaberecht und seinen nationalen Umsetzungsgesetzen.
Gemäß Art. 58 Abs. 4 Richtlinie 2014/24/EU darf der Auftraggeber von Bietern verlangen, eine Liste der in den letzten drei bis fünf Jahren erbrachten wesentlichen Lieferungen oder Dienstleistungen (bzw. der letzten fünf Jahre bei Bauleistungen) mit Angabe von Wert, Datum und öffentlichem oder privatem Auftraggeber vorzulegen. In Deutschland setzt § 46 VgV diese Vorgabe um; in Österreich finden sich entsprechende Regelungen in §§ 83 ff. BVergG 2018.
Anforderungen an Referenzprojekte
Referenzanforderungen müssen auftragsangemessen, transparent und diskriminierungsfrei sein.
Typische Merkmale, die Auftraggeber für Referenzen vorgeben:
- Vergleichbarkeit: Art und Umfang der Referenzleistung müssen dem ausgeschriebenen Auftrag ähneln.
- Zeitraum: In der Regel Leistungen der letzten drei bis fünf Jahre (Bauleistungen: fünf Jahre).
- Mindestwert: Häufig wird ein Mindestauftragswert für die Referenz vorgegeben; dieser darf nach der Rechtsprechung des EuGH und nationaler Vergabekontrollorgane den Auftragswert nicht unverhältnismäßig übersteigen (Faustregel: max. 100 % des Auftragswertes als Referenzwert ist i.d.R. nicht zulässig).
- Anzahl: Vorgabe einer Mindest- oder Höchstzahl zulässiger Referenzen.
- Nachweise: Bescheinigungen des früheren Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung (Referenzschreiben, Bescheinigungen der Zufriedenheit).
Grenzen und häufige Fehler
Zu enge Referenzanforderungen schränken den Wettbewerb unzulässig ein und können zur Rechtswidrigkeit der Eignungskriterien führen.
Häufige Fehler auf Auftraggeberseite:
- Vorgabe von Referenzauftragsvolumina, die dem Auftragswert nahe kommen oder diesen übersteigen (unverhältnismäßig)
- Anforderung von Referenzen nur aus dem öffentlichen Sektor (diskriminierend)
- Zu kurze Referenzzeiträume, die Marktzugänge für neue Anbieter sperren
- Vorgabe eines einzigen Referenzprojekts mit dem exakten Leistungsprofil des ausgeschriebenen Auftrags (marktverengende Wirkung)
Referenzen von Bietergemeinschaften und Nachunternehmern
Ein Bieter darf sich für den Nachweis von Referenzprojekten auch auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Bietergemeinschaften können die Referenzen ihrer Mitglieder kumuliert einbringen, sofern jedes Mitglied die ihm zugewiesenen Leistungsteile auch tatsächlich erbringt. Die Eignungsleihe nach Art. 63 Richtlinie 2014/24/EU erlaubt es auch Einzelbietern, sich auf fremde Referenzen zu stützen, wenn sie nachweisen, dass ihnen die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen.
Verwandte Begriffe
FAQ
Wie alt dürfen Referenzprojekte sein? In der Regel sind Referenzen aus den letzten drei bis fünf Jahren zulässig; bei Bauleistungen können fünf Jahre verlangt werden. Ältere Referenzen dürfen Auftraggeber regelmäßig nicht berücksichtigen.
Muss der frühere Auftraggeber eine Bescheinigung ausstellen? Eine solche Bescheinigung ist zwar üblich und kann verlangt werden, ist aber nicht zwingend. Bieter können bei privaten Auftraggebern eidesstattliche Erklärungen einreichen, wenn eine Bescheinigung nicht erhältlich ist.
Kann ein Bieter ausgeschlossen werden, wenn er keine passenden Referenzen hat? Ja. Fehlt der geforderte Eignungsnachweis, ist der Bieter mangels technischer Leistungsfähigkeit auszuschließen – es sei denn, er kann die fehlende Eignung durch Eignungsleihe kompensieren.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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