RPW 2013 – Richtlinie für Planungswettbewerbe im Vergaberecht 2026
RPW 2013: Deutsche Richtlinie für Planungswettbewerbe in Architektur und Städtebau – Anwendungsbereich, Verfahren und vergaberechtliche Einordnung.
Definition: Die RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013) ist ein deutsches Regelwerk für die Durchführung von Planungs- und Ideenwettbewerben in den Bereichen Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur und Innenarchitektur, das die Rahmenbedingungen für faire, transparente und professionell durchgeführte Wettbewerbe festlegt.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: RPW 2013 (Ausgabe 2013), GWB §§ 69 ff., VgV §§ 69 ff., Richtlinie 2014/24/EU Art. 78 ff.
Was ist die RPW 2013?
Die RPW 2013 ist das zentrale Regelwerk für Planungswettbewerbe in Deutschland und wurde von der Bundesarchitektenkammer, dem Bund Deutscher Architekten und weiteren Fachverbänden erarbeitet und von der Bauministerkonferenz als Muster-Richtlinie empfohlen. Sie löste die frühere GRW (Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe) ab und richtet sich an Auslobende (Auftraggeber), Wettbewerbsteilnehmer und Preisgerichte.
Die RPW 2013 ist kein Gesetz, sondern eine anerkannte Regelung der Technik für Planungswettbewerbe. Für öffentliche Auftraggeber in Deutschland ist sie i.d.R. verbindlich, soweit das einschlägige Landesrecht auf sie verweist oder soweit sie als Auslobungsgrundlage vereinbart wurde.
Anwendungsbereich
Die RPW 2013 gilt für Planungswettbewerbe auf den Gebieten Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur und Innenarchitektur – also überall dort, wo kreative und planerische Leistungen durch einen offenen oder beschränkten Wettbewerb ermittelt werden sollen. Sie findet sowohl auf EU-weite als auch auf nationale Wettbewerbe Anwendung, sofern die Beteiligten sie als Grundlage vereinbaren.
Wettbewerbsarten nach RPW 2013
Die RPW 2013 unterscheidet mehrere Wettbewerbsformen:
- Offener Wettbewerb: Alle interessierten Teilnehmer können ohne Vorauswahl teilnehmen. Maximale Offenheit, aber hoher Bewertungsaufwand.
- Nicht offener Wettbewerb (beschränkter Wettbewerb): Teilnehmer werden nach einem Auswahlverfahren eingeladen. Effizientere Prüfung, aber eingeschränkter Wettbewerb.
- Einphasige und zweiphasige Wettbewerbe: Bei zweiphasigen Verfahren wird zunächst eine Vorauswahl getroffen, bevor die endgültige Wettbewerbsarbeit eingereicht wird.
- Ideenwettbewerb: Ziel ist die Entwicklung von Ideen ohne unmittelbare Beauftragung.
- Realisierungswettbewerb: Ziel ist die Auswahl einer Planung, die tatsächlich ausgeführt werden soll.
Das Preisgericht
Das Preisgericht ist das Herzstück des RPW-Wettbewerbs und muss nach RPW 2013 mindestens zur Hälfte aus Fachpreisrichtern bestehen, die denselben oder verwandten Berufen angehören wie die Wettbewerbsteilnehmer. Das Preisgericht entscheidet unabhängig und ist in seiner Bewertung der Wettbewerbsarbeiten frei. Seine Entscheidung ist bindend für den Auslobenden hinsichtlich der Vergabe der Preise, nicht aber zwingend für die Vergabe des nachfolgenden Auftrags.
Vergaberechtliche Einordnung
Planungswettbewerbe sind vergaberechtlich als eigenständige Verfahrensart geregelt und unterliegen im Oberschwellenbereich den §§ 69 ff. VgV sowie Art. 78 ff. Richtlinie 2014/24/EU. Der Wettbewerb selbst ist kein Auftragsvergabeverfahren; die Vergabe des Planungsauftrags an den Gewinner erfolgt in einem nachgelagerten Verfahren, typischerweise im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung.
Österreichische Entsprechung
In Österreich gibt es keine direkte Entsprechung zur RPW 2013; Planungswettbewerbe werden dort nach den Bestimmungen des BVergG 2018 (§§ 156 ff.) sowie auf Basis der ÖNORM A 2050 und berufsrechtlicher Regelwerke der Architektenkammern durchgeführt. Für den Realisierungswettbewerb gilt in Österreich die Wettbewerbsordnung Architektur (WOA).
Verwandte Begriffe
FAQ
Ist die RPW 2013 für private Auftraggeber verbindlich? Nein. Die RPW 2013 ist für private Auftraggeber nicht verbindlich; sie können sie aber freiwillig als Grundlage für ihren Wettbewerb vereinbaren.
Muss der Auslobende den Wettbewerbsgewinner beauftragen? Grundsätzlich nein, aber die RPW 2013 sieht vor, dass die Auslobungsunterlagen klare Angaben zur Beauftragungsabsicht enthalten müssen. Wird keine Beauftragung angestrebt, ist dies vorab bekannt zu geben.
Wie hoch müssen die Preisgelder bei RPW-Wettbewerben sein? Die RPW 2013 enthält Empfehlungen zur Höhe der Preisgelder, die sich an der Komplexität der Aufgabe und dem Umfang der Wettbewerbsarbeiten orientieren. Verbindliche Mindestbeträge sind nicht festgelegt.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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