Glossar

Schwellenwerte im Vergaberecht 2026

Schwellenwerte bestimmen, ab welchem Auftragswert EU-weite Ausschreibungspflichten gelten. Aktuelle Beträge, Berechnungsregeln und nationale Unterschiede.

Definition: Schwellenwerte im Vergaberecht sind die von der Europäischen Kommission alle zwei Jahre neu festgesetzten Auftragswerte (netto, ohne Umsatzsteuer), ab deren Erreichen oder Überschreitung öffentliche Auftraggeber verpflichtet sind, ihre Beschaffungsvorhaben nach den strengeren Regeln des EU-Vergaberechts – insbesondere mit europaweiter Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU (TED) – durchzuführen.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinien 2014/24/EU, 2014/25/EU, 2014/23/EU; Delegierte Verordnung (EU) 2023/2495 (EU-Schwellenwerte 2024–2025)


Was sind Schwellenwerte im EU-Vergaberecht?

Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen sind monetäre Grenzen, ab deren Überschreitung die EU-weit harmonisierten Vergabevorschriften verpflichtend anzuwenden sind. Liegt der geschätzte Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) am oder über dem geltenden Schwellenwert, gelten die Regelungen des Oberschwellenbereichs – inklusive EU-weiter Bekanntmachungspflicht über TED (Tenders Electronic Daily), verbindlicher Mindestfristen und vollem Rechtsschutz. Liegt er darunter, greifen die nationalen Unterschwellenregelungen. Die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre von der Europäischen Kommission überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Schwellenwerte markieren damit die Grenzlinie zwischen nationalem und europäischem Vergaberecht und sind das zentrale Steuerungsinstrument für die Reichweite des EU-Beschaffungsrechts. Unterhalb der Schwellenwerte richtet sich die Vergabe nach den jeweiligen nationalen Vorschriften (in Österreich das BVergG 2018 für den Unterschwellenbereich, in Deutschland die UVgO und VOB/A). Ab Überschreitung der Schwellenwerte gelten die strengeren Anforderungen der EU-Vergaberichtlinien: europaweite Veröffentlichung im TED, Mindestfristen für Angebots- und Teilnahmefristen, vollständige Dokumentationspflichten sowie strengere Rechtsschutzmechanismen.

Zweck und Bedeutung

Schwellenwerte sichern den gleichberechtigten Zugang aller EU-Unternehmen zu öffentlichen Ausschreibungen ab einem bestimmten wirtschaftlichen Gewicht. Sie sind das zentrale Instrument, mit dem das EU-Vergaberecht die vier Grundfreiheiten des Binnenmarkts im öffentlichen Beschaffungswesen durchsetzt: freier Warenverkehr, Dienstleistungsfreiheit, Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit. Unterhalb der Schwellenwerte liegt die Regelungskompetenz primär bei den Mitgliedstaaten, die jedoch weiterhin die EU-Grundsätze der Transparenz, Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung beachten müssen.

Die korrekte Einordnung eines Auftrags ist für öffentliche Auftraggeber rechtlich bindend: Eine fehlerhafte Schätzung des Auftragswertes, die zur irrtümlichen Nichtanwendung des EU-Vergaberechts führt, kann die Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages nach sich ziehen und Nachprüfungsverfahren auslösen.

Aktuelle EU-Schwellenwerte ab 2024

Die aktuellen Schwellenwerte gelten seit 1. Jänner 2024 und laufen bis 31. Dezember 2025. Alle Beträge verstehen sich netto (ohne Umsatzsteuer). Rechtsgrundlage ist die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2495 der Kommission.

AuftragsartAuftraggeberSchwellenwert
Liefer- und DienstleistungsaufträgeOberste und obere Bundesbehörden143.000 EUR
Liefer- und DienstleistungsaufträgeSonstige öffentliche Auftraggeber221.000 EUR
BauaufträgeAlle öffentlichen Auftraggeber5.538.000 EUR
Liefer- und DienstleistungsaufträgeSektorenauftraggeber443.000 EUR
BauaufträgeSektorenauftraggeber5.538.000 EUR
KonzessionenAlle Auftraggeber5.538.000 EUR
Soziale und besondere DienstleistungenÖffentliche Auftraggeber750.000 EUR
Soziale und besondere DienstleistungenSektorenauftraggeber1.000.000 EUR

Stand: 1. Jänner 2024

Rechtsgrundlage

Die Schwellenwerte sind in drei EU-Richtlinien verankert, die gemeinsam das gesamte öffentliche Beschaffungswesen abdecken.

  • Richtlinie 2014/24/EU (klassischer Sektor, Art. 4): Schwellenwerte für öffentliche Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge
  • Richtlinie 2014/25/EU (Sektoren, Art. 15): Schwellenwerte für Auftraggeber in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste
  • Richtlinie 2014/23/EU (Konzessionen, Art. 8): Schwellenwert für Bau- und Dienstleistungskonzessionen

Die Anpassung erfolgt alle zwei Jahre durch delegierte Verordnungen der Europäischen Kommission, orientiert am WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Vergaben im Oberschwellenbereich sind zwingend über TED (Tenders Electronic Daily), das offizielle EU-Ausschreibungsportal, bekanntzumachen.

Schätzung des Auftragswertes

Die Auftragswertschätzung muss vor Verfahrenseinleitung erfolgen und alle vorhersehbaren Leistungsbestandteile umfassen. Der maßgebliche Auftragswert ist der vom Auftraggeber vor Verfahrenseinleitung geschätzte Gesamtwert ohne Umsatzsteuer, einschließlich aller Optionen und Verlängerungsmöglichkeiten. Die korrekte Schätzung ist von zentraler Bedeutung, da eine künstliche Stückelung von Aufträgen zur Unterschreitung der Schwellenwerte vergaberechtswidrig und nichtig ist (Umgehungsverbot).

Dabei gelten folgende Grundsätze:

  • Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Einleitung des Vergabeverfahrens (Absendung der Bekanntmachung oder Beginn der Planungsphase)
  • Aufträge dürfen nicht künstlich aufgeteilt werden, um Schwellenwerte zu umgehen
  • Bei Rahmenvereinbarungen ist der Gesamtwert aller für die Laufzeit geplanten Einzelaufträge maßgeblich
  • Optionen und Verlängerungsmöglichkeiten sind in die Schätzung einzubeziehen
  • Bei losweiser Vergabe ist grundsätzlich der Gesamtauftragswert aller Lose heranzuziehen; überschreitet der Gesamtwert aller Lose die Schwellenwerte, ist das gesamte Vorhaben EU-weit auszuschreiben

Nationale Umsetzung

Österreich (BVergG 2018)

In Österreich übernimmt das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) die EU-Schwellenwerte unmittelbar ohne eigene Anpassung. Es unterscheidet zwischen dem Unterschwellenbereich (§§ 41 ff. BVergG 2018) und dem Oberschwellenbereich (§§ 86 ff. BVergG 2018), für den die vollständigen EU-Verfahrensanforderungen gelten – darunter die Pflicht zur TED-Bekanntmachung und zur elektronischen Angebotsabgabe.

Im Unterschwellenbereich sind vereinfachte Verfahren zulässig, sofern die nationalen Wertgrenzen eingehalten werden. Ein österreichisches Spezifikum ist die Direktvergabe, die bis zu bestimmten nationalen Wertgrenzen ohne formalisiertes Verfahren möglich ist – diese nationalen Grenzen sind von den EU-Schwellenwerten zu unterscheiden.

Das BVergG 2018 regelt im Unterschwellenbereich unter anderem:

  • Direktvergabe: bis 100.000 EUR netto (Liefer-/Dienstleistungen und Bauleistungen)
  • Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung: bis 1.000.000 EUR

Deutschland (GWB / VgV / UVgO / VOB)

In Deutschland liegt die Schwelle zum EU-Vergaberecht bei denselben Beträgen, die Umsetzung erfolgt jedoch über ein mehrstufiges Regelwerk. Den Oberschwellenbereich regelt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gemeinsam mit der Vergabeverordnung (VgV) und der VOB/A Abschnitt 2 für Bauleistungen. Der Unterschwellenbereich folgt der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie der VOB/A Abschnitt 1 für Bauleistungen.

Die deutschen Bundesländer verfügen darüber hinaus über eigene Landesvergabegesetze, die für Auftraggeber auf Landesebene ergänzende Anforderungen stellen können. Im Unterschwellenbereich gilt:

  • Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb: bis 10.000 EUR (Liefer-/Dienstleistungen, UVgO)
  • Unterschwellige beschränkte Ausschreibung: variierende Grenzen je nach Bundesland

Bedeutung und Rechtsfolgen

Das Überschreiten eines Schwellenwertes löst eine vollständige Kaskade vergaberechtlicher Pflichten aus, deren Nichtbeachtung zur Nichtigkeit des geschlossenen Vertrages führen kann. Auftraggeber müssen daher stets sorgfältig schätzen und dokumentieren, auf welcher Grundlage sie den Auftragswert ermittelt haben. Fehler bei der Schwellenwertberechnung gehören zu den häufigsten Ursachen für Nachprüfungsverfahren und EU-Vertragsverletzungsverfahren.

Praxistipps

Für Auftraggeber: Führen Sie die Auftragswertschätzung sorgfältig und nachvollziehbar durch und dokumentieren Sie die Berechnungsgrundlagen im Vergabevermerk. Bei grenzwertigen Schätzungen empfiehlt sich eine konservative Einschätzung, die den Oberschwellenbereich auslöst – die rechtlichen Folgen einer zu niedrigen Einschätzung (Vertragsunwirksamkeit, Nachprüfungsverfahren) überwiegen den Mehraufwand einer öffentlichen Ausschreibung bei Weitem.

Für Bieter: Prüfen Sie bei jeder öffentlichen Ausschreibung, ob der Auftragswert korrekt eingeschätzt wurde. Eine offensichtlich fehlerhafte Unterschreitung des Schwellenwertes kann durch Nachprüfungsantrag angefochten werden. Im Oberschwellenbereich ist die elektronische Angebotsabgabe via Vergabeplattform verpflichtend.

Verwandte Begriffe

FAQ

Was ist der Schwellenwert für Bauaufträge 2024? Der Schwellenwert für öffentliche Bauaufträge beträgt seit 1. Jänner 2024 exakt 5.538.000 EUR (netto). Ab diesem Betrag ist eine EU-weite Bekanntmachung über TED verpflichtend.

Was passiert oberhalb des Schwellenwertes? Öffentliche Auftraggeber müssen den Auftrag EU-weit ausschreiben, verbindliche Mindestfristen einhalten und Bieter aus allen Mitgliedstaaten gleichberechtigt zulassen. Die Vergabe erfolgt nach den Vorgaben der einschlägigen EU-Richtlinie.

Was passiert, wenn ein Auftrag knapp unter dem Schwellenwert liegt? Der Auftraggeber muss das nationale Vergaberecht anwenden. Eine bewusste Unterschreitung durch Aufspaltung ist unzulässig und kann zur Nichtigkeit des Vertrages führen.

Wie oft werden die Schwellenwerte angepasst? Alle zwei Jahre, jeweils zum 1. Jänner eines geraden Jahres. Die Anpassung erfolgt durch Delegierte Verordnung der EU-Kommission auf Basis der WTO-GPA-Verhandlungen. Die aktuellen Beträge gelten von 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2025.

Gelten die Schwellenwerte brutto oder netto? Immer netto, also ohne Umsatzsteuer.

Sind die Schwellenwerte in Österreich und Deutschland identisch? Ja, die EU-Schwellenwerte gelten unionsweit einheitlich. Unterschiede bestehen nur bei den nationalen Wertgrenzen unterhalb der EU-Schwellen.

Was passiert bei falscher Schwellenwertschätzung? Wird ein Auftrag irrtümlich unterhalb der Schwelle vergeben, obwohl der Gesamtwert darüber liegt, kann der Vertrag für unwirksam erklärt werden. Bieter können ein Nachprüfungsverfahren einleiten; Schadensersatzansprüche sind möglich.

Gelten die Schwellenwerte auch für Gemeinden? Ja. Die EU-Schwellenwerte gelten für alle öffentlichen Auftraggeber – Bund, Länder, Gemeinden und Einrichtungen öffentlichen Rechts – unabhängig von ihrer Verwaltungsebene.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026

Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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