Sektorenauftraggeber im Vergaberecht
Sektorenauftraggeber sind öffentliche und private Unternehmen mit Sonderrechten in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste, die besonderen Vergaberegeln unterliegen.
Definition: Sektorenauftraggeber sind öffentliche Unternehmen sowie Unternehmen, denen von einem Mitgliedstaat besondere oder ausschließliche Rechte gewährt wurden, soweit sie Tätigkeiten in den Sektoren Wasser, Energie, Verkehr oder Postdienste ausüben und dabei die Schwellenwerte der Sektorenrichtlinie überschreiten.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/25/EU; AT: BVergG 2018 Teil 4; DE: SektVO
Was ist ein Sektorenauftraggeber?
Der Begriff „Sektorenauftraggeber" bezeichnet eine spezifische Kategorie von Beschaffern, die nicht dem allgemeinen Vergaberecht der Richtlinie 2014/24/EU unterliegen, sondern dem gesonderten Sektorenvergaberecht nach Richtlinie 2014/25/EU. Der entscheidende Unterschied liegt nicht in der Eigenschaft des Auftraggebers als solchem, sondern in der Art der ausgeübten Tätigkeit: Sobald ein Auftraggeber Tätigkeiten in einem der vier definierten Sektoren ausübt, unterliegen seine diesbezüglichen Beschaffungen dem Sektorenvergaberecht.
Sektorenauftraggeber können sein:
- Öffentliche Auftraggeber (z. B. Gemeinden, Gebietskörperschaften, staatliche Unternehmen), die Sektortätigkeiten ausüben
- Öffentliche Unternehmen, also Unternehmen, über die öffentliche Auftraggeber unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss ausüben
- Private Unternehmen mit Sonderrechten, denen von staatlicher Seite besondere oder ausschließliche Rechte für die Ausübung einer Sektortätigkeit eingeräumt wurden (z. B. Konzessionen für Wasserversorgung oder Energienetze)
Bedeutung und Funktion
Das Sektorenvergaberecht trägt der besonderen Marktstruktur in den betroffenen Sektoren Rechnung: Wasser-, Energie-, Verkehrs- und Postmärkte sind häufig von natürlichen Monopolen oder gesetzlichen Sonderrechten geprägt, weshalb ein flexibleres, aber dennoch transparentes Vergaberegime gilt.
Die vier Sektoren
Die Richtlinie 2014/25/EU definiert folgende Sektortätigkeiten:
- Gas, Wärme und Elektrizität: Bereitstellung oder Betrieb von festen Netzen zur Versorgung der Allgemeinheit sowie Versorgung dieser Netze
- Wasser: Bereitstellung oder Betrieb von Trinkwasserversorgungsnetzen; Entwässerung und Abwasserbehandlung
- Verkehrsdienste: Bereitstellung oder Betrieb von Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus-, Bus- oder Seilbahnnetzen
- Postdienste: Beförderung und Zustellung von Briefsendungen sowie verwandte Dienste
Höhere Schwellenwerte und flexiblere Verfahren
Sektorenauftraggeber profitieren im Vergleich zu klassischen öffentlichen Auftraggebern von höheren Schwellenwerten. Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge gilt derzeit ein Schwellenwert von 443.000 Euro, für Bauaufträge von 5.538.000 Euro (Stand 2024, regelmäßige Anpassung alle zwei Jahre durch die Kommission).
Darüber hinaus bietet das Sektorenvergaberecht mehr Verfahrensflexibilität:
- Das Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung steht Sektorenauftraggebern ohne besondere Begründung offen
- Eigene interne Vergaberegeln (sogenannte „Vergabeordnungen") können unter bestimmten Bedingungen genehmigt und angewendet werden
Ausnahmen: Artikel 34 RL 2014/25/EU
Wenn die Tätigkeit eines Sektorenauftraggebers auf einem Markt mit freiem Zugang dem unmittelbaren Wettbewerb ausgesetzt ist, kann auf Antrag eine Freistellung von der Sektorenrichtlinie gewährt werden. Die Europäische Kommission entscheidet über solche Anträge.
Rechtsgrundlage
Das Sektorenvergaberecht ist auf europäischer und nationaler Ebene umfassend kodifiziert.
- EU: Richtlinie 2014/25/EU über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste
- Österreich: BVergG 2018, Teil 4 (§§ 175 ff.) – Vergabeverfahren für Sektoren im Oberschwellenbereich; Teil 5 für den Unterschwellenbereich
- Deutschland: Sektorenverordnung (SektVO); §§ 100, 102 ff. GWB
Verwandte Begriffe
- Öffentlicher Auftraggeber
- Auftraggeber
- TED
- Vergabeverfahren
- Wettbewerbsprinzip
- Verhandlungsverfahren
- Transparenzgebot
- Konzessionsvergabe
FAQ
Gilt für Sektorenauftraggeber dasselbe Vergaberecht wie für klassische öffentliche Auftraggeber? Nein. Sektorenauftraggeber unterliegen der Richtlinie 2014/25/EU und den entsprechenden nationalen Umsetzungsgesetzen (AT: BVergG 2018 Teil 4; DE: SektVO), nicht der Richtlinie 2014/24/EU. Die Verfahrensregeln sind ähnlich, bieten aber mehr Flexibilität, z. B. bei der Wahl des Verhandlungsverfahrens.
Kann ein Unternehmen gleichzeitig klassischer öffentlicher Auftraggeber und Sektorenauftraggeber sein? Ja. Ein Unternehmen kann je nach der Art der jeweiligen Beschaffung beiden Regimen unterliegen. Beschaffungen für Sektortätigkeiten unterliegen dem Sektorenvergaberecht, andere Beschaffungen dem klassischen Vergaberecht. Die korrekte Abgrenzung ist im Einzelfall sorgfältig zu prüfen.
Was sind „besondere oder ausschließliche Rechte" im Sinne der Sektorenrichtlinie? Besondere oder ausschließliche Rechte sind Rechte, die von einer zuständigen Behörde auf der Grundlage einer Rechts- oder Verwaltungsvorschrift gewährt werden und die Ausübung einer Tätigkeit einer oder mehrerer Einrichtungen vorbehalten, d. h. den Wettbewerb wesentlich beeinflussen. Typische Beispiele sind Konzessionen für Strom- oder Gasnetzinfrastrukturen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
Demo buchen.
Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.