Sektorenbereich Vergaberecht 2026 – Definition und Abgrenzung
Der Sektorenbereich umfasst öffentliche Tätigkeiten in Wasser, Energie, Verkehr und Post, für die besondere Vergaberegeln nach der Sektorenrichtlinie gelten.
Definition: Der Sektorenbereich bezeichnet die in der Richtlinie 2014/25/EU abschließend geregelten Wirtschaftssektoren – Wasser, Energie, Verkehr und Post –, für die ein eigenes, gegenüber dem klassischen Vergaberecht flexibleres Vergaberegime gilt.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/25/EU; §§ 100 ff. GWB; SektVO; BVergG 2018 §§ 168 ff.
Was ist der Sektorenbereich?
Der Sektorenbereich ist ein eigenständiger Regelungsbereich des europäischen Vergaberechts, der für Auftraggeber gilt, die in bestimmten netzgebundenen Wirtschaftssektoren tätig sind. Der Grund für diese Sonderregelung liegt in der besonderen Marktstruktur: Die erfassten Sektoren sind historisch von Monopolen oder besonderen Rechten geprägt, die Wettbewerb strukturell einschränken. Das Sektorenvergaberecht berücksichtigt diese Besonderheiten durch flexiblere Verfahrensregeln, gleichzeitig aber auch strengere Anwendbarkeit auf gemischte Auftraggeber (staatliche und private Einrichtungen).
Erfasste Sektoren
Die Richtlinie 2014/25/EU erfasst vier Hauptsektoren:
Wasser (Art. 10–12)
Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Trinkwasser, der Entwässerung und der Abwasserentsorgung sowie der Verwaltung von Wasserversorgungsnetzen.
Energie (Art. 8–9)
Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gasversorgung, der Wärmeversorgung (Fernwärme), der Stromversorgung sowie der Gewinnung, dem Transport und der Verteilung von Gas, Wärme oder Strom.
Verkehr (Art. 11)
Tätigkeiten im Bereich Eisenbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Trolleybus, Bus, Seilbahn sowie Hafeninfrastruktur und Flughäfen.
Postdienste (Art. 13)
Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Postdiensten sowie, unter bestimmten Voraussetzungen, anderen Diensten als Postdiensten.
Wer ist Sektorenauftraggeber?
Sektorenauftraggeber können sowohl klassische öffentliche Auftraggeber als auch private Unternehmen sein, sofern sie besondere oder ausschließliche Rechte für die Ausübung einer Sektorentätigkeit besitzen.
Dies ist der wesentliche Unterschied zum klassischen Vergaberecht: Im Sektorenbereich sind auch vollständig privatrechtlich organisierte Unternehmen vergaberechtlich gebunden, wenn ihnen der Staat für die Ausübung der Sektorentätigkeit besondere Rechte eingeräumt hat (z.B. Konzession für den Betrieb eines Wasserversorgungsnetzes).
Besonderheiten des Sektorenvergaberechts
Das Sektorenvergaberecht ist flexibler als das klassische Vergaberecht. Sektorenauftraggeber dürfen:
- Das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung unter den gleichen Voraussetzungen wie das offene oder nicht offene Verfahren einsetzen
- Rahmensysteme (ähnlich Rahmenvereinbarungen) nutzen
- Periodische Vorabbekanntmachungen statt Auftragsbekanntmachungen verwenden
Die Schwellenwerte für Sektorenauftraggeber liegen deutlich höher als für klassische öffentliche Auftraggeber (Stand 2024/2025: 443.000 EUR für Liefer- und Dienstleistungsaufträge; 5.538.000 EUR für Bauaufträge).
Verwandte Begriffe
FAQ
Was gilt, wenn ein Auftraggeber sowohl im Sektorenbereich als auch im klassischen Bereich tätig ist? Bei gemischten Aufträgen richtet sich das anwendbare Regime nach dem Hauptgegenstand des Auftrags. Bei trennbaren Teilen können unterschiedliche Regime angewendet werden.
Können private Wasserversorger dem Sektorenvergaberecht unterliegen? Ja, wenn ihnen vom Staat besondere oder ausschließliche Rechte für die Wasserversorgung gewährt wurden.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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