Glossar

Sektorenrichtlinie 2014/25/EU Vergaberecht 2026 – Überblick

Die Sektorenrichtlinie 2014/25/EU regelt die Vergabe in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Post. Anwendungsbereich, Besonderheiten und nationale Umsetzung.

Definition: Die Sektorenrichtlinie (Richtlinie 2014/25/EU) ist die EU-Vergaberichtlinie für Auftraggeber in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Post, die gegenüber der klassischen Vergaberichtlinie 2014/24/EU ein flexibleres, aber ebenfalls umfassendes Vergaberegime vorsieht.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Richtlinie 2014/25/EU; SektVO (Deutschland); BVergG 2018 §§ 168 ff. (Österreich)


Was ist die Sektorenrichtlinie?

Die Sektorenrichtlinie 2014/25/EU ist die „lex specialis" des EU-Vergaberechts für netzgebundene Wirtschaftsbereiche und regelt die öffentliche Auftragsvergabe in Sektoren, die historisch durch staatliche Monopole oder besondere Rechte geprägt waren. Sie trat gemeinsam mit der klassischen Vergaberichtlinie 2014/24/EU und der Konzessionsrichtlinie 2014/23/EU als Teil des Vergabereformpakets 2014 in Kraft. Ihre besondere Bedeutung liegt in der weiten Erfassung auch privatrechtlich organisierter Unternehmen, sofern diesen besondere staatliche Rechte für die Ausübung einer Sektorentätigkeit eingeräumt wurden.

Anwendungsbereich

Die Richtlinie gilt für Auftraggeber, die Sektorentätigkeiten in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Post ausüben (Art. 4–14), sowie für die von ihnen vergebenen Aufträge und Wettbewerbe oberhalb der Schwellenwerte.

Erfasste Auftraggeber (Art. 4):

  • Öffentliche Auftraggeber
  • Öffentliche Unternehmen (Art. 4 Abs. 1 lit. a)
  • Private Unternehmen mit besonderen oder ausschließlichen Rechten (Art. 4 Abs. 1 lit. b)

Wesentliche Inhalte

Verfahren

Die Sektorenrichtlinie gewährt Sektorenauftraggebern mehr Verfahrensflexibilität als die klassische Vergaberichtlinie. Besonders hervorzuheben ist:

  • Gleichrangigkeit der Verfahrensarten: Offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren und Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung stehen grundsätzlich gleichberechtigt zur Verfügung (Art. 44 Abs. 1).
  • Periodische Vorabbekanntmachung: Als Aufruf zum Wettbewerb nutzbar (Art. 67).
  • Qualifikationssysteme: Sektorenauftraggeber können ein Qualifikationssystem für Unternehmen führen (Art. 77).
  • Innovative Instrumente: Dynamisches Beschaffungssystem (Art. 52) und elektronische Auktionen (Art. 53) sind zulässig.

Ausnahmen

Die Sektorenrichtlinie kennt eine wichtige sog. Bereichsausnahme: Wenn eine Tätigkeit in einem Mitgliedstaat dem unmittelbaren Wettbewerb auf Märkten mit freiem Zugang ausgesetzt ist, kann die Kommission eine Entscheidung treffen, dass die Richtlinie nicht gilt (Art. 34). Diese sog. „Freistellung" (Exemption) hat in der Praxis besondere Bedeutung für den Telekommunikationssektor erlangt.

Schwellenwerte

Die Schwellenwerte der Sektorenrichtlinie liegen höher als im klassischen Vergaberecht:

AuftragsartSchwellenwert (2024/2025)
Liefer- und Dienstleistungsaufträge443.000 EUR
Bauaufträge5.538.000 EUR
Wettbewerbe443.000 EUR

Nationale Umsetzung

Deutschland

In Deutschland wurde die Sektorenrichtlinie durch die Sektoren-Vergabeverordnung (SektVO) umgesetzt, die gemeinsam mit dem GWB (§§ 100 ff.) den rechtlichen Rahmen für Sektorenvergaben bildet.

Österreich

In Österreich sind die Sektorenvergaben im BVergG 2018 (§§ 168–235) geregelt. Das Gesetz unterscheidet zwischen klassischen öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggebern und sieht für letztere eigenständige Verfahrensregeln vor.

Verwandte Begriffe

FAQ

Warum gibt es für Sektoren eine eigene Richtlinie? Die besonderen Marktverhältnisse in netzgebundenen Sektoren (historische Monopole, staatliche Einflussnahme) erforderten ein angepasstes Regime. Gleichzeitig wollte der Gesetzgeber auch private Sektoren-Unternehmen dem Vergaberecht unterstellen.

Gilt die Sektorenrichtlinie für alle Energieversorger? Nur für solche, die im Rahmen einer Sektorentätigkeit tätig sind und entweder öffentlich kontrolliert oder im Besitz besonderer staatlicher Rechte sind. Rein privatwirtschaftliche Energieversorger ohne staatliche Sonderrechte sind grundsätzlich nicht erfasst.

Was passiert bei Aufträgen, die klassischen und Sektoren-Tätigkeiten zuzuordnen sind? Bei gemischten Aufträgen ist der Hauptgegenstand des Auftrags maßgeblich. Überwiegt der Sektorenanteil, gilt die Sektorenrichtlinie; überwiegt der klassische Anteil, gilt die Richtlinie 2014/24/EU.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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