Glossar

Stoffpreisgleitklausel im Vergaberecht 2026

Stoffpreisgleitklausel: Vertragsklausel zur Anpassung des Auftragspreises bei erheblichen Materialpreisschwankungen – Zulässigkeit und Ausgestaltung im Vergaberecht.

Definition: Eine Stoffpreisgleitklausel ist eine Vertragsklausel in einem öffentlichen Auftrag, die eine Anpassung des vereinbarten Preises vorsieht, wenn die Preise bestimmter Baustoffe oder Materialien während der Auftragsausführung erheblich von den bei Angebotserstellung geltenden Preisen abweichen, um das Preisrisiko zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer angemessen zu verteilen.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: § 9 Abs. 9 VOB/A, ÖNORM B 2110 Pkt. 5.6, § 60 VgV, BVergG 2018


Hintergrund und Zweck

Stoffpreisgleitklauseln gewinnen in Zeiten starker Materialpreisvolatilität besondere Bedeutung: Sie schützen Auftragnehmer vor unzumutbaren Kostenrisiken und ermöglichen es gleichzeitig, langfristige Aufträge ohne prohibitiv hohe Risikoaufschläge zu vergeben. In Zeiten stabiler Preise sind Gleitklauseln weniger verbreitet; in Krisenzeiten mit starken Preissteigerungen (z.B. Stahlpreise nach 2020/2021, Energiepreise 2022) können sie existenziell wichtig für Auftragnehmer und für die Aufrechterhaltung der Marktteilnahme sein.

Der Grundgedanke ist die Risikoteilung: Preisrisiken, die der Auftragnehmer nicht beeinflussen kann (Weltmarktpreisschwankungen), sollen nicht einseitig auf ihn abgewälzt werden.

Vergaberechtliche Zulässigkeit

Stoffpreisgleitklauseln sind vergaberechtlich grundsätzlich zulässig und in bestimmten Konstellationen sogar vergaberechtlich geboten. Nach § 9 Abs. 9 VOB/A sollen Preisgleitklauseln vereinbart werden, wenn bei längeren Ausführungsfristen oder nach der Eigenart des Auftrags erhebliche Preisverschiebungen zu erwarten sind. In Österreich erlaubt die ÖNORM B 2110 Preisanpassungsklauseln unter bestimmten Voraussetzungen.

Wichtig: Die Gleitklausel muss vorab in den Vergabeunterlagen vereinbart werden. Eine nachträgliche Einführung einer Gleitklausel als wesentliche Vertragsänderung unterliegt der Vergabepflicht.

Ausgestaltung einer Stoffpreisgleitklausel

Eine rechtssichere Stoffpreisgleitklausel enthält folgende Kernelemente:

  1. Bezugsmaterial: Klar definierte Materialien, auf die sich die Klausel bezieht (z.B. Stahl, Kupfer, Bitumen, Holz, Erdöl).
  2. Referenzindex: Ein anerkannter, öffentlich zugänglicher Preisindex (z.B. Erzeugerpreisindex des Statistischen Bundesamts, ÖSTAT-Index, Londoner Metallbörse LME).
  3. Basiswert: Der Indexstand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder Vertragsabschluss.
  4. Schwellenwert: Erst ab einer bestimmten Preisschwankung (z.B. ±5 % oder ±10 % gegenüber dem Basiswert) greift die Klausel.
  5. Anpassungsformel: Wie genau wird der Preis angepasst? (Z.B. proportional zur Indexabweichung, begrenzt auf einen Maximalanteil am Gesamtpreis)
  6. Kappungsgrenze: Maximale Anpassung nach oben (und ggf. nach unten).

Abgrenzung zur Lohngleitklausel

Die Stoffpreisgleitklausel betrifft Materialpreise, die Lohngleitklausel Lohnkostenänderungen. Beide Klauseltypen können in einem Vertrag kombiniert werden, um das Gesamtpreisrisiko umfassend zu adressieren.

Verwandte Begriffe

FAQ

Muss der Auftraggeber eine Stoffpreisgleitklausel anbieten? Bei langen Ausführungszeiten und vorhersehbarer Preisvolatilität ist der Auftraggeber nach VOB/A gehalten, eine Gleitklausel in Betracht zu ziehen. Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht, aber das Fehlen einer Klausel bei erkennbarem Preissteigerungsrisiko kann zu erhöhten Angebotspreisen führen.

Was passiert, wenn keine Gleitklausel vereinbart wurde und die Materialpreise stark steigen? Ohne Gleitklausel trägt der Auftragnehmer grundsätzlich das Preisrisiko. In extremen Ausnahmefällen (unvorhersehbare, außergewöhnliche Preissprünge) kann eine Anpassung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB; § 901 ABGB) in Betracht kommen – dies ist aber ein enges Ausnahmekorridor.

Kann der Auftragnehmer nachträglich eine Preisanpassung verlangen? Nur wenn eine Gleitklausel vereinbart wurde oder wenn die Voraussetzungen der Störung der Geschäftsgrundlage erfüllt sind.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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