Glossar

Submissionstermin im Vergaberecht 2026

Submissionstermin: Der festgesetzte Termin zur Öffnung der Angebote im Vergabeverfahren – Fristregeln, Verschiebung und Rechtsfolgen.

Definition: Der Submissionstermin ist der in den Vergabeunterlagen festgelegte Zeitpunkt, zu dem der öffentliche Auftraggeber die eingegangenen Angebote öffnet (Angebotsöffnung), und stellt gleichzeitig den Ablaufzeitpunkt der Angebotsfrist dar, bis zu dem Angebote eingereicht werden müssen.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: BVergG 2018 §§ 116 ff., VOB/A § 14, VgV § 55, Richtlinie 2014/24/EU Art. 47 ff.


Funktion und Bedeutung

Der Submissionstermin ist das formelle Herzstück des Vergabeverfahrens: Er trennt die Phase der Angebotserstellung von der Phase der Angebotsprüfung und markiert den Moment, ab dem kein Angebot mehr eingereicht oder geändert werden kann. Die strikte Einhaltung des Submissionstermins sichert die Gleichbehandlung aller Bieter: Wer sein Angebot rechtzeitig einreicht, hat keine Möglichkeit mehr, es nach Kenntnis der Konkurrenzangebote anzupassen.

Mindestfristen für die Angebotsfrist

Das EU-Vergaberecht sieht verbindliche Mindestfristen für die Angebotsfrist vor, die bis zum Submissionstermin laufen. Diese Fristen stellen sicher, dass Bieter ausreichend Zeit für die Erstellung ihrer Angebote haben:

VerfahrensartGrundfrist (Tage ab Versendung der Auftragsbekanntmachung)
Offenes Verfahren35 Tage
Nicht offenes Verfahren (Angebotsfrist)30 Tage
Beschleunigtes Verfahren (bei Dringlichkeit)15 Tage

Durch elektronische Bekanntmachung und elektronische Bereitstellung der Unterlagen können die Fristen um je 5 Tage verkürzt werden.

Verschiebung des Submissionstermins

Der Auftraggeber kann den Submissionstermin verschieben, wenn dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist, etwa wenn:

  • Bieterfragen eine wesentliche Änderung der Leistungsbeschreibung erfordern
  • Technische Probleme bei der Bereitstellung der Vergabeunterlagen auftreten
  • Höhere Gewalt vorliegt

Eine Verschiebung muss rechtzeitig bekanntgemacht werden, damit alle Bieter davon Kenntnis erlangen.

Elektronischer Submissionstermin

Bei elektronischen Vergabeverfahren gibt es keinen physischen Öffnungsakt mehr; stattdessen werden die Angebote durch die Vergabeplattform zum festgesetzten Zeitpunkt automatisch für den Auftraggeber freigegeben. Die Vertraulichkeit der Angebote bis zum Submissionstermin wird durch Verschlüsselung sichergestellt.

Verwandte Begriffe

FAQ

Was passiert, wenn ein Bieter sein Angebot eine Minute nach dem Submissionstermin einreicht? Es ist als verspätet zu behandeln und darf nicht in die Wertung einbezogen werden. Ausnahmen gibt es nicht.

Kann der Submissionstermin nachträglich auf Wunsch eines Bieters verschoben werden? Der Auftraggeber kann verschieben, ist aber nicht verpflichtet, auf Bieterbegehren zu reagieren. Eine Verschiebung liegt im Ermessen des Auftraggebers und muss sachlich gerechtfertigt sein.

Gilt der Submissionstermin auch als Angebotsfristende? Ja. Der Submissionstermin und das Ende der Angebotsfrist fallen zusammen.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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