Tariftreue im Vergaberecht 2026 – Pflichten für öffentliche Auftraggeber
Tariftreue im Vergaberecht: Pflicht zur Zahlung tariflicher Löhne bei öffentlichen Aufträgen. Rechtsgrundlagen, Anforderungen und Konsequenzen.
Definition: Tariftreue bezeichnet die vergaberechtliche Verpflichtung, wonach Auftragnehmer bei der Ausführung öffentlicher Aufträge ihren Beschäftigten mindestens die in einschlägigen Tarifverträgen festgelegten Löhne und Arbeitsbedingungen zu gewähren haben.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 · Rechtsstand: Tariftreue- und Mindestlohngesetze der Länder, § 128 GWB, ILO-Übereinkommen Nr. 94
Was bedeutet Tariftreue im Vergaberecht?
Tariftreue ist ein Grundprinzip des sozialen Vergaberechts, das sicherstellt, dass öffentliche Aufträge nicht durch Lohndumping auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewonnen werden. Die Idee dahinter ist einfach: Der Staat soll als Auftraggeber nicht indirekt zur Unterbietung fairer Löhne beitragen. Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten wollen, müssen nachweisen oder erklären, dass sie bei der Auftragsausführung die tariflich vereinbarten Mindestkonditionen einhalten.
Tariftreue ist dabei von der gesetzlichen Mindestlohnpflicht zu unterscheiden: Während der Mindestlohn eine absolute gesetzliche Untergrenze setzt, verweist die Tariftreue auf die in einer Branche ausgehandelten, häufig höheren Tariflöhne.
Rechtsgrundlagen
Die Tariftreue ist in Deutschland nicht bundeseinheitlich, sondern überwiegend auf Landesebene geregelt – mit erheblichen Unterschieden zwischen den Bundesländern. Grundlage auf Bundesebene ist § 128 Abs. 1 GWB, der es den Auftraggebern ermöglicht, besondere Bedingungen für die Auftragsausführung festzulegen, einschließlich sozialer Belange. Eine explizite Pflicht zur Tariftreue kennt das GWB auf Bundesebene nicht; sie ergibt sich vielmehr aus den jeweiligen Tariftreue- und Vergabegesetzen der Länder.
Auf europäischer Ebene bildet das ILO-Übereinkommen Nr. 94 über Arbeitsklauseln in öffentlichen Verträgen eine völkerrechtliche Grundlage, die Deutschland ratifiziert hat. Es verpflichtet zur Aufnahme von Arbeitsklauseln, die sicherstellen, dass in den Auftragsausführungsgebieten geltende Tariflöhne und Arbeitsbedingungen eingehalten werden.
Anforderungen an Bieter
Bieter müssen im Rahmen von Vergabeverfahren regelmäßig eine Tariftreueerklärung abgeben, in der sie sich zur Einhaltung der maßgeblichen Tarifverträge verpflichten. Diese Erklärung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und kann Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren sein. Verstöße gegen die Tariftreuepflicht können zu Vertragsstrafen, Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren oder Rückforderung von Zuwendungen führen.
Die maßgeblichen Tarifverträge werden in der Regel vom Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung oder den Vergabebedingungen benannt. Im Baubereich ist dies häufig der Bundesrahmentarifvertrag Bau (BRTV-Bau).
Kontrolle und Durchsetzung
Auftraggeber sind berechtigt und verpflichtet, die Einhaltung der Tariftreuepflichten während der Vertragsausführung zu überwachen. Dies kann durch Vorlage von Lohnabrechnungen, Nachunternehmererklärungen oder Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erfolgen. Die Tariftreuepflicht gilt auch für Nachunternehmer, sofern dies in den Vergabebedingungen entsprechend festgelegt ist.
FAQ
Gilt die Tariftreue auch für ausländische Unternehmen? Ja, grundsätzlich gilt die Tariftreue für alle Auftragnehmer unabhängig von ihrer Herkunft, soweit die Leistung im Inland erbracht wird. Dies ist durch die Entsenderichtlinie (RL 96/71/EG) und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) abgesichert.
Was passiert bei einem Verstoß gegen die Tariftreue? Verstöße können vertragsrechtliche Konsequenzen haben (Vertragsstrafe), zum Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren führen und in bestimmten Bundesländern mit Bußgeldern geahndet werden.
Gibt es eine bundesweite Tariftreueregel? Nein, eine einheitliche Bundesregelung existiert nicht. Die Anforderungen variieren je nach Bundesland erheblich. Auftraggeber sollten stets das einschlägige Landesrecht prüfen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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